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UFSW RV/1202-W/05Erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2006

…2 lit. d FLAG 1967 jedenfalls vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein muss. Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes beließ der vom Bundessozialamt beauftragte Facharzt für Innere Medizin den von ihm mit April 2001 benannten Zeitpunkt des Eintritts der entscheidenden Behinderung der Bw. ohne jede Begründung…

UFSW RV/3970-W/09Behauptete Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr aufgrund des Besuchs der Sonderschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2009

…Strittig ist gegenständlich, ob dem Bw. rückwirkend ab dem Zeitpunkt des nachweislichen Eintrittes einer 50 % übersteigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit, nämlich ab März 2004, die erhöhte Familienbeihilfe gebührt. Der Bw. führt für einen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr ins Treffen, dass er die…

UFSW RV/0471-W/12Ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

…außerdem festgehalten, dass wegen fehlender Befunde einerseits und angesichts des abgeleisteten Militärdienstes andererseits nicht mit der nötigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, ob bereits vor dem 21. Lebensjahr ein Grad der Behinderung von mehr als 50% bestanden hat. In einem weiteren, im Zuge des gg. Berufungsverfahrens…

UFSW RV/1055-W/07Erhöhte Familienbeihilfe - ist die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…dem 21. Lebensjahr eingetreten zu sein scheint. Der Einschreiter sei bis März 1985 beschäftigt gewesen und beziehe erst seit Dezember 1987 eine eigene Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit... Diese Feststellung ist unrichtig und mangelhaft. Es liegt eine erhebliche Behinderung bereits seit frühester Kindheit, zumindest vor Eintritt…

UFSW RV/1974-W/10Anspruchsvoraussetzungen für erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer erheblichen Behinderung; Eintritt der Behinderung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2010

…nicht vor dem 21. Lebensjahr, sondern erst ab 1. Jänner 2007 festgestellt hat. Gegen diesen Bescheid erhob die steuerliche Vertreterin der Bw. innerhalb offener Frist Berufung und führte begründend aus, dass diese Feststellungen unrichtig und mangelhaft seien, da eine schwere psychische Erkrankung zumindest vor Eintritt…

UFSW RV/3323-W/07Nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern auch die Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist grundsätzlich der Beurteilung im Rahmen eines ärztlichen SV-GA vorbehalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2009Teil 1/2

…frühester Kindheit, zumindest vor Eintritt der Volljährigkeit bzw. vor der Vollendung des 21. Lebensjahres der Bw. vor, und die Bw. sei aufgrund der Beeinträchtigung voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das Sachverständigengutachten vom 28.06.2006 komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass…

UFSW RV/0918-W/03Erhöhte Familienbeihilfe - dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor dem 21. Lebensjahr oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und…

UFSW RV/1620-W/08Berücksichtigung des im FLAG 1967 zwingend vorgesehenen Gutachtens des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesens durch die Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…zumindest vor Eintritt der Volljährigkeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres, jedenfalls aber vor Ablauf des 27. Lebensjahres beim Kind der Bw. vor und dieses sei aufgrund der Beeinträchtigung voraussichtlich dauernd außer Stande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Bereits aus dem Abweisungsbescheid beigefügten Aktengutachten…

UFSL RV/0084-L/04Familienbeihilfe bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2006

…am Eintritt der Erwerbsunfähigkeit eine Änderung ergebe. Vom Bundessozialamt erfolgte am 26.4.2005 eine Stellungnahme. Aus dieser geht hervor, dass die Berufungswerberin auf Grund ihrer erheblichen Behinderung nicht im Stande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Erwerbsunfähigkeit sei vor dem 21. Lebensjahr…

UFSK RV/0092-K/06erhöhte Familienbeihilfe, - Ist die dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2006

…Es gibt aber keinerlei Unterlagen, aus denen zu entnehmen ist, dass der Bw. bereits vor dem 21. Lebensjahr (vor dem 24. Juni 1979) in einem derartigen Ausmaß an seinen Leiden erkrankt war, dass er schon damals dauernd unfähig war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…

UFSG RV/0587-G/08Eintritt der Selbsterhaltungsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2008

…Unter "Sonstiges" ist wörtlich ausgeführt: " Die Erwerbsunfähigkeit ist nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten, der Untersuchte war bis zum Alter von 24 Jahren berufstätig." Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt den Antrag des Berufungswerbers unter Hinweis auf diese Bescheinigung des Bundessozialamtes abgewiesen. In…

UFSG RV/0300-G/07Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres? (Beweiswürdigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2007

…festgestellt, dass die behinderungsrelevanten Symptome erst "vor ca. 10 Jahren (nach dem 21. Lebensjahr)" aufgetreten seien. Diese Feststellung befindet sich auch nicht im Widerspruch mit den aktenkundigen ärztlichen Befunden: Im Schreiben des Institutes für Medizinische Biologie und Humangenetik der Medizinischen Universität Graz vom 28. November…

UFSW RV/0299-W/07Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…27. Mai 2005 reiche die Erkrankung bis lange vor die erste stationäre Aufnahme, nachdem es schon Vorbehandlungen in anderen Einrichtungen (Grüner Kreis) gegeben habe. Es sei deshalb nach Ansicht der Sachwalterin ein Krankheitsverlauf von mehreren Jahren - d.h. beginnend vor dem 21. Lebensjahr der Bw…

UFSW RV/0785-W/05Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nach dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr wurde durch das Sachverständigengutachten vom 18.05 2004, dem der Leitende Arzt des Bundessozialamtes am gleichen Tag zugestimmt hat, nicht bescheinigt und es ist als erwiesen anzusehen, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit jedenfalls erst nach dem 21. Lebensjahr…

UFSL RV/0848-L/04Familienbeihilfe bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…bzw. wenn ja, ob die Erwerbunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei. Von diesem Amt wurde am 13.2.2006 schriftlich mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung aller vorliegenden Unterlagen sowie dem Verlauf der psychischen Erkrankung anzunehmen sei, dass die Berufungswerberin voraussichtlich dauernd außerstande sein werde…

UFSL RV/1140-L/04Bei mehrjährigen Dienstverhältnissen ist die Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2005

…nicht darauf an, dass der Erwerb unter den auf dem Arbeitsmarkt üblichen Bedingungen verschafft werden kann. Der Berufungswerber war zwar mit Unterbrechungen bei verschiedenen Dienstgebern beschäftigt, die Beschäftigung bestand aber vor der Vollendung des 21. Lebensjahres neben einem kurzfristigen Dienstverhältnis zwei volle Jahre. Auch danach…

UFSI RV/0309-I/11Familienbeihilfenanspruch - keine Bescheinigung über dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…Jahre nach dem für den gegenständlichen Fall relevanten Zeitpunkt vorgelegt. Aus diesem Grund hat das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung auch deutlich ausgeführt, dass keine Umstände zu erblicken sind, welche die Annahme des Eintritts der dauernden Erwerbsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt vor Vollendung des 21. Lebensjahres rechtfertigen…

UFSL RV/0513-L/061. Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr. 2. Kein Familienbeihilfenanspruch mangels Haushaltszugehörigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…Grades der Behinderung erfolgte ab 1.7.1989 (Zeitpunkt der stationären Erstbehandlung). Der Beginn der Erkrankung und Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr wurde bescheinigt. Eine Anfrage beim zentralen Melderegister ergab, dass der Sohn seit 1.12.2006 seinen Hauptwohnsitz in einer Einrichtung von…

UFSW RV/1837-W/02Erhöhte Familienbeihilfe - dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2004

…vorher nicht krankenversichert) Mit Bescheid vom 7. Mai 1997 wies das Finanzamt den Antrag ab und begründete diese Entscheidung damit, dass die Behinderung laut ärztlicher Bescheinigung zwar vor dem 21. :Lebensjahr eingetreten sei, doch sei die Bw. in den Folgejahren über einen Zeitraum von mehr…

UFSW RV/1306-W/03Erhöhte Familienbeihilfe - dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2003

…Leiden vor der Vollendung des 21. Lebensjahr noch nicht bestanden. In der Berufung wurde insbesondere darauf verwiesen, der Bw. habe bis 10.12.1992 (erhöhte) Familienbeihilfe vom Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk bezogen, weshalb das Kriterium der Erkrankung vor dem 21. Lebensjahr bereits…