…Der Bw hat auch in Ungarn einen Wohnsitz. Er verfügt in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen ist daher das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Ungarn, BGBl Nr 52/1976, heranzuziehen. Art 4 Abs 2 lit a) DBA bestimmt: "Ist nach Absatz…
…in diesem Staat besteuert werden. Art. 22 Abs. 1 DBA Ungarn (Vermeidung der Doppelbesteuerung) besagt, dass wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Einkünfte bezieht...und diese Einkünfte nach dem Abkommen in einem anderen Vertragsstaat besteuert werden dürfen...der erstgenannte Staat, vorbehaltlich des Absatzes 2…
…vom 29.5.2006 dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Anwendung des Art. 15 DBA-Ungarn Bei international tätigen Berufskraftfahrern kommt es häufig zu grenzüberschreitenden Steuersachverhalten, die eine Besteuerung unter Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens erfordern…
…dessen Betriebstätte sie ist, völlig unabhängig gewesen wäre. Art 5 DBA Ungarn - Betriebstätte Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine feste Geschäfts- oder Produktionseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Der Ausdruck "Betriebstätte" umfasst insbesondere: a) einen Ort…
…7 Abs. 2 DBA Ungarn sind der Betriebsstätte (nur) jene Gewinne zuzurechnen, die sie hätte erzielen können, wenn sie eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen als selbständiges Unternehmen ausgeübt hätte. Da die ungarischen Betriebsstätte keine Leistungen erbracht hat, können ihr auch…
…Musterabkommens (entspricht Art. 23 des DBA-Ungarn) auch auf Drittstaatsangehörige unter Hinweis auf die Fachliteratur und Judikatur mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme mitgeteilt. Von den Parteien wurde keine Stellungnahme abgegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Über den festgestellten Sachverhalt besteht Übereinstimmung. In Streit…
…Vorliegen einer Betriebsstätte auszugehen. Somit ist festzuhalten, dass die Bauausführung jedenfalls unter 24 Monaten lag. Da Ungarn, wie vom DBA Ungarn (in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung) gefordert, das Besteuerungsrecht jedoch nur unter der Voraussetzung zusteht, dass die Bauausführung länger als 24 Monate dauert…
…15 Abs. 2 DBA-Ungarn weist mit der so genannten 183-Tage-Klausel das Besteuerungsrecht wieder an den Ansässigkeitsstaat zurück, wenn sich der Steuerpflichtige im anderen Staat nicht länger als 183 Tage des Steuerjahres aufgehalten hat und sich der bezugszahlende Arbeitgeber oder die bezugszahlende Betriebsstätte…
…Behauptungen - Dr.P wäre nicht länger als 183 im Jahr in Österreich aufhältig gewesen bzw. eine Ansässigkeit iSd des DBA Ungarn wäre nicht vorgelegen - erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Vor allem im Vorhalt vom 16.1.2003 wird ausdrücklich ersucht Aufzeichnungen vorzulegen aus denen erkennbar ist…
…in Zusammenschau mit den angeführten DBA-Bestimmungen wird es - ausgenommen jener Bezugsteile, die auf Tätigkeiten in Sambia entfallen - abhängen, ob bzw. inwieweit der innerstaatliche Besteuerungsanspruch (§ 1 Abs. 2 EStG 1988) an den für das Streitjahr erklärten, auf Tätigkeiten des Berufungswerbers in Deutschland, Griechenland, Kroatien, Ungarn…
… 102 EStG als beschränkt steuerpflichtig veranlagt wird und seine Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nur im Anteil des der Republik Österreich gemäß dem DBA-Ungarn zukommenden Besteuerungsrechtes besteuert werden. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden…
…LG im spruchgegenständlichen Zeitraum - im Sinne des § 4 Abs. 2 lit. a DBA-Ungarn - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Ungarn hatte. Die Berufungsbehörde geht daher - wie bereits das Finanzamt - von einer unbeschränkten Steuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 2 EStG 1988 aus. Diesem an sich…
…Musterabkommen vor gehe, d.h. idR. die 183-Tage-Klausel keine Anwendung findee (Ausnahme: DBA Deutschland ex 1954 - gültig bis Ende 2002, DBA Ungarn, DBA's UDSSR-Nachfolgestaaten). Die Nachweispflicht der an die Künstler ausbezahlten Teilbeträge treffe dabei den Veranstalter. Dieser hafte gem. § 100 EStG…
…werden dürfen, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet (Ungarn). Gem. Art. 22 Abs. 1 DBA Österreich - Ungarn werden die Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat (Österreich) ansässige Person nach diesem Abkommen erzielt und welche in dem anderen Vertragsstaat (Ungarn) besteuert werden dürfen, vom erstgenannten…
…Verhinderung einer Doppelbesteuerung die (vom Finanzamt in seinem Bescheid vom 28. September 2006 bereits angezogene) Abkommensberechtigung (s. angeführtes DBA Österreich-Ungarn) zu prüfen. Sollten die Ermittlungen hingegen darauf hinauslaufen, dass eine Verwertung des Leistungserfolges des Bw. in Inland nicht gegeben ist, läge (auch) keine beschränkte…
…in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Ihr Familienwohnort befindet sich in Ungarn und ihr Sohn hält sich nur zu Studienzwecken in Österreich auf." Der Sohn des Bw. erhob namens seines Vaters am 1. Dezember 2003…
…Kroatien, Ungarn, Rumänien, Spanien, Pakistan, Sambia und in den Philippinen offen gelegt. Mit den vorgenannten Tätigkeitsstaaten haben im streitgegenständlichen Zeitraum aus österreichischer Sicht mit Ausnahme von Sambia jeweils DBA bestanden, deren Verteilungsnormen betreffend Vergütungen für unselbständige Arbeit (private Aktiveinkünfte) bis auf vereinzelte Abweichungen im Wesentlichen…
…1 Z 10 lit. b EStG 1988 verrichtender Arbeitnehmer mit den hierauf entfallenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Österreich (einkommen)steuerhängig ist.Trifft dies zu (bei Auslandseinkünften beispielsweise etwa als Folge von DBA-Bestimmungen), darf es nämlich schon aus gleichheitsrechtlichen Gründen und auch im Hinblick…
…steuerpflichtig, bei einem in einem anderen Mitgliedstaat angesiedelten Betrieb aufrecht beschäftigt, mit den draus erfließenden ausländischen Lohneinkünften in Österreich steuerhängig werden (etwa aufgrund von DBA-Bestimmungen) und deshalb im Inland zur Einkommensteuer zu veranlagen, und dabei mangels Vorliegens der entsprechenden Voraussetzungen auch nicht als Grenzgänger (…
…unverändert. Entscheidungsgründe Die im Inland ansässige Berufungsführerin stand im Streitjahr in einem Dienstverhältnis zu einer schweizerischen Arbeitgeberin. Während des Jahres wurde sie von ihrer Arbeitgeberin wiederholt für einige Tage zu Dienstverrichtungen nach Ungarn sowie nach Spanien und Japan entsendet (März: 8 Tage; April: 6 Tage…