…Gewinn und am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sei. Vom Bw eigenhändig unterschriebene Einkommensteuererklärung 2004, worin dieser einen Verlustanteil aus einer Beteiligung an der Geschäftsherrin erklärt. Vom Bw eigenhändig unterschriebene Vereinbarung vom 17. März 2006: "Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Art und Weise der Rückzahlung der…
…sind: die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat (Art. 202 Abs. 3 erster Anstrich ZK) die Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln (Art. 202 Abs. 3 zweiter…
…eine Umsatzerhöhung von 325.000 S. Im Arbeitsbogen des Betriebsprüfers betreffend die Prüfung beim Bw. 1995-1997 finden sich folgende Vermerke des Prüfers: Vermerk des Prüfers AB 4: Die Beteiligung an der FR Transport GmbH sei 1991 wertberichtigt worden (vgl. Gewinn- und Verlustrechnung des Bw…
…im Spruch ersichtlich zu reduzieren. Das Finanzamt Innsbruck hat die Verfahren hinsichtlich der Umsatz- und Einkommensteuer für 2001 bis 2003 wieder aufgenommen und (unter anderem) die oben dargestellten Nachforderungen an Umsatz- und Einkommensteuer für 2001 bis 2003 der Einzelunternehmerin N.N. mit Bescheiden vom 13…
…der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 14.313,37 (entspricht S 196.970,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…Die geltend gemachten Aufwendungen an diese Gesellschaft (Teilwertabschreibung aktivierter Beteiligungen 1995, Schadensfälle 1997, Haftungsschaden 1998 und 1999, Restbuchwertabschreibung 1998) seien keine Betriebsausgaben. An deren Stelle seien die Verlustanteile laut Gewinnfeststellungsbescheid anzusetzen. Tz 26 Dienstverhältnis Gattin Der Abgabepflichtige führe eine Kieferorthopädie in S und ab Herbst…
…In seinem Erkenntnis vom 18. September 2003, 2001/15/0008, hat der Verwaltungsgerichtshof die Grundsätze für die Zuordnung von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen folgendermaßen zusammengefasst bzw. bekräftigt: "Was als Betriebsvermögen anzusehen ist bzw. nach welchen Grundsätzen Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind, wird im Gesetz nicht…
… 5 EStG nicht im Raum, sodass die Zuordnung der Beteiligung zum Privatvermögen die Folge war. Mangels Qualifikation der Beteiligung des Bw. an der X Ltd. als notwendiges Betriebsvermögen des Hotel-Restaurants H waren die Finanzierungsaufwendungen (Bank- und Darlehenszinsen) im Zusammenhang mit der Anschaffung der Auslandsbeteiligung…
…als vertretungsbefugter und zeichnungsberechtigter persönlich haftender Gesellschafter der anzeige- und abgabepflichtigen Verkäuferfirmen (Q-KEG und D-KEG) durch Unterzeichnung des Kaufvertrages vom 23. Juni 2003 mit der A-GmbH betreffend die Veräußerung von Anteilen an der Liegenschaft EZ x, dem eindeutig zu entnehmen ist (Pkt…
…bestehenden Minderheitenrechte für Aktionäre, die Beteiligungen über 10 % halten und im Hinblick darauf, dass mittlerweile sowohl in der gegenständlichen Bestimmung betreffend die internationale Schachtelbeteiligung als auch hinsichtlich der Mutter-Tochter-Richtlinie eine Absenkung des erforderlichen Beteiligungsausmaßes auf 10 % erfolgt ist bzw. deren schrittweise Absenkung auf…
…wurde erwogen: Der Bw. beantragt in seiner Berufung für das Jahr 2004 die Berücksichtigung von Verlusten (Darlehenszinsen) infolge der Finanzierung seiner Beteiligung an einer GmbH in Deutschland im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei den geltend…
…dass die Wohnung gewinnbringend verkauft werden kann. Die (intendiert) nachhaltige, mit Gewinnabsicht unternommene Beteiligung an Liegenschaftstransaktionen stelle unzweifelhaft eine einkommensteuerlich relevante Einkunftsquelle dar. Dass ein Gesamtüberschuss nicht erzielt werden konnte, liege alleine daran, dass die Liegenschaftsverwertung - zum 21. Februar 2000 unvorhersehbar - gescheitert ist. Verluste im…
…Steuerlich würde somit zum 31.12.2006 keine Verrechnungsforderung, sondern verdecktes Stammkapital vorliegen. Der Betrag in Höhe von 137.427,46 € (Verrechnungsforderung per 31.12.2006) sei demnach auf das Konto "Beteiligungen" (Kto. 830) umzubuchen. Die bisher berücksichtigten Zinseinnahmen der Jahre 2005-2008 seien…
…Aufgrund der dargestellten Entwicklung der Firma U GmbH musste im Jahr 2006 ein umfangreiches Restrukturierungsprogramm durchgezogen werden. Die ursprünglichen "Beteiligungen" in Form der Verrechnungsforderungen hatten also im Jahr 2006 eine wesentliche Änderung erfahren. Dass die ausgewiesenen Werte dieser Firma nicht mehr den Teilwerten entsprochen haben…
…Tz 89, wird ausgeführt, dass auch wenn sich die Beteiligung an einer Personengesellschaft in einem Betriebsvermögen befindet, der IFB Verlust der Gesellschaft nicht mit den Gewinnen der Gesellschafter, sondern nur mit späteren Gewinnen der Gesellschaft zu verrechnen sei. Nach Tz 90 gelte bei einer Kapitalgesellschaft…
…habe in ihrer internen Organisation eine Reihe von Strukturen und Maßnahmen geschaffen, um Betrug bzw. Beteiligungen an einem Betrug möglichst zu verhindern. Die Bw. habe sich dabei einerseits an den allgemeinen Vorgaben eines ordentlichen Kaufmanns gehalten, andererseits Branchenübliches beachtet. Diese Punkte seien von der Bw…
…Keinem der Mitarbeiter der Bw. könne ein persönlicher Vorwurf hinsichtlich eines unrichtigen Verhaltens beim Abschluss der Geschäfte gemacht werden, sodass [offenbar gemeint:] keine Haftung auf Grund einer aktiven oder passiven Beteiligung an einer Steuerhinterziehung in Frage kommen könnte. 3. Der "Systembruch", bei dem die Umsatzsteuer…
…dass er eine derartige Bündelung in der Hand des AT nicht gewollt habe. Keinesfalls habe er dabei die Vermutung geäußert, dass sich AT an einem Steuerbetrug beteiligen wollen würde. 17. Um besondere Sorgfalt bei einem bestimmten Unternehmer bzw. bei einem bestimmten Umsatz walten zu lassen…
…P darauf, dass bei Geschäftsaufnahme im Jahr 2002 [die] "Certificates" acht Jahre alt gewesen seien und eine Adressenänderung in einem solchen Zeitraum nichts Ungewöhnliches darstelle. Dr. W gab an, es könne heute nicht mehr nachvollzogen werden, von welchem Mitarbeiter [der Bw.] diese "Certificates" eingeholt worden…
…bringt vor, dass sie vom Mehrwertsteuerbetrug bzw. Mehrwertsteuerhinterziehung der I-GmbH (Nichtabführen der von der I-GmbH geschuldeten Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt) nicht hätte wissen müssen bzw. nicht hätte erkennen können. Herr KF, beschrieb in der Berufungsverhandlung anschaulich das Geschäftsgebiet der Bw.: Auf Grund…