UFSF RV/0009-F/06Nichtanerkennung beantragter Absetzungen auf Grund mangelnder Empfängerbenennung, österreichisches Besteuerungsrecht, doppelt ansässige Kapitalgesellschaft, Briefkastengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2009 …bei ihr zu Buche stehenden Umsatzerlöse
besteuert. Daraus ergibt sich für die Jahre 1998 bis 2000 eine Körperschaftsteuernachforderung iHv insgesamt etwa 3.850 T€.
Da es sich bei der NN aber um eine
funktionslose Briefkastengesellschaft
(siehe Pkt I.) handelt, sind ihr in konsequenter Anwendung der…
UFSF RV/0121-F/06Gültigkeit von Vergleichen im Steuerrecht;
Mangelnde Empfängerbenennung oder verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit als Betriebsausgaben geltend gemachten Lizenzzahlungen an die Alleingesellschafterin (= liechtensteinische Domizil-, Sitz- bzw. Briefkastengesellschaft), Haftung für Kapitalertragsteuer;
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles, Beweisverwertungsverbot von Rechtshilfeergebnissen;
Vorliegen der Voraussetzungen einer Pensionsrückstellung;
Abzugsfähigkeit von Reisespesen und Kilometergelder als Betriebsausgaben;
Zulässigkeit der Hinzurechnung angemessener Zinserträge, Verzicht auf Einnahmen;
Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009Teil 1/3 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Gde Lh, SB XXX, vertreten durch Dr. JP, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Gd F, H 37, vom 18. Februar 2004, vom 29. März 2004 sowie vom 18. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes F, vertreten…
UFSF RV/0121-F/06Gültigkeit von Vergleichen im Steuerrecht;
Mangelnde Empfängerbenennung oder verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit als Betriebsausgaben geltend gemachten Lizenzzahlungen an die Alleingesellschafterin (= liechtensteinische Domizil-, Sitz- bzw. Briefkastengesellschaft), Haftung für Kapitalertragsteuer;
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles, Beweisverwertungsverbot von Rechtshilfeergebnissen;
Vorliegen der Voraussetzungen einer Pensionsrückstellung;
Abzugsfähigkeit von Reisespesen und Kilometergelder als Betriebsausgaben;
Zulässigkeit der Hinzurechnung angemessener Zinserträge, Verzicht auf Einnahmen;
Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009Teil 2/3 …VwGH 13.10.1999, 93/13/0200; VwGH 28.11.2000, 97/14/0062). Als Empfänger kann aber an Stelle einer im Ausland ansässigen "Briefkastengesellschaft" die hinter ihr stehende Person angesehen werden (vgl. VwGH 11.7.1995, 91/13/0154, 0186; VwGH 28.11.2000…
UFSF RV/0121-F/06Gültigkeit von Vergleichen im Steuerrecht;
Mangelnde Empfängerbenennung oder verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit als Betriebsausgaben geltend gemachten Lizenzzahlungen an die Alleingesellschafterin (= liechtensteinische Domizil-, Sitz- bzw. Briefkastengesellschaft), Haftung für Kapitalertragsteuer;
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles, Beweisverwertungsverbot von Rechtshilfeergebnissen;
Vorliegen der Voraussetzungen einer Pensionsrückstellung;
Abzugsfähigkeit von Reisespesen und Kilometergelder als Betriebsausgaben;
Zulässigkeit der Hinzurechnung angemessener Zinserträge, Verzicht auf Einnahmen;
Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009Teil 3/3 Das Element der Schriftlichkeit war auf Grund der entsprechenden Dokumentation der Zusagen ohne Zweifel gegeben. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zusage erwarben die Berechtigten verbindliche Rechtsansprüche auf künftigen Pensionsbezug. Es musste daher zunächst grundsätzlich von rechtsverbindlichen Zusagen ausgegangen werden. Zu den in der gegenständlichen Vereinbarung…
UFSL RV/0949-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005 …seine Aufhebung damit, dass (1)
keine Feststellungen dazu getroffen worden seien, dass die Fa. AP die in den
Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abgeführt habe und eine
Briefkastengesellschaft sei, (2) aus einem einfachen Telefax "die Rechnung
werde über unsere Gesellschaft in G. gesandt", sich kein Anhaltspunkt…
UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der WHGes Nfg. Co. & KEG, 4020 Linz, xx, vertreten durch WTG, 4020 Linz, XY, vom 11. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 7. Dezember 2004 betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Feststellung von Einkünften…
UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4 Punkt 4 des Vorhaltes:
a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise:
Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland.
Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes:
In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…
UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4 In den Bilanzen der WHG für 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001 ist die strittige GSV in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im…
UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4 Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…
UFSL RV/1480-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005Teil 2/3 …seine Aufhebung damit, dass (1) keine Feststellungen dazu getroffen worden seien, dass die Fa. AP die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abgeführt habe und eine Briefkastengesellschaft sei, (2) aus einem einfachen Telefax "die Rechnung werde über unsere Gesellschaft in G. gesandt", sich kein Anhaltspunkt…
UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 3/3 …prüfen muss, ob die Voraussetzungen des Vorliegens einer wirtschaftlich aktiven Gesellschaft noch gegeben sind, wobei im gegenständlichen Fall die Geschäftsabwicklung verglichen mit früheren Geschäften keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer bloßen "Briefkastengesellschaft" geliefert hat.
Die im Verhältnis zur Schweiz bestehende Kapitalverkehrsfreiheit (vgl. Haslehner, Die Anwendung…
UFSF RV/0203-F/02Beurteilung von Lizenzgebühren als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004 …dass am
4. Juli 1988 eine Lizenzvereinbarung zwischen der J-A in M, die auf
Grund entsprechenden Erhebungen als reine Briefkastengesellschaft einzustufen
und deren Repräsentant die A-AG in M sei, als Lizenzgeberin und der R-AG in
FF (vormals in SM), einem als Vertriebsgesellschaft…
UFSW RV/2239-W/12Scheinrechnungen von Subunternehmen und Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013 … 82/13/0037; 30.9.1998, 96/13/0017) nicht. Dies gilt auch bei der Nennung einer "Briefkastengesellschaft", bei der es sich um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistungen erbringen kann (VwGH 31.5.2006, 2002/13/0145).
Nach…
UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 3/8 …Er argumentierte, dass das Vorliegen der Unternehmereigenschaft des Rechnungslegers zu verneinen sei, da es sich um eine bloße Briefkastengesellschaft handle, die nur zum Zweck des Vorsteuerbetruges und nicht zur Einnahmenerzielung tätig geworden sei. Da der gute Glaube des Abnehmers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungslegers vom…
UFSW RV/3580-W/11Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013Teil 1/2 …worden, eine Vielzahl von Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten aufweist. Auch die Feststellung, dass es sich bei den zypriotischen Gesellschaften S. Ltd und G. Trading Ltd um sogenannte "Briefkastengesellschaften" handelt, stößt grundsätzlich auf keine vom VwGH aufzugreifenden Bedenken. Sollte der Bf. den griechischen Unternehmen K. F. und…
UFSW RV/3580-W/11Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013Teil 2/2 …nicht aus dessen Verfügungsgewalt ausgeschieden sind (s VwGH 13. Oktober 1999, 93/13/0200). Als Empfänger kann aber anstelle einer im Ausland ansässigen "Briefkastengesellschaft" die hinter ihr stehende Person angesehen werden (s VwGH 11. Juli 1995, 91/13/0154, 0186).
Ein Empfängerbenennungsauftrag kann bei Provisionen…