…Schuld und eine Steuernachforderung bei seinem ehemaligen Dienstgeber einzufordern sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich zugeflossen sind. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Gemäß …
…dem Betrieb genügt (VwGH 17.01.1989, 88/14/0010). Zu den Betriebseinnahmen gehören auch die Einnahmen aus Hilfsgeschäften wie dem Verkauf von Anlagevermögen (VwGH 26.04.1989, 89/14/0004) und Abfindungen und Ablösen (VwGH 29.03.1978, 652/77). Am Rande sei erwähnt…
…BAO betreffend die Jahre 1997 bis 2001 wurden lt. BP- Bericht vom 3. August 2004 ua nachstehende Feststellungen getroffen: "Tz 14 vereinnahmte Entgelte: Die Einnahmen werden, vermehrt um den Zufluss, vermindert um die in den Folgejahren erklärten Zahlungen, in folgender Höhe der Umsatzsteuer unterworfen: |…
…Anordnungen getroffen hat. Folgt man dieser Auffassung, so können fiktive, tatsächlich nicht erzielte, jedoch durch Ausnutzung vorgefundener Chancen bzw Vermögensnutzung erzielbar gewesenen "Geldvorteile" nie als Einnahmen iSd § 19 eingestuft werden und somit nie bei der Einkunftsermittlung zum Ansatz gelangen (vgl. vgl. Taucher, Das Zufluß-Abfluß…
(einnahmenlosen) Vermietung resultierende Vorsteuern geltend gemacht hat, und die zunächst in den letztlich wieder aufgenommenen (Erst-) Bescheiden zu Umsatzsteuergutschriften in eben diesem Ausmaß geführt haben. Wie bereits oben kurz erwähnt hat die Betriebsprüfung ergeben, dass die "Vermietung" des Bw. steuerlich nicht anzuerkennen war und ein…
…2.562,54 würden daher Bezüge für den Zeitraum vom 1.1. bis 18.2.2004 betreffen. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und begründete sie wie folgt: Einnahmenund somit auch das Gehalt gelten laut § 19 EStG 1988 und diesbezüglicher VwGH-Judikatur in jenem Zeitpunkt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, gegen den Bescheid des FA betreffend Umsatzsteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Streitpunkt in allen nachstehend dargestellten Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren war die Versagung…
…2006/15/0175 u.a. mit nachfolgender Begründung abgewiesen: "...Die belangte Behörde ist zutreffend davon ausgegangen, dass Vorsteuern bevor der Beschwerdeführer aus einer Vermietung Einnahmen erzielt, nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die Absicht der künftigen Vermietung in einer bindenden Vereinbarung ihren Niederschlag gefunden hat…
…Zl. 2006/15/0175 u.a mit nachfolgender Begründung abgewiesen: "...Die belangte Behörde ist zutreffend davon ausgegangen, dass Vorsteuern bevor der Beschwerdeführer aus einer Vermietung Einnahmen erzielt, nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die Absicht der künftigen Vermietung in einer bindenden Vereinbarung ihren Niederschlag gefunden…
…unterziehen. Die Berufung ist daher in diesem Punkt abzuweisen. Der Vollständigkeit halber wird ausgeführt, dass erst mit dem AbgÄG 2005 (also nicht mehr im Gültigkeitsbereich für den gegenständlichen Berufungsfall) Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in den Kreis jener Einnahmen aufgenommen wurden, für die das Zuflussprinzip nicht gilt…
…097 | | | | | | | | | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | Einnahmen | 3.300.000 | 4.000.000 | 4.600.000 | 5.300.000 | 6.000.000 | 6…
…erhoben (Nr. 19364). Auch in diesem Fall hatte die Bw nur ausgeführt, es sei unzulässig, Einnahmen in diesem Zeitraum zu schätzen. Konkrete Einwendungen erhob sie jedoch nicht. Der VwGH wies auch diese Beschwerde als unbegründet ab. B. Kontoöffnungsbeschluss sowie Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 4. Juli…
…bewirkt. Voraussetzung ist also eine Pflichtverletzung, der tatsächliche Eintritt einer Abgabenverkürzung und das Vorhandensein eines Verkürzungsvorsatzes. Die Abgabepflichtige hat - wie nachstehend genauer ausgeführt wird - Einnahmen aus der Altenpflege in Millionenhöhe nicht erklärt und systematisch die Aufklärung verweigert. Sie hat Belege nicht vorgelegt und Auskunftspersonen (Pfleglinge…
…000,00 S, 8.000,00 S oder 10.000,00 S usw.) ein. Schon die Höhe und Anzahl der Eingänge deutet auf die abgeschlossenen Pflegeverträge hin. Würde es sich dabei nicht um Einnahmen handeln, wäre es schlichtweg unverständlich, warum die Bw. zuerst das Konto…
…möglich, die oa. Gewinnpauschalierung geltend zu machen. Von den Einnahmen iHv 42.000 S wären unter dieser Voraussetzung pauschale Ausgaben iHv 12.600 S abzugsfähig, woraus sich letztlich Einkünfte iHv 29.400 S ergeben würden. Diese Einkünfte würden in den Einkommensteuererklärungen von W bzw. A…
…Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Nach vorherrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Einnahmen dann als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, sobald er…
…Der maßgebliche Einheitswert wurde mit 22.000 S festgesetzt. In den Jahren 2000 bis 2003 bezog der Bw. Einnahmen aus der Überlassung von landwirtschaftlich genutzten Grund- und Gebäudeflächen für die Errichtung und den Betrieb von Handymasten. Dieser Umstand wurde dem Finanzamt im Jahr 2004 bekannt…
…zustehende Insolvenzausfallgeld ausbezahlt worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen im jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Einnahmen sind dann zugeflossen, wenn man über diese rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Gemäß § 3a Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Betreiber eines Tonstudios, Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 und Einkommensteuer 1999 entschieden: Die Berufung gegen die Einkommensteuer 1999 wird als unbegründet abgewiesen…
…die Zuschätzungen der Betriebsprüfung auf Nettomethode umgearbeitet worden. In einer Beilage zur Berufung wird diese Umarbeitung dermaßen dargestellt, als dass den einzelnen Positionen der Brutto-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Nettowerte gegenübergestellt und die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuerbeträge nicht mehr berücksichtigt wurden. Die vom Prüfer vorgenommenen Zuschätzungen…