…Bestimmtheit aus der Berufung ergeben muss (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3. Auflage, § 250 Tz 11, mwH). Der Antrag, erklärungsgemäß zu veranlagen, ist nach der Rechtsprechung des VwGH nicht ausreichend, wenn die betreffenden angekündigten Steuererklärungen und die Darstellung der angestrebten Besteuerungsgrundlagen nicht vorgelegt werden. Beantragt der Abgabepflichtige…
…jenes Betrages, der sich aus den jeweiligen ausländischen Einkünften abzüglich anteiliger Aufwendungen und verrechneter Verlustvorträge des Fonds ergibt. Der Ausweis erfolgt unter Punkt 12.4 in Summe und im Anschluss pro Land. In Punkt 8.1 erfolgt eine Darstellung der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer, wobei hier…
…richtig anerkannt und der Schätzung zu Grunde gelegt, nicht aber die am 8. November 2000 überreichte zweiseitige Aufstellung mit den Provisionen und Umsätzen für 1995 bis 1998, ist entgegenzuhalten, dass die Verdienstlisten, deren Auswertung durch die Betriebsprüfung Eingang in die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen gefunden hat…
…den tatsächlichen Gegebenheiten (der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage) möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheint (vgl. zB VwGH 28.08.2007, 2004/17/0211; 08.09.2009, 2009/17/0119; 10.08.2010 2009/17/0129). Aus der Darstellung des Prüfungsablaufes in Tz 1 a) BP-Bericht…
…und Schwund beinhalten und würden daher kein dienliches Mittel zur Losungsermittlung darstellen. Die Stricherllisten dienten nur dem ungefähren Bestandsvergleich, da er bedingt durch seinen zweiten Betrieb keine genaue Kontrolle durchführen könne. In der Stellungnahme weist der Prüfer erneut auf die für einzelne Umsatzbereiche geführten Bestandslisten…
…unrichtig sind, bedarf. Die Darstellung der Behörde ist zutreffend. Ziel der Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen (vgl. u.a. VwGH 29. April 2010, 2008/15/0122). Formelle Mängel, die gegenständlich aufgrund des Umstandes, dass sich der Wareneinkauf u.a. auf…
…sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. IV. Erwägungen 1. Die Schätzungsberechtigung der Abgabenbehörde beruht allein auf der objektiven Unmöglichkeit der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wobei unmaßgebend bleibt, ob den Abgabepflichtigen ein Verschulden an der lückenhaften bzw. mangelhaften Darstellung der Besteuerungsgrundlagen trifft…
…die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Schätzungsberechtigung der Abgabenbehörde beruht allein auf der objektiven Unmöglichkeit der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wobei unmaßgebend bleibt, ob den Abgabepflichtigen ein Verschulden an der lückenhaften bzw. mangelhaften Darstellung der Besteuerungsgrundlagen trifft oder nicht…
…im Rahmen eines Telefonates mit der steuerlichen Vertreterin wiederholt worden wäre, sei weder vom Bw. noch von der steuerlichen Vertreterin eine Reaktion erfolgt. Daher sei das Verfahren als abgeschlossen zu betrachten. Entsprechend der Darstellung im BP-Bericht wurden im Rahmen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem…
…und Gewinnerhöhungen laut Tz 2 ff zur Folge hätten. Etwaige Verluste aus den Jahren 2003 bis 2007 seien nicht vortragsfähig. In Tz % BP-Bericht findet sich eine Darstellung der sich aufgrund der Prüfungsfeststellungen ergebenden Mehrbeträge an Abgaben. Die Mehrbeträge an Umsatzsteuer betragen € 880,00…
…Manipulationen seien. Bei den im BP-Bericht erwähnten Ungereimtheiten betreffend die Kilometerleistungen handle es sich um beispielhafte Darstellungen. Darüber hinaus seien aus den vorgelegten Unterlagen bzw. den Unterlagen laut Erhebungen eine Vielzahl weiterer Ungereimtheiten der Kilometerstände (Differenzen zwischen den Angaben in Rechnungen bzw. Gutachten und…
…dass in freier Beweiswürdigung zu prüfen ist, ob der vorliegende Sachverhalt, der von der BP unter Berücksichtigung der Aussagen des Bw. angenommen wurde, die (weitaus) größere Wahrscheinlichkeit zukommt. Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach dem Lebensaufwand kann zulässig sein, wenn ein Abgabepflichtiger über die Herkunft von…
…der Logik und der Lebenserfahrung verhaftete Feststellungen und Folgerungen, die reale Zustände, Tätigkeiten und Leistungen u.dgl. in ihren Ergebnis wie sie zu vermuten sind zu erfassen haben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 184 Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen…
…Da der Bf aufgrund der behaupteten Betriebsaufgabe zum Jahr 2014 keine Unterlagen vorlegte, welche eine richtige und vollständige Erfassung des Ergebnisses aus seiner XY-Tätigkeit sicherstellen (die mangelhaften Unterlagen zum Bank-3-Konto waren dafür ungeeignet), war eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zum Jahr 2014 nicht…
…Vorhalt des UFS vom 26. Mai 2006 urgierten Unterlagen betreffend das behauptete Darlehen von der Fa. N-GmbH vorlegen. Insbesondere die im genannten Vorhalt des UFS vom 26. Mai 2006 an den Bw. gerichteten Fragen (samt zahlenmäßiger Darstellung der Auszahlungen bzw. Rückzahlungen laut Beilage A…
…siehe Zusammenstellung der rechnerischen Darstellung der Betriebsprüfung) komme, seien nicht vorgelegt worden. Insbesondere sei kein Nachweis erbracht, wieso es zu kaum einer Berücksichtigung eines Personal-, Treibstoff-, Reparatur- und Serviceaufwandes bei einem Taxi- und Mietwagengewerbe mit sechs zugelassenen Personenfahrzeugen gekommen sei. Die Aussage der Betriebsprüferin A…
…des Gesellschafter-Geschäftsführers der Fa. Ka GmbH, Herr Adalbert Ka, einen Vorteil verschafft, den kein fremder Dritter bekommen hätte. | Forderungsverlust brutto | 192.994,45 | zuzüglich Kest | 64.331,00 | Verdeckte Ausschüttung It. Bp | 257.325,45 Darstellung verdeckte Ausschüttung…
…folgerichtig sein, und muss das Ergebnis, das in der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht, mit der Lebenserfahrung im Einklang stehen. Ziel der Schätzung muss stets die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses sein, das heißt, sie soll der Ermittlung derjenigen Besteuerungsgrundlagen dienen, die aufgrund des gegebenen, wenn auch…
…Abgabe von Steuererklärungen auch für die Jahre 1997 bis 1999 eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich gewesen sei, wobei die Schätzungsgrundlagen aus der Vorprüfung abgeleitet worden wären. Zur subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, dass der Beschuldigte beharrlich jede Zusammenarbeit mit den Behörden im gegenständlichen Finanzstrafverfahren verweigert habe…
…0040; 27.4.2005, 2004/14/0030). Da Sie trotz Aufforderung vom [Datum] keine rechnerische Darstellung der quotenmässigen Gleichbehandlung aller Gläubiger übermittelt haben, wird die Schlechterstellung des Finanzamtes Graz-Stadt zu 100% angenommen und die Haftung für den gesamten Abgabenrückstand ausgesprochen (VwGH 7.12.2000…