…im vorliegenden Fall der Lohnzahlungszeitraum des Berufungswerbers mit 31. Dezember 2004 endet, ist die zitierte Gesetzesbestimmung anzuwenden. Wie sich aus dem aktenkundigen rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid der Gattin vom 20. Juni 2006 für das Jahr 2004 ersehen lässt, bezog sie in diesem Jahr Einkünfte in Höhe von…
…Einkünften nicht abgezogen werden. Dies gilt nach § 20 Abs. 2 Z 2 lit. a leg.cit. auch für Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der…
…Ungarn, wobei seine Gattin - einer der Behörde vorgelegten Bestätigung ihres ungarischen Arbeitgebers zu Folge - im Zeitraum ihrer Beschäftigung (vom 1. Juni 1995 bis zum 28. Mai 2000) in den letzten sechs Monaten ihrer Erwerbstätigkeit monatliche Einkünfte von umgerechnet ca. S 1.362,30 bezog bzw…
…seien. Nachdem die Einkünfte der Gattin weit unter 10% betragen würden, sei die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen gewesen. Mit zwei weitgehend identen Eingaben vom 12. September 2008 wurde gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2006 und 2007 form- und fristgerecht Berufung erhoben. Zur Begründung des Finanzamtes…
…auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung gesprochen werden kann. Wie aus der VwGH-Judikatur ersichtlich, ist dazu nicht nur erforderlich, dass (im entsprechenden Fall) die Gattin (in Bosnien-Herzegowina) beruflich tätig ist, sondern auch Einkünfte aus dieser Erwerbstätigkeit erzielt, die nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß aufweisen…
…keine Kenntnisnahme dieser Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Bw. (siehe dazu ausführlich UFS 19.2.2007, RV/0014-I/06). Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich somit der Rechtsmeinung des Finanzamtes an, dass die Höhe der Einkünfte der Gattin erst im Überprüfungsverfahren des Finanzamtes im…
…die Einkommensteuer 2006 der Gattin festgesetzt. Diesem Bescheid lagen unter anderem steuerpflichtige Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in Höhe von 4.680,79 € zugrunde. Mit Eingabe vom 19. Mai 2007 wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vom 11. Mai 2007 eingebracht. Der Berufungswerber führte begründend…
…1988 steuerfreien Einkünfte (Wochengeld) sind in diese Grenzen miteinzubeziehen. Bereits geringfügige Überschreitungen des Grenzbetrages führen zum Verlust des Alleinverdienerabsetzbetrages (VfGH vom 5.10.1981, B 325/78). Auf Grund des Bescheides des Finanzamtes vom 10.10.2007 steht fest, dass die nichtselbständigen Einkünfte der Gattin …
…das Rechtsmittel der Berufung ein und führte dazu begründend aus, dass ihre zusätzlichen unselbständigen Einkünfte nur € 650,00 betragen hätten und diese innerhalb der Zuverdienstgrenze gelegen seien. Die Bw. habe für ihre nebenberufliche Pooldiensttätigkeit im Seniorenheim "B" von der Gattin des Poolbetreibers Herrn R…
…Seine Gattin erreiche mit ihren Einkünften bei weitem nicht das Existenzminimum/den Ausgleichszulagenrichtsatz. Mit Einkommensteuerbescheid 2002 vom 6. November 2003 setzte das Finanzamt die Gutschrift an Einkommensteuer mit € 231,-- fest. Hinsichtlich der außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigte das Finanzamt den Freibetrag wegen eigener Behinderung des Rechtsmittelwerbers…
…Zum einem auf Grund der Vorfragenbindung (vgl. Fröhlich, UFSjournal 2009, 171, sowie UFS, RV/3564-W/08, 13.02.2009; RV/0469-I/09, 20.11.2009) zum anderen weil die Tatsache, dass die Einkünfte der Gattin 2007 den Grenzbetrag von € 6.000 überschritten…
…Urteile". Hinsichtlich des Telefonates vom 16.6.2005/Verlustvortrag teilte er mit, dass der "sicherlich nicht der Nichtanerkennung des Verlustabzuges zugestimmt" habe. Wie sich aus dem Akteninhalt ergibt, beträgt laut Einkommensteuerbescheid 2004 der Gesamtbetrag der Einkünfte der Gattin des Bw. 2.201,32 €; nach…
…Höhe der Einkünfte der Gattin diente, wies das Finanzamt die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und erstellte folgende ausführliche Begründung: "Gemäß § 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der…
…EStG 1988 betrugen 2.901,75 € und errechnen sich wie folgt: Berechnung der Einkünfte der Gattin des Bw. gemäß § 2 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 | | Betrag | Bruttobezüge im Jahr 2007 | 3.713,72 € | abzüglich steuerfreie Einkünfte gemäß …
…9.2004 erklärte die Gattin des Bw. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 21.507 S für das Jahr 1999. Mit Schreiben ("Ersuchen um Ergänzung") vom 1.10.2004 betreffend die Jahre 1999-2003 teilte das Finanzamt dem Bw. mit: Der Anteil Alpe sei für…
…3. August 2006 wurde gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. In einem Telefonat mit dem zuständigen Referenten des unabhängigen Finanzsenates gab der Bw. bekannt, dass die Gattin bereits seit dem Jahr 1988 Inhaberin eines Geschäftes sei und dort Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziele. Seine…
…die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus. Im gegenständlichen Fall bewohnt der Bw. eine Wohnung an seinem Arbeitsplatz in Wien sowie den Familienwohnsitz in Linz gemeinsam mit seinen mittlerweile drei Kindern und seiner Gattin. Bis zum Jahr 1999 erzielte die Gattin am Familienwohnsitz maßgebliche Einkünfte…
…die steuerlichen Einkünfte des Ehepartners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von € 4.400 sind. Mit gleicher Post sende ich ihnen eine Arbeitnehmerveranlagung meiner Gattin für 2003. Ich nehme an, dass dadurch ihr Einkommen unter € 4.400 liegt und mir daher der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht…
…April 2003 der Einkommensteuerbescheid 2002 erlassen. Am 8. März 2004 wurde das Verfahren wieder aufgenommen und ein neuer Sachbescheid, ohne Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, erlassen, da die steuerpflichtigen Einkünfte der Gattin des Bw höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 2.200 € waren. Die Berufung gegen…
…Einkünfte der Gattin kann kein Zweifel bestehen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages im Jahr 2004 beim Bw. jedenfalls nicht vorlagen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Die derzeitige schwierige finanzielle Situation konnte im Abgabenverfahren nicht berücksichtigt werden. Auf die Möglichkeit der…