…Bestimmtheit aus der Berufung ergeben muss (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3. Auflage, § 250 Tz 11, mwH). Der Antrag, erklärungsgemäß zu veranlagen, ist nach der Rechtsprechung des VwGH nicht ausreichend, wenn die betreffenden angekündigten Steuererklärungen und die Darstellung der angestrebten Besteuerungsgrundlagen nicht vorgelegt werden. Beantragt der Abgabepflichtige…
…richtig anerkannt und der Schätzung zu Grunde gelegt, nicht aber die am 8. November 2000 überreichte zweiseitige Aufstellung mit den Provisionen und Umsätzen für 1995 bis 1998, ist entgegenzuhalten, dass die Verdienstlisten, deren Auswertung durch die Betriebsprüfung Eingang in die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gefunden hat…
…den tatsächlichen Gegebenheiten (der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage) möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (vgl. zB VwGH 28.08.2007, 2004/17/0211; 08.09.2009, 2009/17/0119; 10.08.2010 2009/17/0129). Aus der Darstellung des Prüfungsablaufes in Tz 1 a) BP-Bericht…
…und Schwund beinhalten und würden daher kein dienliches Mittel zur Losungsermittlung darstellen. Die Stricherllisten dienten nur dem ungefähren Bestandsvergleich, da er bedingt durch seinen zweiten Betrieb keine genaue Kontrolle durchführen könne. In der Stellungnahme weist der Prüfer erneut auf die für einzelne Umsatzbereiche geführten Bestandslisten…
…im Rahmen eines Telefonates mit der steuerlichen Vertreterin wiederholt worden wäre, sei weder vom Bw. noch von der steuerlichen Vertreterin eine Reaktion erfolgt. Daher sei das Verfahren als abgeschlossen zu betrachten. Entsprechend der Darstellung im BP-Bericht wurden im Rahmen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem…
…und Gewinnerhöhungen laut Tz 2 ff zur Folge hätten. Etwaige Verluste aus den Jahren 2003 bis 2007 seien nicht vortragsfähig. In Tz % BP-Bericht findet sich eine Darstellung der sich aufgrund der Prüfungsfeststellungen ergebenden Mehrbeträge an Abgaben. Die Mehrbeträge an Umsatzsteuer betragen € 880,00…
…Manipulationen seien. Bei den im BP-Bericht erwähnten Ungereimtheiten betreffend die Kilometerleistungen handle es sich um beispielhafte Darstellungen. Darüber hinaus seien aus den vorgelegten Unterlagen bzw. den Unterlagen laut Erhebungen eine Vielzahl weiterer Ungereimtheiten der Kilometerstände (Differenzen zwischen den Angaben in Rechnungen bzw. Gutachten und…
…dass in freier Beweiswürdigung zu prüfen ist, ob der vorliegende Sachverhalt, der von der BP unter Berücksichtigung der Aussagen des Bw. angenommen wurde, die (weitaus) größere Wahrscheinlichkeit zukommt. Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach dem Lebensaufwand kann zulässig sein, wenn ein Abgabepflichtiger über die Herkunft von…
…der Logik und der Lebenserfahrung verhaftete Feststellungen und Folgerungen, die reale Zustände, Tätigkeiten und Leistungen u.dgl. in ihren Ergebnis wie sie zu vermuten sind zu erfassen haben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 184 Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen…
…Vorhalt des UFS vom 26. Mai 2006 urgierten Unterlagen betreffend das behauptete Darlehen von der Fa. N-GmbH vorlegen. Insbesondere die im genannten Vorhalt des UFS vom 26. Mai 2006 an den Bw. gerichteten Fragen (samt zahlenmäßiger Darstellung der Auszahlungen bzw. Rückzahlungen laut Beilage A…
…des Gesellschafter-Geschäftsführers der Fa. Ka GmbH, Herr Adalbert Ka, einen Vorteil verschafft, den kein fremder Dritter bekommen hätte. | Forderungsverlust brutto | 192.994,45 | zuzüglich Kest | 64.331,00 | Verdeckte Ausschüttung It. Bp | 257.325,45 Darstellung verdeckte Ausschüttung…
…folgerichtig sein, und muss das Ergebnis, das in der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht, mit der Lebenserfahrung im Einklang stehen. Ziel der Schätzung muss stets die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses sein, das heißt, sie soll der Ermittlung derjenigen Besteuerungsgrundlagen dienen, die aufgrund des gegebenen, wenn auch…
…Abgabe von Steuererklärungen auch für die Jahre 1997 bis 1999 eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich gewesen sei, wobei die Schätzungsgrundlagen aus der Vorprüfung abgeleitet worden wären. Zur subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, dass der Beschuldigte beharrlich jede Zusammenarbeit mit den Behörden im gegenständlichen Finanzstrafverfahren verweigert habe…
…eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Prüfungsjahre notwendig machten. An formellen Mängeln führte er unter Tz. 21 des Betriebsprüfungsberichtes im Wesentlichen an: Es gebe keine Inventuren. Nach den Angaben des Geschäftsführers würden die Inventurwerte jedes Jahr geschätzt. Die Abgabepflichtige habe keine Aufzeichnungen bezüglich der halbfertigen…
…zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Die Berufungswerberin räumt selbst ein, dass die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei der Z-GmbH ihren Niederschlag in den anfechtbaren Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheiden für 1995 und 1996 (Ausfertigungsdatum 2. Dezember 1997) bzw. Haftungs- und Zahlungsbescheiden betreffend Kapitalertragsteuer 1995…
…mangelhaften Darstellung der Besteuerungsgrundlagen trifft oder nicht. Ziel der Schätzung muss stets die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses sein, dh. sie soll der Ermittlung derjenigen Besteuerungsgrundlagen dienen, die aufgrund des gegebenen, wenn auch nur bruchstückhaften Sachverhaltes bzw. nur lückenhafter Anhaltspunkte die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für…
…beantragt werden; d) eine Begründung. Die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, muss einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Inhalt haben. Nicht ausreichend wäre z.B. der Antrag, erklärungsgemäß zu veranlagen, wenn die betreffenden Steuererklärungen und die Darstellung der Besteuerungsgrundlagen nicht vorgelegt werden (Ritz, BAO, 4. Aufl., §…
…Umsatzsteuer 2009 lt. Bp Nachstehend erfolgt die Darstellung der Besteuerungsgrundlagen lt. Bp für das Jahr 2009: [Grafik] Tz 1.6 Körperschaftsteuer 2008 [...] Tz 1.7 Körperschaftsteuer 2009 lt. Bp Nachstehend erfolgt die Darstellung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer des Jahres 2009 lt. Bp:…
…sowie der Zimmerliste auf den Standlisten erfolgt. Die Damen würden immer in bar ausbezahlt. Die Schlussbesprechung wurde am 27. Februar 2008 durchgeführt. Mit Eingabe vom 2. April 2008 berief die Bw. form- und fristgerecht gegen obige Bescheide. Die Bp. habe keine detaillierte Darstellung der Kalkulationsdifferenzen…
…vor Bescheiderlassung wurde der Bw. über die beabsichtigte Änderung des Zuschätzungsbetrages informiert und ersucht, dem Finanzamt eine schlüssige Darstellung der Möglichkeiten der zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf Basis der erklärten und vom Prüfer geänderten Besteuerungsgrundlagen vorzulegen. Seine Berechnung erschien dem Finanzamt in der Folge nicht…