…auf die Bekämpfung der Abgabennachforderungen nach der Betriebsprüfung. Diesem Einwand konnte kein Erfolg beschieden werden. Die Festsetzung ist rechtmäßig erfolgt. Informativ wird mitgeteilt, dass, sollte der Berufung gegen den Grundlagenbescheid stattgegeben werden, eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen sein wird. Wien, am 25. August 2011
…Ritz, BAO-Handbuch, Seite 128). Einwendungen gegen die Höhe des Nachforderungsbetrages können nicht mit Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern nur mit einem Rechtsmittel gegen den zu Grunde liegenden Stammabgabenbescheid Berücksichtigung finden. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben)…
…Einwendung gegen den Grundlagenbescheid Gemäß § 188 Abs. 1 lit c BAO, BGBl. Nr. 194/1961, werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Derartige Bescheide stellen gemäß § 192 BAO Grundlagenbescheide für die abgeleitete Einkommensteuer der…
…Feststellungsbescheiden folgt, dass abgeleitete Bescheide hinsichtlich der Richtigkeit jener Bescheidelemente, an die sie gebunden sind, nicht angefochten, sondern Einwendungen gegen Feststellungen, die im Grundlagenbescheid getroffen wurden, nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können (Ritz, BAO³, § 295 Tz 1). Diese Rechtsfolge ist in § 252…
…und die dort zitierte Judikatur). Der Feststellungsbescheid vom 28. Feber 2006 war der Grundlagenbescheid für den am 3. März 2006 erlassenen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 2004. Die Einwendungen des Bw. in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 richten sich gegen die im Grundlagenbescheid, dem Feststellungsbescheid für 2004…
…B., W., vom 15. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, vom 13. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind der Berufungsvorentscheidung vom 12…
…1 BAO). Die soeben genannte Bestimmung schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen…
…die beteiligten Personen festzustellen. § 252 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die die Berufung diesbezüglich abzuweisen…
…erhebt nun in der Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid (Einkommensteuerbescheid für 2002) Einwendungen die er damit begründet, dass die im Grundlagenbescheid (Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung bei der KEG für 2002) getroffene Entscheidung (hinsichtlich Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben in Höhe von 7.500,00…
…1 BAO schränke das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen könnten nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Dagegen stellte die Bw., nunmehr vertreten durch einen Rechtsanwalt, mit Schreiben vom 9. Februar 2004 den Antrag auf Entscheidung über die…
…sind, nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Durch § 252 BAO wird das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide eingeschränkt. Einwendungen, die gegen den Grundlagenbescheid gerichtet sind, aber im abgeleiteten Bescheid vorgebracht werden, führen zur Abweisung der Berufung. 2. Gemäß …
…Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Zu den nachträglich mit Schreiben vom 11. März 2004 gestellten Anträgen auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat (§ 282 Abs…
…die Einwendungen, die Bw. hätte die Berufungsfrist gegen den Feststellungsbescheid 1999 ohne ihr Verschulden versäumt, vermag kein anderes Ergebnis herbeizuführen. Selbst wenn die Berufungsausführungen zutreffend sein sollten, dass der Bw. keine Einkünfte zugeflossen sind, kann eine Änderung des Einkommensteuerbescheides nur dann erfolgen, wenn der Grundlagenbescheid…
…das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen demnach nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Das Verbot, wonach auf einem anderen Bescheid aufbauende Bescheide nicht mit der Begründung angefochten werden können, dass die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen…
…BAO, TZ 3. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen - wie hier gegen die Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb - können nur im Berufungsverfahren gegen den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Aus den oben angeführten Gründen war die Berufung des Bw. gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid für 2003 abzuweisen.  …
…abgeleiteter Bescheid könne nach dieser Bestimmung nicht mit Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid bekämpft werden. Zusätzlich war die Bw. zuvor telefonisch über die Rechtslage informiert und an das für die Besteuerung der Vermietungsgemeinschaft zuständige Veranlagungsreferat verwiesen worden. Die Rechtsmittel gegen die beiden Einkommensteuervorauszahlungsbescheide blieben unerledigt. Am…
…gehen die Einwendungen, wonach die Bemessungsgrundlage und der Bemessungszeitraum des Bescheides vom 24. Oktober 2006, mit dem der Aussetzungszinsenbescheid vom 8. November 2002 abgeändert wurde, unrichtig sei, ins Leere, zumal es sich bei diesem um den Grundlagenbescheid handelt. Aus diesem Grunde geht auch das Vorbringen…
…Grundlagenbescheid von Relevanz sind. Diese Einwendungen gehen in Verfahren gegen abgeleitete Bescheide ins Leere. Wenn die Bw. meint, es sei dem Bodenwertabgabebescheid nicht zu entnehmen, welche Grundstücke und Teile der Liegenschaft EZ 3 GB Reifnitz der Bemessung zugrunde gelegt worden seien, so sei auf den…
…über die Änderung des zugrunde liegenden Feststellungsbescheides 1995 des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien, vom 13. Dezember 2002, den davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 1995 entsprechend zu ändern. Da sich die in der gegenständlichen Berufung vorgebrachten Einwendungen ausschließlich gegen den Grundlagenbescheid bzw. den Nichtfeststellungsbescheid richten…
…Grundlagenbescheide z.B. für die abgeleitete Einkommensteuer der Beteiligten dar. Das bedeutet, dass im Einkommsteuerverfahren der Beteiligten eine Bindung an die in den Feststellungsbescheiden gemäß § 188 BAO getroffenen Feststellungen besteht. § 252 Abs. 1 und 3 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein: Einwendungen gegen…