…2001/14/0205). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 22. 1. 2002, 2003/14/0097 ausgeführt hat, stellt das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und damit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, die angeführte Beschränkung der Geschäftsführerbefugnisse dar. Der Hinweis darauf…
…einer ausreichenden und effektiven Kontrolle in der Richtung, ob die jeweils fällig werdenden Abgaben zumindest anteilig entrichtet werden, beraubt ist, sich aber gegen die unzulässige Beschränkung seiner Geschäftsführung oder zumindest seiner Aufsichts- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche…
…die Beibehaltung bestehender Beschränkungen zulässig ist. Wie Hohenwarter/Plansky a.a.O. ausführen, lässt sich aus den Ausführungen des EuGH für die Frage, ab welcher Beteiligungshöhe oder nach welchen Kriterien dieser Einfluss auf eine Gesellschaft ausgeübt werden muss (gemeint ist die Möglichkeit der Beteiligung an…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar…
…Beschränkung sogar selbst ausbedungen, begründete dies bereits ein für die Haftung relevantes Verschulden (vgl. VwGH 30.3.2006, 2003/15/0080 u.a.). Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit demnach nicht von der…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar…
…hatten, der Vertreterin Ihrer Steuerbehörde am Telefon die Sachlage betreffend Ihrem Verhältnis zu uns ausführlich darzulegen ist uns diese erneute Auskunft unverständlich. Seit der Übersiedlung der Gesellschaft von F*****B***** nach Ma***** ist der Ort der Geschäftsführung der eigenen Betriebsstätte der Me***** in Ma*****, R…
…auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, würde eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines einzelnen Geschäftsführers darstellen, die zweifellos als schuldhafte Pflichtverletzung zu werten wäre (vgl. VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097). Die Abgabenbehörde erster Instanz hat jedoch offenbar übersehen, dass in der -…
…Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht (vgl. VwGH 19.2.2002, 2001/14/0205). Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, stellt das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung…
…während bei dem anderen Teile der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftender Gesellschafter). Entscheidend für das Vorliegen einer KG ist, dass sich ihre Gesellschafter aus zumindest einem Gesellschafter, der unbeschränkt haftet und eines Gesellschafters "auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage" beschränkt ist…
…Tatsache der nicht ausdrücklichen Übertragung der Abgabenangelegenheiten im Dienstvertrag mit dem Erstgeschäftsführer, sondern vereinbarten Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis dergestalt, dass Verfügungen über Zahlungen der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers (Bw.) bedürfen, führte er aus, es sei beiden Geschäftsführern von vorne herein klar gewesen, dass die operative Geschäftsführung…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar…
…Geschäftsführungsvergütung grundsätzlich auch das Haftungsrisiko abzudecken. Für die GmbH sei zumindest eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals vorzusehen, die Verzinsung wurde vom betriebswirtschaftlichen Eigenkapital berechnet (VwGH vom 6.5.1980, 1345, 1372/79: bankübliche Provision 6%). Bei Arbeitsgesellschaftern seien grundsätzlich 10% des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals der…
…Anm.: einer von mehreren). Dies bedeutet jedoch gleichzeitig, dass bei entsprechenden KG-Beteiligungen eine betriebsführende Gesellschaft (Geschäftsführung) gegeben ist. Die Ausführungen der BP sind daher insoweit widersprüchlich, als die Betriebsprüfung einerseits selbst von einem für die Betriebsführung notwendigen Wirtschaftsgut "Mitunternehmeranteil" spricht, andererseits jedoch gleichzeitig das…
…dass der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 15.3.2000, B 1821/99, eine Beschwerde in Zusammenhang mit dieser Problematik abgelehnt hat und in diesem Beschluss unter anderem ausgeführt hat, dass das Beschwerdevorbringen schon im Hinblick auf die Beschränkung der Einstellungspflicht auf den im Behinderteneinstellungsgesetz umschriebenen…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar…
…gewonnen werden. Die Berufungsausführungen, dass der Bw. im Vorverfahren ein Vorbringen nicht möglich gewesen wäre, da der Haftungsbescheid vom 04.08.2006 ohne ihre Einvernahme erlassen worden sei, sodass auch die Grundlagen für eine Billigkeitsentscheidung im Sinne einer Beschränkung der Haftung nicht erhoben worden seien…
…der Einflussnahme auf die Geschäftsführung bei der AG über ihre Mehrheitsgesellschafterstellung. Darüber hinaus darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass es sich hiebei um Gesellschaften handelt, welche alle in ein und derselben Branche, nämlich im Verlagswesen tätig sind. Folglich die Bw GmbH durch das Halten der…
…verfüge dessen Abs. 4 nur eine Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Innenverhältnis (OGH 16.10.1997, SZ 70/212). Der Insolvenzverwalter mache sich lediglich im Innenverhältnis verantwortlich. Der Insolvenzverwalter hafte für eine Schmälerung der Masse durch infolge Beauftragung eines Dritten verursachten Kosten, wenn die…
…eingebracht werden können. In der dagegen am 22. März 2002 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte die Bw. ein, dass bei ihrem Ausscheiden aus der Geschäftsführung der Primärschuldnerin ein wesentlich geringerer Rückstand auf dem Finanzamtskonto ausgewiesen gewesen wäre. Bei erklärungsgemäßer Veranlagung der Umsatzsteuern bis zum Jahr 1999…