BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Alexander Kantner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr. Brigitte Metzler, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 nach in Feldkirch durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird…
…unbeschränkt steuerpflichtiger Abgabepflichtiger in einer ausländischen Betriebsstätte erleidet, ertragsteuerlich ausgleichsfähig sind, wenn Österreich mit dem Betriebsstättenstaat (im Beschwerdefall: Deutschland) ein Doppelbesteuerungsabkommen nach dem System der Befreiungsmethode abgeschlossen hat. Denn bei einem rein innerstaatlichen Sachverhalt werden gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 Verluste aus einzelnen Einkunftsarten…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stockhammer & Stellnberger Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH & Co.KG. in 4400 Steyr, L.-Werndl-Straße 9, vom 13. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 14. Februar 2009 betreffend Haftung des Arbeitgebers…
…in Deutschland ansässige Personen Verluste in österreichischen Betriebsstätten, so erfolge die Verwertung dieser Verluste ab 1998 in allen Fällen im Betriebsstättenstaat (Österreich). b) Verluste bis einschließliche 1997: Deutschland als Ansässigkeitsstaat übernehme die Berücksichtigung dieser Verluste bis einschließlich 1997. Soweit eine steuerliche Verwertung der Verluste bis…
…BMF 05.07.2004, EAS 2471, SWI 2004, 431 zum Fall von Umgründungen zwecks Vermeidung der Nachversteuerung). Die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwertbarkeit sind nach dem Recht des Betriebsstättenstaates zu beurteilen (von Brocke, DStR 2008, 2202). Gemäß § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 ist…
…die Kraft, im Falle des Fehlens einer festen Betriebsstätte oder festen Einrichtung im Ansässigkeitsstaat das gesamte Besteuerungsrecht in den Staat des Betriebsstättenstaat zu ziehen (keine "vis attractiva" einer festen Einrichtung). Eine Funktionsnutzenanalyse führt im Berufungsfall zu folgendem Ergebnis: In den Büros des Bw. in Liechtenstein…
…muss sichergestellt sein, dass ein in Deutschland erwirtschafteter Verlust nicht doppelt - in einem Jahr im Wohnsitzstaat und in einem anderen Jahr im Betriebsstättenstaat - verwertet wird. Vom Zweck des DBA und der offenkundigen Absicht der Vertragsparteien ist die Schaffung ungerechtfertigter Vorteile für grenzüberschreitende im Vergleich zu…
…muss allerdings sichergestellt sein, dass ein in Deutschland erwirtschafteter Verlust nicht doppelt - in einem Jahr im Wohnsitzstaat und in einem anderen Jahr im Betriebsstättenstaat - verwertet wird. Vom Zweck des DBA und der offenkundigen Absicht der Vertragsparteien ist die Schaffung ungerechtfertigter Vorteile für grenzüberschreitende im Vergleich…
…und führt im Weiteren zu der Zuteilungsregel gemäß Art. 7 DBA FL, die dem Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht zuweist. Der Unabhängige Finanzsenat folgt nach dem Ausgeführten hinsichtlich der Tätigkeit für die c der Argumentation der Abgabenbehörde I. Instanz, wonach die ihr zuzuordnenden Einkünfte solche aus Gewerbebetrieb…
…nicht mehr möglich ist, ist eine Berücksichtigung in der Republik Österreich im Wege des Verlustabzugs zulässig. Ab dem Wirtschaftsjahr 1998 (1997/98) entstehende Verluste sind auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Betriebsstättenstaat zu berücksichtigen. Die vorstehenden Regelungen sind nur insoweit wirksam, als dies nicht zu…
…wobei sichergestellt war, dass der in Deutschland erwirtschaftete Verlust nicht doppelt - in einem Jahr im Wohnsitzstaat und in einem anderen Jahr im Betriebsstättenstaat - verwertet wurde (Art 1 Abs.1 DBA Deutschland). Im vorliegenden Fall ist jedoch die Geltendmachung von Aufwendungen einer Betriebsstätte in Ungarn strittig…
…Betriebsstätte die Gewinne um die Verlustvorträge reduziert werden, erfolge jedoch eine "Nachversteuerung" dieser Verlustvorträge zu dem Zeitpunkt, in dem die Verlustvorträge im Betriebsstättenstaat verwertbar sind. Diese Vorgangsweise sei im Berufungsfall aus dem im Vorhalteweg dem Finanzamt übermittelten og. Schreiben des niederländischen steuerlichen Vertreters der Bw…
…im Hinblick auf die VwGH-Judikatur (E 25.9.2001, 99/14/0217) Sache des Ansässigkeitsstaates die doppelte Berücksichtigung der Betriebsstättenverluste sowohl im Betriebsstättenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat zu verhindern. Zusätzlich müsse noch angemerkt werden, dass bei Anwendung der Befreiungsmethode es grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat vorbehalten…
…verrechnen. Dies aber kann nur jener Staat tun, der in der Lage ist, das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach …
…verrechnen. Dies aber kann nur jener Staat tun, der in der Lage ist, das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach …
…kann nur jener Staat tun, der in der Lage ist, das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach § 102 EStG 1988…
…EG-Recht?, SWI 1992, 112f). Die vorstehenden Überlegungen würden darlegen, dass richtiger Weise der betriebsstättenbezogene Verlustvortrag grundsätzlich primär vom Betriebsstättenstaat (Österreich) zu akzeptieren sein werde. (So offenbar etwa auch die Annahme der deutschen Finanzverwaltung im zeitlichen Geltungsbereich des § 2a Abs. 3 dEStG (vgl. Konezny in…
…Aussensteuerrecht, 2002, Rz 141; Einkommensteuerrichtlinien 2000, Rz 8059 sowie EAS 2345 vom 2.9.2003). Das Diskriminierungsverbot verpflichte primär den Betriebsstättenstaat dazu, einen betriebsstättenbezogenen Verlustvortrag zu gewähren (vgl. OECD-Musterabkommen, Art. 24 Z 24). Es könne daher nicht primär Aufgabe des Ansässigkeitsstaates Schweiz sein, Verluste…
…verrechnen. Dies aber kann nur jener Staat tun, der in der Lage ist, das Gesamteinkommen steuerlich zu erfassen, sonach nicht der Betriebsstättenstaat, sondern der Ansässigkeitsstaat. Ob der Ansässigkeitsstaat des beschränkt Steuerpflichtigen seine ihn primär treffende Aufgabe der Berücksichtigung von Auslandsverlusten wahrnimmt oder nicht, ist nach …
…Abs 3 dEStG in der für 1990 bis 1998 geltenden Fassung konnten in Deutschland über Antrag ausländische Betriebsstättenverluste zum Abzug zugelassen werden. Gemäß § 2a Abs. 3 dritter Satz dEStG war jedoch, sobald im Betriebsstättenstaat in einem nachfolgenden Jahr ein Gewinn anfällt, eine sog. "Hinzurechnungsbesteuerung", dh…