…werden. Als Einrichtungsgegenstände sind beispielsweise Stühle, (Schreib)Tische, Schränke, Wandverbauten oder Bücherregale anzusehen. Typische Arbeitsmittel wie beispielsweise Computer oder Computertische bleiben hingegen bei entsprechender beruflicher bzw. betrieblicher Verwendung abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sie in Privaträumen oder einem nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer aufgestellt werden. Nach …
…vom 6. Juli 2011 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen und dies unter anderem wie folgt begründet: "... Anerkannt wurden die AfA für die EDV-Anlage sowie der "Leiner"-Computertisch, der auf der Rechnung mit € 119,80 angegeben war. Bei Aufwendungen, die ihrer…
…anzusehen. Gegenstände, die nach der Verkehrsauffassung nicht der Bewohnbarkeit von Räumen dienen, wie zB Computer, Drucker, Computertisch, Schreibmaschine, Kopierer oder Faxgerät, zählen hingegen nicht zu den Einrichtungsgegenständen und fallen daher nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 (vgl…
…00 S) für einen am 9. Februar 2001 angeschafften Kopierer geltend gemacht. Begründend wurde ausgeführt, dass nach den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 327) typische Arbeitsmittel wie zB Computer einschließlich Computertische udgl. absetzbar seien und daher auch die Büromöbel zu berücksichtigen seien. Ebenso seien bei entsprechender betrieblicher Nutzung…
…Arbeitsmittel, Fachbücher | 112,73 € | 90,18 € | Arbeitsmittel | 3,42 € | 2,74 € | Unterrichtsmaterial | 48,79 € | 39,03 € | Computertisch für Arbeitszimmer | 40,00 € | 32,00 € | Arbeitsmittel, Fachbücher…
…Finanzamt als nicht abzugsfähiger Aufwand ausgeschieden wurde. Ein Schreibtisch als Computertisch wurde vom Finanzamt mit einer Absetzung für Abnutzung mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren (angeschafft im Jahr 2000) in Höhe von 330,00 S jährlich anerkannt. Nicht als Einrichtungsgegenstände, sondern als typische Arbeitsmittel (entsprechend…
…erkannte das Finanzamt Wels von den beantragten Werbungskosten nur Beträge in Höhe von ATS 13.542,00 (Arbeitsmittel: ATS 10.931,36 + Fortbildung: ATS 2.620,40) mit folgender Begründung an: Von den Anschaffungskosten des Computertisches sowie der Schreibmaschine sei ein 40%iger Privatanteil auszuscheiden…
…erkannte das Finanzamt Wels von den beantragten Werbungskosten nur Beträge in Höhe von ATS 16.424,00 (Arbeitsmittel: ATS 13.185,46 + Fortbildung: ATS 3.239,00) mit folgender Begründung an: Von den Anschaffungskosten des Computertisches sowie der Schreibmaschine sei ein 40%iger Privatanteil auszuscheiden…
…selbst dann nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie (auch) beruflich genutzt würden. Dagegen seien typische Arbeitsmittel, wie zB Computer und auch Computertische, bei beruflicher Verwendung (nach Ausscheiden eines entsprechenden Privatanteils) abzugsfähig. Es sei daher nachzuweisen (zB durch ein Foto), dass es sich bei dem gekauften…
…Gegenstände, die nach der Verkehrsauffassung nicht der Bewohnbarkeit von Räumen dienen, wie z. B. Computer, Drucker, Computertisch, Schreibmaschine, Kopierer oder Faxgerät zählen hingegen nicht zu den Einrichtungsgegenständen und fallen daher nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 (vgl…
…dass der Name "integrative Freizeitgruppe" als Teil des NÖ Landeskindergartens, in welchem die Bw. nichtselbständig tätig ist, angegeben ist. In den Jahren 2004 und 2005 wurden als Betriebsausgaben Aufwendungen für einen Computertisch, eine Stapelbox, Lautsprecher, einen Stapelstuhl und einen Computermonitor als geringwertige Wirtschaftsgüter geltend gemacht.…
…Fahrten à 1000 km à S 4,90 S 14.700,00 b) Anschaffung eines PC: 9.12.1998 1 Pentium II Tele Sys, 2000 Stockerau S 29.590,00 28.12.1998 Computertisch KIKA, 2000 Stockerau S 3.780,00 Summe: 33.370,00…
…| Entwicklungssoftware | € 7.000,- | AfA für geeigneten PC, entsprechendes Zubehör, Ausstattung des Arbeitsplatzes (Computertisch etc.) | € 4.000,- | Fachliteratur | € 1.000,- | Diverse Ausgaben für Reisetätigkeit (Deutschland), Telefon, Strom uä. | € 3.000,- | Aufwendungen insgesamt sohin…
…Ordner, Behälter | S | 194,-- | Rückspulgerät Rep. | S | 398,-- | Metro Ordner sortiert | S | 202,80 | Büromat. | S | 458,50 | Büro Computertisch je 50% | S | 1.567,50 | Büro divers 19.12…
…Arbeitszimmers wurde der Windfang (siehe Skizze) errichtet. Ausstattung des Arbeitszimmers: Kundenbereich: Eckcouch, Couchtisch, Vitrine auf der der Kopierer abgestellt ist, Küchenblock, Büroschrank. Büro: 1 Computertisch, 1 Schreibtisch, Wandverbau mit Büromöbel, Faxgerät, EDV-Anlage. 2) Aufzeichnung über im Arbeitszimmer stattgefundene Besprechungen sind nicht vorhanden. Tagsüber wird…
…folgende Wertangaben vermerkt: ein Ölbild im Wert von € 3.000,--, eine Schleif- und Bohrmaschine im Wert von € 60,--, Computertische im Wert von € 40,--, eine Einrichtung für ein Eisgeschäft im Wert von € 56.000,--, vier Autoreifen im Wert von insgeamt € 250…
…Ebenso ist die im Erörterungsgespräch aufgezeigte Unrichtigkeit bei der Abschreibung des Computertisches zu korrigieren (51,89 € im Jahr 2007). Unter Beachtung dieser Ausführungen ergibt sich folgende Berechnung: Ausgaben: | | 2006 | 2007 | Anmerkung | Gewinn Finanzamt | 14.619,88 € |…
…sind die anteilig darauf entfallenden Kosten abzugsfähig, andernfalls sind vom Abzugsverbot auch die Einrichtungsgegenstände erfasst. Typische Arbeitsmittel wie Computer oder Computertische, EDV-Ausstattungen oder Telefonanlagen bleiben bei entsprechender betrieblicher (beruflicher) Verwendung abzugsfähig, auch wenn sie außerhalb eines steuerlich nicht anerkannten Arbeitszimmers in Privaträumen aufgestellt wurden…
…660 f. Heizung/Strom) habe Kosten für Schlüssel der Büroschränke betroffen. Lt. Anlageverzeichnis habe der Bw. lediglich 2 Computertische angeschafft. Lt. Aussage des Bw. habe er in diesem Arbeitszimmer zahlreiche Beratungsgespräche betreffend eine EDV-Schulung mit namentlich genannten Personen geführt. 1.3 Informationskosten (Repräsentationsaufwand, Bewirtung…
…dafür jedenfalls nicht aus. 2.1.2.5 AfA lt. Anlageverzeichnis: Lt. den vorgelegten Anlageverzeichnissen begehrt der Bw. die Absetzbarkeit von drei Computeranlagen, zwei Computertischen und einem Handy. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…