…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabenpflicht knüpfen, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabenpflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. Sicherstellungsaufträge…
…für die vom Rückstandsausweis vom 27. November 2003 und von der Vollstreckungsmaßnahme vom 2. Dezember 2003 betroffenen Abgabenschuldigkeiten (gesamt € 2.199,71) schon der Eintritt der Vollstreckbarkeit bestritten. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Berufungswerberin am 11. März 2003 für den gesamten…
…an der Verwirkung des ersten Säumniszuschlages ein Verschulden trifft oder nicht. Die gegenständliche Berufung enthält nur Ausführungen darüber, weshalb die Abgabe nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurde, nicht jedoch, weshalb die Tilgung nicht - bis spätestens drei Monaten nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit - erfolgte. Im Übrigen…
…226 BAO). Schlussfolgernd aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages für haftungsgegenständliche Abgaben regelmäßig nur innerhalb der Monatsfrist zwischen Erlassung des Haftungsbescheides (Entstehung des Abgabenanspruches) und Eintritt der Vollstreckbarkeit der Haftungsschuld möglich und zulässig ist (VwGH 11.12.1996, 96/13/0048…
…FinStrG) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 171 Abs.1 und 172 Abs.1 FinStrG, § 226 BAO) in Betracht kommt; vor und nach diesen Zeitpunkten ist sie ausgeschlossen (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger, Finanzstrafgesetz, Band 2, Rz. 8 zu § 172). Im gegenständlichen Fall ist der (auf…
…müssen, damit die Unterbrechungswirksamkeit einer Amtshandlung eintritt: Zum einen muss die Amtshandlung auf die Durchsetzung eines bestimmten Anspruches gerichtet sein; zum anderen muss die Erkennbarkeit nach außen gegeben sein (vgl. Stoll, a. a. O, 2463). 2.8. Wie unter Punkt 1.1. der Berufungsentscheidung dargestellt…
…Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 3 BAO ist ein zweiter Säumniszuschlag für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit (§226) entrichtet ist. Ein dritter…
…zwangsweisen Einbringung (Vollstreckbarkeit) nach § 238 Abs 1 BAO bereits verjährt ist. Über Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit von Rückstandsausweisen ist im Falle ihrer Strittigkeit bescheidmäßig nach § 13 AbgEO abzusprechen (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Eine Tilgung oder der Eintritt der Einhebungsverjährung der im Rückstandsausweis…
…der Eintritt der Verjährung erst mit 31.12.2005 anzunehmen sei und daher auch zur bescheidmäßigen Erledigung eines Gesuches nach § 187 FinStrG ausreichend Zeit bliebe. Selbst wenn daher die Inhaftierung des Bf. mit 4. März 2004 und seine weitere Anhaltung im Rahmen des Vollzuges der…
…begründet, dass ein zweiter Säumniszuschlag zu entrichten sei, wenn die Abgaben nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gemäß § 226 BAO entrichtet werden. Für die Nachforderungen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer 2006 bis 2008 sei eine Stundung bis 1. Oktober 2010 bewilligt worden…
…Abs. 1 BAO jede aus einer Abgabenfestsetzung resultierende Zahlungsverpflichtung zu verstehen. Der Sicherstellungsauftrag bildet für Abgaben, deren Schuld dem Grunde nach gemäß § 4 BAO entstanden ist, bis zum Zeitpunkt des Eintrittes der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) die Grundlage (den Titel) für die Exekution zur Sicherstellung, er…
…zwangsweisen Einbringung (Vollstreckbarkeit) nach § 238 Abs 1 BAO bereits verjährt ist. Über Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit von Rückstandsausweisen ist im Falle ihrer Strittigkeit bescheidmäßig nach § 13 AbgEO abzusprechen (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Eine Tilgung oder der Eintritt der Einhebungsverjährung der in den…
…Berufung angefochtenen Bescheid zugrunde liegen sollten, nicht vollstreckbar gewesen seien. Die Vollstreckbarkeit trete keinesfalls ex lege ein. Für den Eintritt der Vollstreckbarkeit wäre vielmehr ein behördlicher Akt notwendig. Über die Berufung wurde erwogen: § 217 Abs 1 bis 4 BAO lautet: "Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (…
…d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. § 217 Abs. 3 BAO lautet: Ein zweiter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit (§ 226) entrichtet ist. Ein…
…Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten: § 217 Abs. 2 BAO: Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. § 217 Abs. 3 BAO: Ein zweiter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit…
…im Exekutionsverfahren den Eintritt der Vollstreckbarkeit bestreiten. Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, sind in dem von der Abgabenbehörde festgesetzten Ausmaß vollstreckbar (§ 226 BAO). Liegt daher - etwa mangels ordnungsgemäßer Zustellung der Abgabenbescheide - keine rechtswirksame Abgabenfestsetzung vor, fehlt es an der Vollstreckbarkeit der Abgabenschuldigkeiten.…
…in der Höhe von € 22.780,00 an. Dieser Betrag umfasst die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1-12/2005 und 1-12/2006. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 232 BAO nach Entstehung des Abgabenanspruches, aber noch vor Eintritt der Vollstreckbarkeit…
…Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 3 BAO ist ein zweiter Säumniszuschlag für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit (§226) entrichtet ist. Ein dritter…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Nebengebührenbescheid vom 14. Jänner 2005 setzte das Finanzamt einen dritten Säumniszuschlag in Höhe von € 319,38 fest, da die Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 31.937,65 nicht spätestens drei Monate nach Eintritt der Vollstreckbarkeit…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Nebengebührenbescheid vom 14. Jänner 2005 setzte das Finanzamt einen dritten Säumniszuschlag in Höhe von € 1.247,44 fest, da die Körperschaftsteuer 2002 in Höhe von € 124.743,64 nicht spätestens drei Monate nach Eintritt der Vollstreckbarkeit…