…der Verlassenschaftsabwicklung (Erbangelegenheit) nach M.. <Unterschriften <Bw.> und M.>". Dazu erklärte die Bw. ua., dass zweifelsfrei weder ein Darlehen noch eine Schenkung vorliege. Die Vereinbarung sei getroffen worden, da mangels ihrer unternehmerischen Erfolge in den nächsten Jahren eine Rückzahlung nicht möglich erschienen sei…
…Beträge seien Darlehen bzw. eigene Ersparnisse aus ihrer Zeit der Berufstätigkeit. Die vorgenommene Schenkungssteuerbefreiung sei fast schon eine Enteignung. Mit Berufungsentscheidung vom 21. März 2006, RV/0090-G/06, auf deren umfangreiche Sachverhaltsfeststellungen in diesem Zusammenhang hingewiesen wird, wurde die Festsetzung der Schenkungssteuer auf €…
…und I.P. zu. Nach den erfolgten Umgründungen verblieb der Stiftungsrat der Ansicht, dass die Anlage mittels der gewährten Darlehen unter Sicherheit der Versicherungspolicen weitergeführt werden soll. Es handelte sich nicht um Schenkungen, sondern, nach den erfolgten Umgründungen, um die Weiterführung der unter anderen Bedingungen…
…Zuzählung. Mit dem Ablauf des Darlehens nach 321 Monaten, das wäre der 31. Dezember 2027 (widersprüchlich dazu das Ablaufdatum 31. Dezember 2026) würde nach wie vor ein unberichtigter Betrag zwischen rund 2,6 bis 2,8 Mio. Schilling (je nach Rückzahlungsart jährlich oder monatlich) aushaften…
…die Erbschaftssteuer zu erstatten, insoweit ein Geschenk herausgegeben werden musste. Im vorliegenden Fall sei strittig, ob die Hingabe des Darlehens der V - Stiftung als Darlehen oder als Schenkung zu qualifizieren sei. Die Berufungswerberin ist der Auffassung, lediglich einen Darlehensvertrag abgeschlossen zu haben, weshalb keine Bereicherung…
…und I.P. zu. Nach den erfolgten Umgründungen verblieb der Stiftungsrat der Ansicht, dass die Anlage mittels der gewährten Darlehen unter Sicherheit der Versicherungspolicen weitergeführt werden soll. Es handelte sich nicht um Schenkungen, sondern, nach den erfolgten Umgründungen, um die Weiterführung der unter anderen Bedingungen…
…Zeitraum von 10 Jahren monatlich ein etwa gleich hoher Betrag an Prämien und Überstunden ausbezahlt wurde. Prämien fallen in der Regel nur fallweise zu besonderen Anlässen oder für besondere Leistungen an. Dass die Berufungswerberin über 10 Jahre hindurch monatlich gleich hohe Überstundenleistungen erbracht haben soll…
…sich eindeutig, da es keine schriftlichen Verträge in den Jahren 1995 und 1998 über irgendwelche Darlehen oder Rückzahlungen gegeben habe, sondern nur ein Schriftstück aus dem Jahre 2000 mit der Überschrift "Schenkungsvertrag" bestehe, wo in den ersten Absätzen auf gewisse Darlehen hingewiesen werde. Um das…
…neu vermittelten Kunden. Darauf gründet sich die Vermutung, dass es sich hier richtig um Schenkungen oder ein Darlehen an Herrn Y*** gehandelt hat. Nehmen Sie dazu bitte Stellung. c) Welche Leistungen wurden dafür von Herrn Y*** wann erbracht? d) Legen Sie alle vertraglichen Abmachungen zwischen…
…sind auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da keine Kaufverträge zur Beurteilung angestanden sind, sondern ein Scheidungsvergleich, Schenkungen oder eine Verlassenschaft. Gerade die von der Bw ins Treffen geführte Entscheidung des UFS vom 22. Jänner 2007 wurde mit Amtsbeschwerde bekämpft und hat in der Folge…
…sind auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da keine Kaufverträge zur Beurteilung angestanden sind, sondern ein Scheidungsvergleich, Schenkungen oder eine Verlassenschaft. Gerade aber die vom Bw ins Treffen geführte Entscheidung des UFS vom 22. Jänner 2007 wurde mit Amtsbeschwerde bekämpft und hat in der Folge…
…dass der Bw. aufgrund der Unbewohnbarkeit des Objektes keine unternehmerische Tätigkeit ausübe. Bei den in den Prüfungsjahren erklärten Mietentgelten handle es sich lt. Prüfer um als Schenkungen oder Darlehen, nicht jedoch als Entgelte im Sinne des UStG, zu wertende Zahlungen. Aus ertragsteuerlicher Sicht ergaben sich…
…Berichtes zum Ergebnis, dass der Bw. aufgrund der Unbewohnbarkeit des Objektes keine unternehmerische Tätigkeit ausübe. Bei den in den Prüfungsjahren erklärten Mietentgelten handle es sich um als Schenkungen oder Darlehen, nicht jedoch als Entgelte im Sinne des UStG zu wertende Zahlungen der Lebensgefährtin, M.G…
…ob ein Darlehen (oder allenfalls eine Schenkung) vorlag, ebenso zum Zeitpunkt der Übergabe des Geldes, zu den Rückzahlungskonditionen, den Sparbuchnummern und zum Bankinstitut bei dem das Geld abgehoben wurde. Diese Befragung hätte schon während der Prüfung stattfinden müssen. Wenn Frau BG im Scheidungsurteil Sparbücher zugesprochen…
…Bw. aufgrund der Unbewohnbarkeit des Objektes keine unternehmerische Tätigkeit ausübe. Bei den in den Prüfungsjahren erklärten Mietentgelten handle es sich um als Schenkungen oder Darlehen - nicht jedoch als Entgelte im Sinne des UStG - zu wertende Zahlungen. Aus ertragsteuerlicher Sicht ergaben sich keine weiteren Feststellungen, zumal…
…über langfristige Darlehen die Sicherung des Rückzahlungsanspruches fordert, so erfüllen die im Gegenstandsfall festgelegten von privaten Faktoren abhängigen Rückzahlungstermine nicht diese Voraussetzungen. Die Rückzahlungsverpflichtung des freigebig zugewendeten Betrages in Höhe von ATS 350.000,-- tritt nur im Fall der Scheidung oder eines Verkaufes oder einer…
…werden. § 30 ErbStG kommt etwa zur Anwendung, wenn das erworbene Vermögen mit einem Fruchtgenussrecht oder einem Wohnrecht belastet ist (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 1 und Rz 2 zu § 30). Das Darlehen ist ein Realkontrakt, der dadurch zu Stande kommt…
…kann dem überlebenden Partner unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Erwirbt somit der überlebende Partner den halben Mindestanteil (teilweise) unentgeltlich, liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor…
…auch die Erträge erhöht haben, sind sie bei Ermittlung des Wertes des Fruchtgenusses in Abzug zu bringen."), doch werden bei den Rechtsverkehrsteuern wie Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer nicht die obligatorischen Anspruche gegeneinander aufgerechnet, sondern die einzelnen obligatorischen Einzelansprüche jeder für sich betrachtet. Die Gegenleistung ist der…
…kann dem überlebenden Partner unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Erwirbt somit der überlebende Partner den halben Mindestanteil (teilweise) unentgeltlich, liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor…