…Bescheid vom 9. April 2008 festgesetzten Säumniszuschlag in Höhe von € 992,00 nicht festzusetzen, da die Bw. kein grobes Verschulden treffe. Die Umsatzsteuervoranmeldung 1/2006 sei versehentlich (EDV-Fehler) am 15. Juni 2007 auf Null gestellt worden. Im Rahmen der am 21. März 2008…
…fehlenden Systematik innerhalb der Firma" vorliege. Die Umsatzsteuern würden regelmäßig und pünktlich entrichtet. In einem Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 23.7.2008 wurde um Stellungnahme zu folgenden Punkten ersucht: "1) In der Berufung wurde darauf hingewiesen, dass die Überweisung der Umsatzsteuer durch einen "EDV…
…Bescheid wurde am 1.8.2007 durch die steuerliche Vertreterin Berufung erhoben. Aufgrund eines internen EDV-Fehlers sei die UVA 02/2007 von der Kanzlei der steuerlichen Vertreterin nicht fristgerecht elektronisch übermittelt worden. Die Vorauszahlung aus der UVA 02/2007 in Höhe von 16.708…
…Aus der Sicht des Bw. handle es sich eindeutig um keinen EDV-Fehler und darüber hinaus lasse sich die nunmehrige Abgabennachforderung in Höhe von 10.937,37 € nicht mit doppelten Sozialversicherungskosten und außergewöhnlichen Belastungen erklären. Im berichtigten Einkommensteuerbescheid seien die Sozialversicherungskosten mit 14.950…
…bezeichneten Säumniszuschlages beantragt. Vorgebracht wurde, dass sich die Zahlung der Umsatzsteuer 9/2011 aufgrund eines EDV-Fehlers verzögert habe. Nach Erkennen des Fehlers sei die Abgabe jedoch umgehend entrichtet worden. Die "Causa rund um die U 09/11" sei als Ausnahme anzusehen, weil in der…
…Bl. 110). Anlässlich seiner zeugenschaftliche Aussage in der Verhandlung vor dem Spruchsenat gegen seine Ehegattin am 5. August 2008 hat HG die These mit dem EDV-Fehler relativiert, indem er ausführt: "Bezüglich nicht verbuchter Rechnungen war dies mein Fehler, das [was] darauf zurückzuführen ist, dass…
…Antrag gem. §217 Abs.7 BAO, da der Betrag der Umsatzsteuer 10/2007 - bedingt durch einen EDV-Fehler -falsch an das ELBA- System übergeben wurde und daher nicht zur Überweisung gebracht werden konnte. Nach Ansicht der Bw. treffe sie daher kein grobes Verschulden. Ansonsten wurden…
…die Bw. sei ihren Zahlungsverpflichtungen im letzten halben Jahr stets pünktlich nachgekommen. Aufgrund eines "EDV-Fehlers" sei bei einem Anlagegut fälschlicherweise Vorsteuer berechnet worden. Im Zuge der Vorarbeiten zur Bilanzerstellung sei dieser Fehler korrigiert und "beglichen" worden. Da die Bw. somit kein grobes Verschulden treffe…
…behinderte Kind nicht mehr anerkannt, wobei begründend darauf hingewiesen wurde, dass durch einen EDV-Fehler irrtümlich keine Gegenrechnung der Aufwendungen mit dem Pflegegeld erfolgt sei. Dagegen erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 24. Februar 2006 Berufung. Mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, RV/0358-L/07…
…2 lit. a BAO noch offen sei, werde der Bescheid entsprechend zu korrigieren sein, da es sich hier offensichtlich um einen Rechenfehler allenfalls um einen EDV-Fehler handle, welcher einer Berichtigung nach § 293 BAO zugänglich sei. Mit Bescheid vom 12. November 2010 wies die Abgabenbehörde…
…Antrag gem. §217 Abs.7 BAO, da der oa. Betrag - bedingt durch einen EDV-Fehler - falsch an das ELBA- System übergeben wurde und daher nicht zur Überweisung gebracht werden konnte. Nach Ansicht der Bw. treffe sie daher kein grobes Verschulden. Ansonsten wurden lt. Auskunft der…
…nach Art 204 ZK vorgeworfen werden, die aber durch Art 859 Z 5 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) geheilt sei, da es sich nur um einen EDV-Fehler gehandelt habe. Außerdem sei die Ware nachweislich wieder zu einem Zollverfahren zugeführt worden, da sie mittels Versandverfahren wieder…
…vor, dass er die Steuererklärungen seines Mandanten am 30. 3. 2006 zur Post gegeben habe, weil eine elektronische Einreichung "durch einen EDV-Fehler" nicht möglich gewesen sei. Aufgrund der Zustellung des Bescheides vom 26. 5. 2006 sei die Kanzlei des steuerlichen Vertreters darauf aufmerksam geworden…
…nach Art 204 ZK vorgeworfen werden, die aber durch Art 859 Z 5 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) geheilt sei, da es sich nur um einen EDV-Fehler gehandelt habe. Außerdem sei die Ware nachweislich wieder zu einem Zollverfahren zugeführt worden, da sie mittels Versandverfahren wieder…
…BAO-Kommentar, 2950, mwN). Als alleiniger Wiederaufnahmsgrund wird im vorliegenden Fall geltend gemacht, dass die Kammerumlage I seit 1995 aufgrund eines EDV-Fehlers falsch berechnet und dieser Fehler erst im Zuge von Arbeiten zur Erstellung der Bilanz für das Jahr 2005, nämlich am 14. Juni…
…als sich aus den Aufzeichnungen ergebe. Dem Vorbringen der Bw. zu diesem Punkt der Feststellungen, die Erlösverkürzungen beruhten auf einem EDV Fehler, sei entgegen zu halten, dass im Zuge der Prüfung lediglich unvollständige Kassenbuchaufzeichnungen vorgelegt werden konnten und die Bw. demnach die entsprechende Sorgfaltspflicht außer…
…die für den 15.4.2003 vorgemerkt gewesen wären, seien aus nicht erklärlichen Gründen durch ein EDV-Update gelöscht worden. Nach Überprüfung der Saldenlisten in der Buchhaltung sei dieser Fehler am 5.5.2003 festgestellt, und umgehend die Durchführung der noch offenen Zahlungen veranlasst worden…
…Abgabenerklärungen sei darauf zurückzuführen, dass in dem stets für die Erstellung der Buchhaltung verwendeten Elba-Auszug (Electronic Banking) über die in dem betreffenden Kalendermonat angefallenen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben offenbar auf Grund eines EDV-Fehlers lediglich die Bankbelege für die ab dem 11. bis 30…
…mit Eingabe vom 19. April 2006 der Rechtsbehelf der Berufung mit der Begründung erhoben, dass es aufgrund eines EDV-Fehlers versehentlich zur unrichtigen Angabe der UID-Nummer gekommen sei. Die betreffenden Waren seien nachweislich in Deutschland zur Erwerbssteuer angemeldet worden, weshalb sich die Verfehlung auf…
…Investitionszuwachsprämie 2004, sondern um eine Richtigstellung des am 30.1.2006 rechtzeitig eingebrachten Antrags. In diesem sei auf Grund eines EDV-Fehlers die Prämie mit 0 Euro statt richtig mit 416 Euro beantragt worden. Aus diesem Grund sei der Antrag daher mangelhaft im Sinne des §…