…des Aussetzungsantrages erfolgte am 20. November 1995, also zu einem Zeitpunkt, in dem bereits eine Berufung anhängig war. Laut Stoll, BAO-Kommentar, 2271, sind früher eingebrachte Anträge, insoweit kein Zurückweisungsgrund vorliegt, abzuweisen. Ihre sachliche Berechtigung stellt sich aber spätestens nach Ablauf der Frist zur Einbringung…
…2002/13/0045 mit Hinweis auf VwGH 26.4.2000, 97/14/0003). Zum Einwand des Berufungswerber, dass vom Finanzamt keine Umstände aufgezeigt worden wären, die während der Zeit der Hemmung der Einbringung durch den Aussetzungsantrag vom 17.1.2007 hervorgekommen wären, ist zweierlei festzustellen…
…2002/13/0045 mit Hinweis auf VwGH 26.4.2000, 97/14/0003). Zum Einwand des Berufungswerber, dass vom Finanzamt keine Umstände aufgezeigt worden wären, die während der Zeit der Hemmung der Einbringung durch den Aussetzungsantrag vom 17.1.2007 hervorgekommen wären, ist zweierlei festzustellen…
…polizeiliches Kennzeichen: XY, im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verwenden. Durch die Einbringung des gegenständlichen PKW sei daher die Abgabenschuld in der im Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 17. Mai 2002 vorgeschriebenen Höhe für das vorgenannte Kraftfahrzeug entstanden. Gegen diesen Abgabenbescheid wurde mit Eingabe vom 27…
…Abs. 5 BAO). Zu den einzelnen Einwendungen gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages in der gegenständlichen Berufung vom 8.11.2004 wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die oben wiedergegebenen Ausführungen der erkennenden Behörde im Mängelbehebungsauftrag vom 2.2.2005 verwiesen. Bereits dort wurde eingehend dargelegt…
…Tz 15 sowie die dort zitierte Judikatur). In der Rechtsmittelbelehrung des Einkommensteuerbescheides 2001 vom 31.5.2002 wurde sowohl darauf hingewiesen, dass einer Berufung gemäß § 254 BAO keine aufschiebende Wirkung zukommt, als auch auf die Möglichkeit der Einbringung eines Aussetzungsantrages gemäß § 212a BAO aufmerksam gemacht…
…Instanz gleichen Datums betreffe. Diese Berufung sei vom Finanzamt noch nicht erledigt worden, weshalb die Abweisung des Aussetzungsantrages zu Unrecht erfolgt sei. Er stelle daher nochmals den Antrag auf Aussetzung nach § 212a Abs. 1 BAO bis zur Erledigung dieser Berufung sowie der Berufung vom 13…
…Zahlungserleichterung am 27. März 2008 die Aussetzung der Einhebung für den bestehenden Rückstand beantragt worden sei. In der Berufungsvorentscheidung sei auf die Abweisung des Aussetzungsantrages mit 15. April 2008 Bezug genommen und dies als Begründung für die Abweisung der Berufung herangezogen worden. Da jedoch ein…
…wurde, indem die in Berufung gezogenen Bescheide vom 17. 4. 2003 im Wege einer Bescheidaufhebung aus dem Rechtsbestand beseitigt wurden, fallen für die Zeit ab der Einbringung des Aussetzungsantrages bis zur Erlassung der auf § 299 BAO gestützten Bescheide (23. 9. 2003 bis 28./29. 4…
…in Entsprechung der Bestimmung des § 230 Abs. 6 BAO Abstand genommen. Somit ist nicht ersichtlich, worin die von der Bw. behauptete Rechtsverweigerung gelegen sein soll. Falls mit dem weiteren Einwand, das Finanzamt habe den angefochtenen Bescheid erst drei Monate nach der Einbringung des Aussetzungsantrages erlassen…
…Bescheide in Rechtskraft erwachsen sind. Gegenstand dieses Verfahrens ist ausschließlich die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Aussetzungszinsen, somit ist die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides bzw. der Bescheide über die Abweisung der Aussetzungsanträge nicht zu prüfen. Das Vorbringen, dass die Aussetzung der Einhebung zu Unrecht abgewiesen worden sei…
…des Antrages auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Einbringung eines weiteren (neuen) Antrages auf Aussetzung der Einhebung zulässig. Aus einer neuerlichen Antragstellung können wiederum Aussetzungszinsen, beginnend mit dem Tag der Antragstellung erwachsen, wobei für die Zeitspanne zwischen Abweisung des ersten Aussetzungsantrages…
…sondern auf eine schon vor der Einbringung des Aussetzungsantrages vom 30. 1. 2003 eingetretene Minderung der den Gegenstand der Aussetzungsbewilligung bildenden Umsatzsteuer 1996 bis 1998 zurückzuführen sind. Mit den Aussetzungsbescheiden vom 13. 2. 2003 und 27. 2. 2003 hat das Finanzamt dem Aussetzungsantrag der Bw…
…zwangsweise Einbringung eines Teiles der Haftungsschuld erloschen ist, so wäre hierüber auf Antrag der Bw. ein Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO zu erlassen. Mit den im Vorlageantrag dahingehend ergänzten Ausführungen, die Forderungspfändung sei deshalb "zur Unzeit" erfolgt, weil die Forderungsexekution zwar vor Einbringung des Aussetzungsantrages erfolgt…
…des Verwaltungsgerichtshofes keine gesetzliche Grundlage dafür bestehen, die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus, auszudehnen. Dem Bw. wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass der vorstehend wortwörtlich angeführte Antrag als neuerlicher Aussetzungsantrag gemäß § 212a Abs.1 BAO im Zusammenhalt mit der Einbringung…
…gehe nach Ansicht der Behörde aber hervor, dass die fristgerechte Einbringung der Berufung selbst für den Fall der Versendung der Berufung im Kuvert des Aussetzungsantrages keinesfalls gegeben wäre. Da auf Grund des aufgezeigten Sachverhaltes die vorgebrachten Wiedereinsetzungsgründe nicht zutreffen würden, sei der Antrag abzuweisen. Innerhalb…
…demzufolge für aussetzungsantragsbetroffene Abgabenschuldigkeiten Einbringungsmaßnahmen bereits ab Antragstellung bis zur Antragserledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen (Vollstreckungshemmung). Zusammengefasst ergibt sich aus diesen Ausführungen somit, dass sich der Zinsenbemessungszeitraum im Falle einer Aussetzungsbewilligung grundsätzlich vom Zeitpunkt der Einbringung des Aussetzungsantrages biszur bescheidmäßigen Verfügung des Ablaufes…
…gehemmt wurde. Diesem Aussetzungsantrag wurde mit 26. Mai 2008, den Stundungsanträgen am 16. Juni 2008 stattgegeben und Stundungszinsen für den Zeitraum vom 13. November 2007 bis 23. Juli 2008 vorgeschrieben. Strittig ist der Zeitraum zwischen dem 13. März 2008 (Einbringung des Antrages auf Aussetzung der…
…über die Abweisung des Aussetzungsantrages als nicht rechtswirksam anzusehen sei, da die dem Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO zu Grunde liegende Berufung auf Grund seiner Berufung vom 17. November 2011 als nicht erledigt anzusehen sei, zumal bei rechtzeitiger Einbringung des Antrages auf…
…bereits vor der Einbringung des Aussetzungsantrages (18. April 2011) vollständig getilgt wurden. Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2278 ff). Auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erweist es…