…Bindungswirkung"); wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid daher nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der "Stammabgaben"-Bescheid sei inhaltlich rechtswidrig (vgl. Ritz, BAO3, § 205, Tz 34). Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert oder aufgehoben, so wird…
…3 BAO) bzw. bisher rechtswirksam festgesetzten Abgabenbeträgen. Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (hier: des Einkommensteuerbescheides), wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide…
…dass der Zinsenbescheid auf Grund seiner Bindung an den Spruch des zu einer Nachforderung führenden Bescheides nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung angefochten werden kann, der maßgebliche Abgabenbescheid sei rechtswidrig. Bei Änderungen des Stammabgabenbescheides - etwa auf Grund einer Berufung gegen diesen Bescheid - hat…
…der Bindung ist der Zinsenbescheid allerdings nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an…
…Stammabgabenbescheides betreffend Körperschaftsteuer 2003 ein und beantragt die Bildung einer Rückstellung aus Mietverhältnissen anzuerkennen und die Körperschaftsteuer 2003 neu festzusetzen sowie einen neuen Bescheid betreffend Anspruchzinsen für das Jahr 2003 zu erlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…
…jedoch findet eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides im Verfahren über die Anspruchszinsen nicht statt. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Wegen dieser Bindung muss der Berufung gegen den Zinsenbescheid der Erfolg versagt bleiben. Sollte sich…
…Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Wegen der Bindung an den jeweiligen Abgabenbescheid ist ein Zinsenbescheid nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig…
…Der Bestreitung der Anspruchszinsen im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Die Zinsenbescheide sind nämlich an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…des Stammabgabenbescheides entgegen. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Bestreitung der Anspruchszinsen im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Der Zinsenbescheid ist nämlich an…
…allfälligen Rechtswidrigkeit des ESt- Bescheides muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Stammabgabenbescheide im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Die Zinsenbescheide sind nämlich an die Höhe der im Bescheidspruch der ESt- Bescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden (vgl. Ritz, BAO- Kommentar…
…Stammabgabenbescheides (Körperschaftsteuerbescheid) entgegen. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Bestreitung der Anspruchszinsen im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Körperschaftsteuerbescheides muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Stammabgabenbescheide im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Die Zinsenbescheide sind nämlich an…
…liege je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Der Zinsenbescheid sei an die im Spruch des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheide werde für dien Zinsenbescheid nicht vorausgesetzt. Mit Bescheid vom 30. Juni 2004 sei die Körperschaftsteuer…
…bzw. Gutschrift. Jede Nachforderung bzw. Gutschrift löse gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid aus. Der Zinsenbescheid sei an die im Spruch des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden Bindungswirkung). Daher sei der Zinsenbescheid nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar, der…
…der Einkommensteuerbescheid unrichtig sei, weshalb auch der davon abgeleitete Zinsenbescheid unrichtig sei. Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Er kann daher nicht erfolgreich mit dem Argument bekämpft werden, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig sei (vgl. Ritz…
…ist auszuführen, dass die Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide - im gegenständlichen Verfahren der Einkommensteuerbescheide 2002-2005 - ausgewiesenen Nachforderungen gebunden sind. Der gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide 2002-2005 ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen…
…ist auszuführen, dass die Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide - im gegenständlichen Verfahren der Einkommensteuerbescheide 2002-2003 - ausgewiesenen Nachforderungen gebunden sind. Die gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide 2002-2003 ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen…
…ist auszuführen, dass die Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Stammabgabenbescheide - im gegenständlichen Verfahren der Einkommensteuerbescheide 2001-2003 - ausgewiesenen Nachforderungen gebunden sind. Der gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide 2001-2003 ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen…
…Dazu ist auszuführen, dass ein Anspruchszinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des entsprechenden Stammabgabenbescheides - im gegenständlichen Verfahren des Einkommensteuerbescheides 2004 - ausgewiesene Nachforderung gebunden ist. Der gegenständliche Anspruchszinsenbescheid ist damit an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides 2004 ausgewiesene Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen somit…
…Dazu ist auszuführen, dass ein Anspruchszinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des entsprechenden Stammabgabenbescheides - im gegenständlichen Verfahren des Einkommensteuerbescheides 2005 - ausgewiesene Nachforderung gebunden ist. Der gegenständliche Anspruchszinsenbescheid ist damit an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides 2005 ausgewiesene Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen somit…