…Einkommensteuern 1998-2005, sowie Anspruchszinsen und Aussetzungszinsen 2008, nicht jedoch die selbst gemeldete Umsatzsteuer 04-06/08. Abgesehen davon würde ein solcher Antrag mangels Vorliegens eines Nachforderungsbescheides bzw. einer Berufung zu keiner Einbringungshemmung führen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27. April 2010
…Aufgrund der einbringungshemmenden Wirkung gemäß § 230 Abs. 6 BAO durften mangels aktenkundiger Erledigung dieses Aussetzungsantrages keine Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon betroffenen Abgaben eingeleitet werden, zumal aufgrund der einbringungshemmenden Wirkung auch kein Rückstandsausweis als Exekutionstitel für die gegenständliche Forderungspfändung ausgestellt werden konnte. Mangels Vorliegens einer Grundlage…
…gewordenen Selbstbemessungsabgaben, auch wenn diese - aus welchem Grund auch immer - erst am nächsten Tag bekannt gegeben wurden. Damit trat auch hinsichtlich dieser Abgaben gemäß § 230 Abs. 3 BAO eine Einbringungshemmung ein, sodass die Festsetzung von Säumniszuschlägen vor Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter…
…ablehnenden Bescheides nicht Gegenstand der Entscheidung über die Berufung gegen den Aussetzungszinsenbescheid ist, besteht nach § 212a Abs 9 lit. a BAO dennoch eine Zinsenpflicht ab dem Zeitpunkt des Antrages, weil bereits aufgrund des Aussetzungsantrages Einbringungshemmung iSd § 230 Abs. 6 BAO eintritt (vgl. Stoll, BAO Kommentar…
…AbgEO) gepfändeten Forderung durch Überweisung zur Einziehung unzulässig gewesen sei, weil der zum Zeitpunkt der Einziehung (Bescheid vom 30. 11. 2000) noch unerledigte Aussetzungsantrag eine zwingende Einbringungshemmung gemäß § 230 Abs. 6 BAO zur Folge gehabt habe. Auch diese Ausführungen verhelfen der Berufung nicht zum Erfolg…
…Einstellung der Forderungsexekutionen gefordert. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Oktober 2002 wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, dass im Zeitpunkt der Pfändung keine Einbringungshemmung gegeben gewesen wäre. Der Bw. beantragte mit Schreiben vom 23. Oktober 2002 die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch…
…Berufung vorgebracht, dass keine rechtskräftige Entscheidung hinsichtlich des genannten Betrages vorliege. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung (BVE) wurde durch das Finanzamt ausgeführt, dass laut Steuerakt weder ein Rechtsmittel noch eine Einbringungshemmung offen sei. Die Abgaben seien somit rechtskräftig vorgeschrieben und vollstreckbar. Im Vorlageantrag vom13. Jänner 2005…
…vor Erlassung der Abgabenfestsetzungsbescheide und somit vor dem in § 230 Abs. 7 BAO genannten Zeitraum hervorgekommen sind. Im Bescheid wurden keine Umstände, die die Einbringung der Abgaben gefährdeten oder zu erschweren drohten und die während der Einbringungshemmung nach § 230 Abs. 2 BAO hervorgekommen wären, angeführt…
…2010 wird entgegnet, dass der Vollstreckung die Einbringungshemmung nach § 230 Abs. 6 BAO entgegenstehe. Zudem sei der Bw: seit Dezember 2009 nicht mehr Dienstnehmer der S.GmbH, die Drittschuldnerin der verfahrensgegenständlichen Lohnexekution gewesen sei. Die Einbringungshemmung habe bis zur Zurückweisung des Antrages gemäß § 212 a…
…S.GesmbH gepfändet worden sei. Der Pfändung liege eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. für offene Abgabenschuldigkeiten der M.GesmbH zu Grunde. Gegen den Haftungsbescheid sei am 18. August 2009 Berufung eingelegt und gestützt auf die Einbringungshemmung nach § 230 Abs. 6 leg. cit. wegen eines gleichzeitig eingebrachten…
…der Exekution auf das Arbeitseinkommen des Abgabenschuldners in Kenntnis gesetzt und aufgefordert worden, die diesen betreffenden Überweisungen ab 1.11.2009 in voll zulässiger Höhe an das Finanzamt 2/20/21/22 zu leisten. Die Lohnexekution sei wegen Verstoßes gegen die Einbringungshemmung gemäß § 230 Abs…
…der Einhebung ablehnenden Bescheides nicht Gegenstand der Entscheidung über die Berufung gegen den Aussetzungszinsenbescheid ist, besteht nach §212a Abs.9 lit.a BAO dennoch eine Zinsenpflicht ab dem Zeitpunkt des Antrages, weil bereits aufgrund des Aussetzungsantrages Einbringungshemmung iSd §230 Abs. 6 BAO eintritt (vgl. Stoll…
…zweiter Instanz brachte die Bw. vor, dass entgegen der Darstellung in der angefochtenen Berufungsentscheidung im Zeitraum vom 8. Juni 2007 bis 4. Juli 2007 keine Einbringungshemmung gem. § 230 Abs. 3 BAO aus folgenden Gründen bestanden habe: Das Zahlungserleichterungsansuchen vom 20. April 2007 und die dagegen…
…ablehnenden Bescheides nicht Gegenstand der Entscheidung über die Berufung gegen den Aussetzungszinsenbescheid ist, besteht nach § 212a Abs 9 lit. a BAO dennoch eine Zinsenpflicht ab dem Zeitpunkt des Antrages, weil bereits aufgrund des Aussetzungsantrages Einbringungshemmung iSd § 230 Abs. 6 BAO eintritt (vgl. Stoll, BAO Kommentar…
…wäre, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Organe des Finanzamtes seien insbesondere imstande gewesen, durch Anmerkung einer Einbringungshemmung einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Auch bestehe die Möglichkeit, dass durch das Finanzamt eine von der EDV gesetzte Vormerkung des Säumniszuschlages gelöscht wird…
…Da während des Zeitraumes vom 25. August 2005 (Tag der Anmerkung des Zahlungserleichterungsansuchens) bis zum 9. November 2005 (Eingabetag des Zahlungserleichterungsbescheides vom 3. November 2005 plus 4 Arbeitstage) eine Einbringungshemmung gemäß § 230 Abs. 5 BAO bestanden habe, seien Stundungszinsen vorzuschreiben gewesen. Die im Berufungsschreiben dargelegten…
…zweiter Satz) eingebrachten Aussetzungsantrages wird die Frist zur Abgabenentrichtung um einen Monat ab Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides erstreckt (§ 217 Abs. 2 zweiter Satz BAO). Während dieser Monatsfrist besteht in beiden Fällen eine Einbringungshemmung und entsteht kein Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 4 lit. b iVm …
…mit der Erlassung des Zurückweisungsbescheides vom 12. Mai 2004 weggefallen sei. Gemäß § 217 BAO sei die Verpflichtung zur Entrichtung der Säumniszuschläge mit der Beendigung der Einbringungshemmung entstanden. Da die Einkommensteuernachforderungen nach wie vor unberichtigt aushafteten und kein Hemmungsgrund mehr vorliege, bestünden die Säumniszuschläge zu Recht.…
…wäre, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Organe des Finanzamtes seien insbesondere imstande gewesen, durch Anmerkung einer Einbringungshemmung einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Auch bestehe die Möglichkeit, dass durch das Finanzamt eine von der EDV gesetzte Vormerkung des Säumniszuschlages gelöscht wird…
…wäre, auf den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Organe des Finanzamtes seien insbesondere imstande gewesen, durch Anmerkung einer Einbringungshemmung einen bestimmenden Einfluss zu nehmen. Auch bestehe die Möglichkeit, dass durch das Finanzamt eine von der EDV gesetzte Vormerkung des Säumniszuschlages gelöscht wird…