…zu steuerlich abzugsfähigen Ausgaben. Vielmehr sind für jede einzelne Bewirtung die gesetzlich geforderten Voraussetzungen nachzuweisen. Der Bw. ist ausdrücklich vom Unabhängigen Finanzsenat aufgefordert worden, die dementsprechenden Nachweise zu erbringen. Selbst wenn man die Ablehnung der Auffassung von Anderl/Pavlik darauf zurückführen könnte, dass ein mangelnder…
…Der Steuerpflichtige muss den Werbecharakter der Bewirtung nachweisen. Die Vorlage der Gasthauszettel reicht für eine Nachweisführung keinesfalls aus. Der Steuerpflichtige wird vielmehr anhand seiner Geschäftsunterlagen dokumentieren müssen, dass die jeweilige Bewirtung mit einem Geschäftsabschluss oder zumindest mit dem Bemühen um einen Geschäftsabschluss in Verbindung steht…
…den Repräsentationskosten. Erfolge die Bewirtung nachweislich aus Gründen der Werbung oder der Geschäftsanbahnung, könnten diese zur Hälfte berücksichtigt werden. Betankungen unter 70 Liter ließen auf einen PKW schließen und der LKW-Nachweis sei nur für den Kraftwagen mit dem Kennzeichen XXX erbracht worden. Super Bleifrei…
…Reisen und Bewirtungen im Interesse seines Dienstgebers unternommen und keinen Kostenersatz erhalten haben sollte. Zu den Repräsentationskosten des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG gehören kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auch Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden. Nur für den Fall, dass die Bewirtung nachweislich der…
…Erkenntnis vom 2. August 2000, 94/13/0259)..." Falls es sich bei den Bewirtungen um Werbeaufwendungen handelt, werden Sie daher gebeten, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Schreibens zu jeder einzelnen von Ihnen steuerlich geltend gemachten Bewirtungsaufwendung den Nachweis zu erbringen, 1. dass Ihnen…
…die anlässlich der Bewirtung eines Geschäftsfreundes anfallen, sind eben nach der Spezialbestimmung des § 20 Abs. 1 Z 3 zu beurteilen und nicht nach § 20 Abs. 1 Z 1 EStG. Überdies gilt auch in diesem Zusammenhang, dass nach der Verwaltungspraxis zum Beitrittszeitpunkt bei Nachweis der Voraussetzungen…
…die anlässlich der Bewirtung eines Geschäftsfreundes anfallen, sind eben nach der Spezialbestimmung des § 20 Abs. 1 Z 3 zu beurteilen und nicht nach § 20 Abs. 1 Z 1 EStG. Überdies gilt auch in diesem Zusammenhang, dass nach der Verwaltungspraxis zum Beitrittszeitpunkt bei Nachweis der Voraussetzungen…
…gefragt, ob es eine Vorgabe der Verwendung der Einnahmen gebe. Die Bw. möge die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen bekannt geben und die berufliche Notwendigkeit nachweisen. II.) Betreffend "Bewirtungen im Rahmen der Veranstaltungen" 1. Liste der Teilnehmer, die die Seminare besucht haben. 2…
…wurde damit begründet, dass Bewirtungsspesen grundsätzlich zu den Repräsentationskosten gehörten und die daraus resultierenden Vorsteuerbeträge nicht abzugsfähig seien. Wenn die Bewirtung allerdings nachweislich aus Gründen der Werbung oder Geschäftsanbahnung erfolgt sei, könnten die Vorsteuern zur Hälfte berücksichtigt werden. Gegen den Umsatzsteuerbescheid vom 5. Mai 2003…
…werden. Bewirtungsspesen gehören grundsätzlich zu den Repräsentationskosten, die daraus resultierenden Vorsteuerbeträge sind nicht abzugsfähig. Erfolgte die Bewirtung allerdings nachweislich aus Gründen der Werbung oder der Geschäftsanbahnung, könnten sie zur Hälfte berücksichtigt werden. Die geltend gemachten Aufwendungen für Bewirtungen, Repräsentationen und dgl. sind gemäß § 20 EStG ..…
…Veranlassung - als Repräsentationsaufwand gemäß § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 grundsätzlich überhaupt nicht absetzbar. Nur bei der nachweislichen Bewirtung von "Geschäftsfreunden", deren Bewirtung der Werbung dient und wenn die betriebliche / berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, ist die Hälfte der Ausgaben abzugsfähig. Es ist daher die…
…gemachten Bewirtungsaufwendungen - somit über eine von ihm anlässlich der Bewirtungen gebotene Produkt- bzw. Leistungsinformation - trotz ausdrücklicher Aufforderung im Berufungsverfahren weder ein entsprechendes Vorbringen erstattet noch entsprechende Nachweise erbracht oder entsprechende Beweisanträge gestellt. Dass der Bw anlässlich der geltend gemachten Bewirtungen eine entsprechende Produkt- oder Leistungsinformation…
2. Der StPfl muss den Nachweis führen, dass die Bewirtung der Werbung dient. Als "Werbung" ist im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (Jakom/Baldauf, § 20, Rz 69; 24.2.2010, 2006/13/0119). Die bloße Kontaktpflege mit Kunden oder präsumptiven Kunden reicht für…
…Voraussetzungen bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden" durchbrochen wird. Was schließlich die als Werbeaufwendungen geltend gemachten Ausgaben für Bücher betrifft, so sind diese gleichfalls als Repräsentationsaufwendungen zu werten, da bei kleineren Sachgeschenken bzw. Gelegenheitsgeschenken von einem Entgeltscharakter nicht ausgegangen werden kann. Der Nachweis oder die Glaubhaftmachung…
…Bescheidbegründung wurde ausgeführt, dass die Vorlage einer Aufgliederung bzw. der Kontoauszüge allein keinen hinreichenden Nachweis des konkreten Werbezweckes der Bewirtung darstelle. Die in diesen Aufwendungen enthaltene Umsatzsteuer sei im Schätzungsweg mit 15 % angesetzt und vom Gesamtbetrag der erklärten Vorsteuerbeträge abgezogen worden. Bw. erhob gegen diese…
…Bewirtung durch eine Produkt- oder Leistungsinformation veranlasst war. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, der etwa im Erkenntnis vom 26.3.2003, 97/13/0108 klargestellt hat, dass allein durch die Angabe von Projekten und Personen, mit denen Kontakte gepflegt worden sind, der Nachweis…
…in der Berufssparte der Bw. tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sei, weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben darstellen würden. Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden seien als Repräsentationsaufwendungen gem. § 20 EStG 1988 insbesondere…
…Finanzamt ersuchte die Steuerpflichtige mit Schreiben vom 5. Juni 2002 eine Darstellung der betrieblichen Veranlassung der Werbekosten und der Bewirtung vorzulegen. Weiters wurde ersucht die konkreten Werbezwecke darzustellen und die belegmäßigen Nachweise zu erbringen. Das Finanzamt erließ am 8. November 2002 den Einkommensteuerbescheid für 2000…
…Bw. in seiner Berufung ausführt, der vom BMeiA ausbezahlte "Zuschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege" ("Repräsentationszulage") im Regelfall nicht ausreicht, um die Ausgaben des Diplomaten für die beruflich veranlasste Bewirtung abzudecken, geht nicht nur aus der vom Bw. dem Finanzamt vorgelegten Bestätigung des BMeiA vom 29…
…worin die berufliche Veranlassung und die Werbewirkung der Bewirtung konkret zu erblicken ist, hat der Bw nicht nachgewiesen, obwohl er sowohl in der Berufungsvorentscheidung als auch im Vorhalt vom 21. Dezember 2010 auf diese Erfordernisse hingewiesen und um entsprechende Nachweise ersucht worden ist. Das allgemein…