…Textilien und zur laufenden Nummer 209 betreffend 48 Kartons Textilien vorgetragen und es wird dazu auf entsprechend bezeichnete Beilagen verwiesen. Aber auch im Hinblick auf die übrigen Waren sei zu vermerken, heißt es in der Berufung und dies unter Hinweis auf den Zeugen P. D.…
…einem Einwand früherer Zollschuldentstehung - im Gegenstand also einer vor dem Erkenntniszeitpunkt der Verwaltung liegenden Zollschuldentstehung - deren Nichtentstehung nicht die Zollbehörden beweisen müssen. Es haben Pflichtbelastete - im Gegenstand die Bf. als Inhaber des Zolllagers - diesen Beweis zu führen und zu erbringen. Ein solcher ist der Bf…
…der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden, Selbstbehalt übersteigt (§ 34 Abs 4 EStG 1988). Die Belastung darf nicht unter ein Abzugsverbot fallen (bspw. § 20 Abs 1 Z 5 EStG 1988). Die durch eine Ausgabe bewirkte außergewöhnliche Belastung ist nachzuweisen oder (zumindest) glaubhaft zu machen. Die Beweislast trägt…
…einen, vom Einkommen des Steuerpflichtigen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden, Selbstbehalt übersteigt (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Die durch eine Ausgabe bewirkte außergewöhnliche Belastung ist nachzuweisen oder (zumindest) glaubhaft zu machen. Die Beweislast trägt der Antragsteller (Doralt, ESTG11, § 34, Tz 7). Der Bw…
… das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt bei ihm. Wer eine Begünstigung in Anspruch nehmen will, hat einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände aufzuzeigen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Die Beweislast trägt daher der Abgabepflichtige: Nicht die…
…gegebene Abgabenerklärungen beim Finanzamt eingelangt, dort aber in Verstoß geraten sein könnten. Vielmehr ist aus dem im Veranlagungsakt befindlichen Exemplar der Einkommensteuererklärung 2004, das den Eingangsstempel vom 1. 8. 2006 und einen handschriftlichen Vermerk "Zweitdruck wg. geänderter St. Nr." trägt, ersichtlich, dass unter den Angaben…
…sie bestimmt ist, bekannt gegeben wird. Die Beweislast, dass eine solche Erklärung zum angegebenen Zeitpunkt der zuständigen Behörde tatsächlich zugegangen ist, trägt der Einbringer. Diese Rechtsauffassung hat der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Judikaten (siehe dazu z.B. VwGH 21.1.2004, 99/13/0145; VwGH 27…
…Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Rechtsprechung den Absender (VwGH v. 8. 6. 1984, 84/17/0068). Wenn üblicherweise auch zur Post gegebene nicht bescheinigte Briefsendungen den Adressanten erreichen, so reicht der Beweis der Postaufgabe nicht (VwGH v…
…wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Die begründungslose Vorlage der Berufung und die mangelnde Bereitschaft, wesentliche Umstände (z.B. tatsächliche Einnahmen und Ausgaben 2007) offen zu legen und Beweismittel vorzulegen, erweckt zumindest den Eindruck, dass sich der Bw der Tatsache, dass ihn die Beweislast trifft…
…der Widerruf der Verzichtserklärung sei am 15. Mai 2000 an das Finanzamt Reutte gesandt worden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trägt aber der Absender die Beweislast hinsichtlich des Einlangens eines Schreibens bei der Behörde. Die Erfahrungstatsache, dass üblicherweise der Post übergebene Briefsendungen den Adressaten erreichen…
…ist, weil diese Personen ordnungsgemäß verbringen müssen. Aber auch jede andere sich im Fahrzeug befindliche Person wird Zollschuldner, wenn sie nachweislich hinsichtlich der Verbringung die Verantwortung trägt. Der Ort der Zollschuldenstehung hat wesentliche rechtliche Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht. Einerseits wird in Art. 215 Abs. 3…
…ob der auf die Vermietung der Top 2 und Top 5 gerichtete Entschluss des Bw. klar und eindeutig nach außen in Erscheinung getreten ist, war vom Unabhängigen Finanzsenat in freier Beweiswürdigung gemäß § 167 Abs. 2 BAO zu entscheiden. Die Beweislast über das Vorliegen der ernsthaften…
… 26 Abs. 2 zweiter Satz Zustellgesetz (ZustellG) eine Beweislast der Behörde. Nach § 26 Abs. 2 ZustellG wird, wenn ein Schriftstück dem behördlichen Zusteller übergeben worden ist, bei Zustellungen ohne Zustellnachweis vermutet, dass die Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe vorgenommen wurde. Im Zweifel hat…
…maßgebenden Beweisregeln trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung. Das gilt grundsätzlich auch für das Wissen oder Wissen können vom Tatplan eines Vor- oder Nachlieferanten. Die Schwierigkeit eines Negativbeweises ändert die Beweislast grundsätzlich nicht. Denn denjenigen, der sich auf…
…FinStrG eingehend auseinanderzusetzen. Trägt der Beschuldigte Umstände vor, denen zu Folge nicht mehr ausgeschlossen werden kann, dass die von ihm geführten Aufzeichnungen ungeachtet des Mangels fehlender Grundaufzeichnungen doch richtig und vollständig gewesen sein können, dann bedürfen solche Umstände erst der sachbezogenen gewissenhaften Widerlegung, bevor die…
…unterliegt der Würdigung im Einzelfall. Ein Indiz dafür kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen sein (BFH 8.2.1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl. II 1983, 355). (c) Die objektive Beweislast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige…
…2004, 99/13/0145 ausgeführt wird, trägt die Antragstellerin die Beweislast dafür, dass ein Schriftstück der Behörde zugekommen ist (vgl auch Ritz, BAO2, § 108 Tz 10), ist die Beantwortung der Frage, ob ein derartiger Beweis erbracht worden ist oder nicht, ein Akt der Beweiswürdigung iSd …
…in Bezug auf die KESt niedriger ist als im Quellenstaat oder - wenn die Anrechnung im Ansässigkeitsstaat aufgrund des Anrechnungshöchstbetrages scheitert (vgl. Walter Loukola, SWI 9/2009, 432). Die Beweislast für die Nichtanrechnung der Kapitalertragsteuer liegt beim Steuerpflichtigen (Kofler/Tumpel, ÖStZ 08/149; Jakom/Marschner, 2010…
…Frist. Aus der angebotenen Bestätigung der Mitarbeiterin H. über die rechtzeitige Aufgabe eines zusätzlichen (rechtzeitigen) Antrages an das Finanzamt-Graz lässt sich für die Bw. nichts gewinnen, da damit noch nicht das Einlangen dieses Antrages dokumentiert wäre. Nach der Judikatur trifft die Beweislast für das…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Oktober 2002 mit der Begründung ab, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH der Absender die Beweislast hinsichtlich des Einlangens des Schreibens bei der Behörde trage. Die Erfahrungstatsache, dass üblicherweise der Post übergebene Briefsendungen den Adressaten erreichen, ersetze nicht den im…