…entziehen kann. Gemäß § 34 Abs. 6 erster Teilstrich EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 34 Abs. 1…
…einer beträchtlichen Steuerentlastung bei der Bw., während es auf Seiten des Darlehensgebers auf Grund der angeblich vereinbarten Zinsenlosigkeit des Darlehens zu keinerlei Steuerbelastung kommt. Insgesamt gelangt daher der Unabhängige Finanzsenat zur Auffassung, dass die angebliche Vereinbarung über die Hingabe von Leihgeld zur Beseitigung eines Hochwasserschadens…
…auch von der Erbringung von Leistungen des Bw an Privatpersonen gegen Barzahlung auszugehen sei. Im Dezember 2003 hat der Bw Einnahmen für seine Hilfe beim Ausbau des Vereinslokals und der Beseitigung eines Hochwasserschadens erhalten. Den Vergleich mit IA hat der Bw im März 2004 abgeschlossen…
…Kanalrohr gedrückt worden, sondern (logischerweise) in der Verbindung stecken geblieben. Die Instandsetzung sei daraufhin im Jahr 2010 erfolgt. Nachdem es sich um eine eindeutige Beseitigung eines Hochwasserschadens handle, werde ersucht, die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt anzuerkennen. Mit Vorhalt vom 19. August 2011 ersuchte…
…nach welchen Ihnen zur teilweisen Behebung aufgetretener Hochwasserschäden Beihilfen im Gesamtausmaß von € 5.113,-- überwiesen worden sind. Der Zuerkennung dieser Beihilfen lagen dabei nicht in Zusammenhang mit einer bereits erfolgten Schadensbehebung faktisch verausgabte Beträge, sondern ausschließlich Schätzungen des Schadensausmaßes (geschätztes Schadens-Gesamtausmaß € 15…
…Bw. durch Vorlage entsprechender Rechnungskopien Kosten von insgesamt 1.309,63 € für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen sowie für die Reparatur und Sanierung der durch die Überschwemmung beschädigten Gebäudeteile vorgelegt. Dieser Betrag kann somit ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Der…
…2003 wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Folgender Sachverhalt steht unbestritten fest: Der Bw. war im Jahr 2002 Opfer eines Hochwasserschadens. Aus diesem Titel beantragte…
…Eine amtliche Feststellung der Schadenshöhe von € 116.300,00 liege der Behörde vor [Bescheinigung der BH-X vom 11. November 2002]. Im Zuge der Außenprüfung durch die Finanzbehörde seien die vom Bw. zur Beseitigung der Hochwasserschäden getätigten Aufwendungen - nach der Berücksichtigung von Versicherungsentschädigungen - den…
…eine Restzahlung von 4.470 € im Jahr 2003. Beigelegt wurde auch eine Bestätigung, wonach eine Eigenleistung (Handarbeit usw.) bei Förderung aus dem Katastrophenfonds bei Errechnung der Beihilfe zur Gänze berücksichtigt werde. In der Folge wurde dem unabhängigen Finanzsenat über Anfrage vom Bearbeiter der Entschädigungszahlungen…
…als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte im Zuge ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 unter anderem die steuerliche Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung wegen Hochwasserschäden in Höhe von 14.195,40 €…
…dass das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung ihr aufgrund des erlittenen Hochwasserschadens eine Entschädigung in der Höhe von € 6.100,00 zuerkannt habe. Weiters liegen in den Akten Kopien der Teil- und Schlussrechnungen der die Sanierung durchführenden Baugesellschaft, der Bescheid der Baubehörde sowie…
…wieso die Belastung des Einkommens der Bw. durch die Behebung eines auch sie unmittelbar treffenden Hochwasserschadens bei ihr nicht als Katastrophenschaden berücksichtigungsfähig sein sollte. Nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen verbleibt als von der Bw. getragener Katastrophenschaden somit ein Betrag von 2.526 €. Da nach dem…
…dass Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden können. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Anschaffung des "Chrysler Voyager LX CRD" eine Ersatzbeschaffung für das bei der Hochwasserkatastrophe im…
…dass infolge Nichtbereitschaft des ehemaligen Arbeitgebers, die Katastrophenschäden am Gebäude zeitnahe zu beseitigen, er unter Aufgabe seines Wohnrechtes eine Ersatzwohnung beschaffen musste, somit der Verlust des Dienstwohnhauses zwangsläufige Folge des Hochwasserschadens war. Diesfalls wären abzugsfähig: 1.1. Die bereits vom Finanzamt anerkannten Reparatur- und Ersatzbeschaffungskosten…
…Diese Entscheidung hat aber zweifellos eine wesentliche Auswirkung auf den Investitionsbedarf des Bw. (v.a. Ausstattung der Küche und Gasträumlichkeiten bzw. Zahl und Ausstattung von Fremdenzimmern). Die Erstbehörde sah auch in der Beurteilung des Bw., das Mietobjekt sei bis zur Beseitigung der Hochwasserschäden nicht vermietbar…
…bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen... Gemäß § 34 Abs. 6 TS 1 EStG 1988 können ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts abgezogen werden, Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden…
…Beseitigung von Sperrmüll, Raumtrocknung...) -Aufstellung und Rechnungen für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände -Aufstellung und Rechnungen für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände -Wer war zum Zeitpunkt des Hochwasserschadens der Eigentümer der in der überfluteten Garage abgestellten Fahrzeuge (8 PKWs und 5 Motorräder)? Um Vorlage eines…
…und eine Darstellung der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen aus, außer den beiden (oben dargestellten) Bestätigungen von ausführenden Unternehmen seien keine weiteren Beweismittel für die Richtigkeit der geltend gemachten Behauptungen vorgelegt worden. Gemäß § 34 Abs 6 1. Teilstrich EStG könnten ua Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden…
…und eine Darstellung der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen aus, außer den beiden (oben dargestellten) Bestätigungen von ausführenden Unternehmen seien keine weiteren Beweismittel für die Richtigkeit der geltend gemachten Behauptungen vorgelegt worden. Gemäß § 34 Abs 6 1. Teilstrich EStG könnten ua Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden…
…Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, ihr aufgrund des erlittenen Hochwasserschadens eine Entschädigung in der Höhe von € 6.100,00 zuerkannt habe. Weiters liegen in den Akten Kopien der Teil- und Schlussrechnungen der die Sanierung durchführenden Baugesellschaft, der Bescheid der Baubehörde sowie Belege über…