…2001/14/0205). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 22. 1. 2002, 2003/14/0097 ausgeführt hat, stellt das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und damit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, die angeführte Beschränkung der Geschäftsführerbefugnisse dar. Der Hinweis darauf…
…einer ausreichenden und effektiven Kontrolle in der Richtung, ob die jeweils fällig werdenden Abgaben zumindest anteilig entrichtet werden, beraubt ist, sich aber gegen die unzulässige Beschränkung seiner Geschäftsführung oder zumindest seiner Aufsichts- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche…
…die Beibehaltung bestehender Beschränkungen zulässig ist. Wie Hohenwarter/Plansky a.a.O. ausführen, lässt sich aus den Ausführungen des EuGH für die Frage, ab welcher Beteiligungshöhe oder nach welchen Kriterien dieser Einfluss auf eine Gesellschaft ausgeübt werden muss (gemeint ist die Möglichkeit der Beteiligung an…
…die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Inanspruchnahme der gemäß…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar…
…Beschränkung sogar selbst ausbedungen, begründete dies bereits ein für die Haftung relevantes Verschulden (vgl. VwGH 30.3.2006, 2003/15/0080 u.a.). Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit demnach nicht von der…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar…
…faktisch anderen Personen zustehe, wenn er sich gegen die Beschränkung seiner Geschäftsführung oder zumindest seiner Aufsicht und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setze oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktrete (VwGH 24.1.2013, 2012/16/0100…
…von Amts wegen gelöscht wurde. Darüber hinaus wurde nach den Erhebungen des Finanzamtes auch die Muttergesellschaft in Ungarn bereits per Datum-6 im ungarischen Firmenregister gelöscht. Strittig ist, bis wann der Bf. die Geschäftsführungsfunktion der Gesellschaft innehatte. Dazu wird festgestellt, dass im Firmenbuch des Handelsgerichtes…
…zeitgerechte Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2014 gemäß § 134 Abs. 1 BAO auch ohne Quotenregelung für steuerliche Vertreter bis 30.04.2015 (bzw. bis 30.06.2015 bei elektronischer Übermittlung) im Zeitpunkt der Konkurseröffnung (D-4) und damit des Ausscheidens des Bf. aus der Geschäftsführung ohnehin noch…
…eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers dar…
…hatten, der Vertreterin Ihrer Steuerbehörde am Telefon die Sachlage betreffend Ihrem Verhältnis zu uns ausführlich darzulegen ist uns diese erneute Auskunft unverständlich. Seit der Übersiedlung der Gesellschaft von F*****B***** nach Ma***** ist der Ort der Geschäftsführung der eigenen Betriebsstätte der Me***** in Ma*****, R…
…auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, würde eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines einzelnen Geschäftsführers darstellen, die zweifellos als schuldhafte Pflichtverletzung zu werten wäre (vgl. VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097). Die Abgabenbehörde erster Instanz hat jedoch offenbar übersehen, dass in der -…
…auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stelle - wie gerade der Beschwerdefall deutlich zeige - die oben umschriebene Beschränkung der Befugnisse eines Vorstandes dar. Die Ansicht der Beschwerdeführerin, sich mit dem Hinweis darauf, dass sie keinerlei Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft ausgeübt habe…
…Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht (vgl. VwGH 19.2.2002, 2001/14/0205). Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, stellt das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung…
…während bei dem anderen Teile der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftender Gesellschafter). Entscheidend für das Vorliegen einer KG ist, dass sich ihre Gesellschafter aus zumindest einem Gesellschafter, der unbeschränkt haftet und eines Gesellschafters "auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage" beschränkt ist…
…nur noch auf sein eigenes Arbeitsgebiet beschränken dürfe und sich um die Tätigkeit des anderen Geschäftsführers nicht mehr kümmern müsse. Die Tatsache, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, ändere an der Stellung als Organwalter und den…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - die Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Zu den die…
…KStG die Beschränkung der Firmenwertabschreibung nur auf 'fremdbezogene' Beteiligungsanschaffungen 'zur Vermeidung von Gestaltungen' diene. Gegenständlich habe die [Y-GmbH] fremdbezogen erworben und dieser Erwerb sei quasi 'treuhändig' für die [X-GmbH] erfolgt. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise dient nicht dazu Steuergesetze auszulegen, soweit sich der objektive Wille…
…Tatsache der nicht ausdrücklichen Übertragung der Abgabenangelegenheiten im Dienstvertrag mit dem Erstgeschäftsführer, sondern vereinbarten Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis dergestalt, dass Verfügungen über Zahlungen der Zustimmung des zweiten Geschäftsführers (Bw.) bedürfen, führte er aus, es sei beiden Geschäftsführern von vorne herein klar gewesen, dass die operative Geschäftsführung…