…August 2007 absolute Verjährung eingetreten ist. Die Bestimmung, dass Zeiten, während derer bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren ein Verfahren beim Verfassungs- oder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, in den zehnjährigen Fristenlauf nicht eingerechnet werden, ist erst mit BGBl…
…Gemäß § 20 FinStrG sei für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen ausgesprochen worden. Die Kosten des Strafverfahrens seien gemäß § 185 FinStrG mit € 100,00 bestimmt worden. Hinsichtlich der Jahre 2000 bis 2002 wurde das Finanzstrafverfahren gemäß § 82 Abs. 3…
…werden, weshalb die Erstellung der Voranmeldungen verspätet erfolgt sei. Die Bw teilte mit Eingabe vom 20. Dezember 2004 mit, dass sie vor der Geburt ihrer Tochter am 17. Juni 1999 die Buchhaltung geführt habe, wegen des ungewohnten Zeitaufwandes für ihre Tochter aber Unregelmäßigkeiten aufgetreten seien…
…Berufung des Beschuldigten vom 19. November 2002 gegen das Erkenntnis des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Oktober 2002, SN 2002/00361-001, gem. § 161 Abs.1 FinStrG zu Recht erkannt: : Der Berufung wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Finanzstrafverfahren gemäß…
…deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 54 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit S 5.000,00 bestimmt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der Fa.M. für die über den Bw…
…dieser Anzeige ist daher, dass die Finanzstrafbehörde I. Instanz das verwaltunsgbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen und den Beschuldigten hievon zu verständigen hat. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens ist als eine das Verfahrens betreffende Anordnung zu verstehen, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist (§ 152 FinStrG…
…Wien vom 16. November 2005, GZ. X, wurde die Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens gemäß § 90 Abs. 1 StPO mit der Begründung mitgeteilt, dass zur weiteren gerichtlichen Verfolgung des Bw. kein Grund gefunden wurde. Die bisherigen Verfahrensergebnisse würden eindeutig darauf hinweisen, dass S. nicht nur eingetragene…
…a FinStrG (im Haftungsbescheid wurde unrichtig eine Abgabenhinterziehung angeführt) gefallen. Nach der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 9. Februar 2010 ist die Einstellung des gegen den Bw. geführten Finanzstrafverfahrens in Rechtskraft erwachsen. Da somit die Tatbestandsvoraussetzung der rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes für eine Haftungsinanspruchnahme…
…weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung, noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 1 BAO bewirken könnte. Im oben zitierten Finanzstrafverfahren wurde festgestellt, dass die Bw…
…auch grundsätzlich bei einer derartigen Konstellation einer angestrebten Sachverhaltsverschleierung die Erfüllung des Tatbestandes nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG möglich. Im gegenständlichen Fall ist aber eine derartige Verschleierungstendenz nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit erkennbar und fehlte es selbst bei gegebener objektiver…
…32 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit S 5.000,00 festgesetzt. Begründend führte der Spruchsenat aus, dass es der Bw. in dem im Spruch genannten Zeiträumen zugelassen habe, dass die betroffenen Abgaben nicht spätestens am…
…der Ring als Tatgegenstand eines Finanzstrafverfahrens beschlagnahmt. Der B. hatte bereits beim Aussteigen aus dem Flugzeug einen Druck in der Herzgegend verspürt und wollte daher - nach seinen Angaben - so schnell wie möglich nach Hause. Nach der Amtshandlung suchte er die Flughafenambulanz des Flughafens Wien auf…
…und wird deshalb gem. §§ 136, 138 Abs.1 FinStrG das Finanzstrafverfahren gegen CSI hinsichtlich der nicht erweisbaren Menge von 385 Stangen Zigaretten aus dem Grunde des § 82 Abs.3 lit.a FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 26. März 2004, StrNr. 500/2001/00000-001…
…Im Hinblick darauf, dass das von ihm gesetzte Fehlverhalten in auffallendem Widerspruch zu seinem bisherigen sonstigen Verhalten gegenüber der Behörde steht, ersuche er um Einstellung des Strafverfahrens. Nach der Aktenlage wurde über den Bf. mittlerweile ein Konkursverfahren eröffnet. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
…der vorgelegten Unterlagen die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. …
…der vorgelegten Unterlagen die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. …
…Grund bestanden hätte, dass die Bw. bei den Grundaufzeichnungen manipuliert hätte, eine vorsätzliche Handlung nicht vorliege und die Einvernahme von vier Zeugen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung sowie die Einstellung des Strafverfahrens beantragt werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG…
…Es werde daher um Einstellung des Strafverfahrens ersucht. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden erster Instanz die ihnen gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind…
…des angefochtenen Bescheides und die Einstellung des Finanzstrafverfahrens. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz alle von ihr selbst wahrgenommenen oder sonst zu ihrer Kenntnis gelangten Finanzvergehen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…Beschuldigte zumindest ein längeres Zahlungsziel verschaffen wollte und dabei den Eintritt von Abgabenverkürzungen für gewiss hielt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Februar 2006, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: es werde die Einstellung des Finanzstrafverfahrens beantragt…