…Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Unter Gesamtüberschuss ist gemäß § 3 Abs 2 LVO II der Gesamtbetrag der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen. Als Bewirtschaftung von Luxuswirtschaftsgütern gelten nach…
Wenn die Bw in ihrem Schreiben vom 11.05.2010 ausführt, dass beim Kauf der Liegenschaft für die Bw eine private Nutzung nicht im Vordergrund gestanden habe, sondern immer eine kommerzielle Nutzung geplant gewesen sei, eine private Nutzung schon allein auf Grund des Zustandes der…
…überprüfen ließ und die unter hohem Kapitaleinsatz erfolgte Entwicklung der Prototypen durch Anwendung neuer Verfahren und Techniken gekennzeichnet gewesen sei, komme eine derartige Qualität der Betätigung nicht als eine bloße Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern in Betracht, die typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung iSd …
…wenn Verluste entstehen aus: (Z 1) der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung…
…wenn Verluste entstehen aus: (Z 1) der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung…
…nach der Verkehrsauffassung und nicht nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen sich Betätigenden zu beurteilen (VwGH 24.6.1999, 97/15/0146). Bei der Bewirtschaftung von Luxuswirtschaftsgütern ist insbesondere dann Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigung lediglich in kleinerem Umfang betrieben wird (z.B. Rauscher/Grübler…
…Bei der Bewirtschaftung von Luxuswirtschaftsgütern ist somit insbesondere dann Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigungen lediglich in kleinerem Umfang bzw. als Ausfluss einer - privat motivierten - Sammelleidenschaft betrieben werden. Dies kann zB. beim Handel mit oder Verleih und entgeltliche Ausstellung von Antiquitäten und Kunstwerken - insbesondere solcher aus…
…Vom Bw. würden tatsächliche Überschüsse erwirtschaftet, welche mit der Prognoserechnung übereinstimmten. Es sei daher nicht gerechtfertigt, Verluste aus der Bewirtschaftung von Luxuswirtschaftsgütern anzunehmen, welche einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung (Sammlerleidenschaft) entsprächen. Würde man der Argumentation des Finanzamts folgen, wäre es nicht möglich eine…
…Bewirtschaftung von Luxuswirtschaftsgütern ist insbesondere dann Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigungen lediglich in kleinerem Umfang bzw. als Ausfluss einer Sammelleidenschaft betrieben werden. Dies kann z.B. in folgenden Fällen zutreffen: Handel mit Weinen: In den Fällen des § 1 Abs 2 LVO ist bei Auftreten von…
…ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen sich Betätigenden zu beurteilen (VwGH 24.6.1999, 97/15/0146). Bei der Bewirtschaftung von Luxuswirtschaftsgütern ist insbesondere dann Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigung lediglich in kleinerem Umfang betrieben wird (z.B…
…Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, S 53f) Eine solche Eignung kann jedoch begrifflich nur gegeben sein, wenn sich die Intensität der Bewirtschaftung in Grenzen hält. Bei Bewirtschaftung von Luxuswirtschaftsgütern ist insbesondere dann Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigung lediglich in kleinerem Umfang betrieben wird. ( Rauscher/Grübler…
…Danach wird Liebhaberei vermutet bei der verlustbringenden Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besondern Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen, wie zB Wirtschaftsgüter, die der Sport und Freizeitausübung dienen oder Luxuswirtschaftsgüter. Zu den Luxuswirtschaftsgütern zählen auch Yachten (vgl…
… 1 Abs 2 LVO II idgF ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste 1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten…
…wenn Verluste entstehen 1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…
…Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen 1.) aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des…
…bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern entstehen, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (u.a. Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen, oder aus Tätigkeiten…
…bzw. "anzunehmen" (Fassung BGBl. 1993/33), "wenn Verluste entstehen 1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung…
…die vorliegen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern entstehen, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maße für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen…