…zum Teil in Raten abgezahlt werde und dies pünktlich geschehe. Abschließend wurde die verfahrensrechtliche Problematik betreffend Behandlung des Sanierungsgewinnes (bloße Verwaltungsanweisung) und Bescheidadressat - die Auflösung der Gesellschaft ist unbestritten - besprochen. Mit E-Mail vom 14. Mai 2006 übermittelte Herr IWS in Reaktion auf das Gespräch…
…X. und Mitgesellschafter" gerichteter (vermeintlicher) Bescheid mangels eines rechtsfähigen Gebildes als Bescheidadressat ins Leere und kann daher nicht rechtswirksam erlassen werden (vgl. VwGH 2.8.2000, 99/13/0014, VwGH 29.11.2000, 94/13/0267). Der Bescheidadressat wurde im gegenständlichen Fall als "K. B…
…Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 93 Tz.6). Eine Adressierung "an die Erben nach H. ", somit ohne Angaben der Namen der Erben, reicht nicht aus (VwGH-Erkenntnis vom 24. Februar 2005, 2001/15/0160). Der Bescheidadressat ist…
…C. S. GmbH & Co KG | H. | KG | # 202347 w gelöscht | P. KSt. GmbH | Marchtrenk | GmbH Es scheinen nicht der Firmenwortlaut der als Bescheidadressat angeführten Fa. "P. F. C KG RNF F. KUNST AG" jedoch jener der von der K…
…C. S. GmbH & Co KG | H. | KG | # 202347 w gelöscht | P. KSt. GmbH | Marchtrenk | GmbH Es scheinen weder der Firmenwortlaut der als Bescheidadressat angeführten Fa. "P. F. C KG RNF F. KUNST AG" noch jener der von der K…
…Bf namens der S entschieden, sei dies aktenwidrig, da die Berufung von der Bf erstattet wurde. Eine Rechtsmittellegitimation komme im Abgabenverfahren nur dem Bescheidadressaten zu, auch wenn dieser unrichtig oder irrtümlich bezeichnet sei. Die nunmehrige Adressierung der Berufungsvorentscheidung an die S, vertreten durch die Bf…
…R.P. und Ing.A.S. als Erben nach A.S.", sondern ausdrücklich an "R.P.Verl.n.S.A ." adressiert ist. Bei isolierter Betrachtung des Bescheidadressaten ist nicht ersichtlich, wer überhaupt als Steuersubjekt in Betracht kommen soll, nämlich entweder "R.P. als Erbin" oder…
…Erkenntnis vom 6.4.1994, 91/13/10234, ausgeführt hat, hätten die ehemaligen Gesellschafter der GesBR als Bescheidadressaten namentlich genannt werden müssen. Da die Erledigungen aber an die nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sind, kommt ihnen keine Bescheidqualität zu, entfalten sie keine Rechtswirkungen. Die Berufung…
…nicht fristgerecht entschieden wurde. Im verfahrensgegenständlichen Fall spricht die belangte Behörde im Spruch des Bescheides vom 31. August 2011 die Spedition, an. Diese ist somit Bescheidadressat und wäre berechtigt gewesen, eine Beschwerde gegen den Bescheid einzubringen. Die Beschwerde vom 3. Oktober 2011, welche die Spedition…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M als ehemaliger Gesellschafter der M-KEG, geb. 1972, unbekannten Aufenthalts, vertreten durch Mag. Walter Heissig, Steuerberater, 1100 Wien, Puchsbaumgasse 25-27, vom 21. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der B-GmbH, Anschrift, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, 20354 Hamburg, Große Bleichen 21, Deutschland, vom 8. August 2006 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Juli 2006, Zl. 610/0000…
…erlassenen Feststellungsbescheide ebenfalls nichtig sind, ist zutreffend. Nachstehend wird dies illustriert: Die angefochtenen Bescheide wurden wie folgt erstellt: Bescheidadressat: X als ehemals still Beteiligter der ...X GmbH u Mitges. Die im Kalenderjahr (z. B.) 1998 von der ...X GmbH u Mitges. erzielten Einkünfte werden gemäß…
…bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Wenn der Bescheidadressat nicht im normativen Text selbst, sondern nur am Kopf des Bescheides (im Adressfeld) genannt ist, schadet dies nicht (VwGH 21. 5. 1992…
…keine Rechtswirksamkeit erlange habe. Gegen den Bescheid vom 22.9.2000 wurde fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der angefochtene Bescheid weist folgenden Bescheidadressaten auf: "S-GmbH&Mitges..". Im Adressfeld ist "z…
…des Vorsitzenden, dass nach seiner Ansicht die verfahrensgegenständliche Berufung als unzulässig zurückzuwiesen sei, da der angefochtene Bescheid an einen damals nicht mehr rechtlich existenten Bescheidadressaten zugestellt worden sei, erhoben die Parteien dagegen keine Einwendungen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob…
…die Diskrepanz zwischen der Festsetzung von KESt für den Zeitraum 01 bis 12/2010 und den Zufluss der zugrundeliegenden verdeckten Ausschüttungen im Jahr 2009 laut Niederschrift über die Nachschau, sowie auf die Diskrepanz zwischen materiellem Bescheidadressaten (Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw) und der Bw (angesichts des …
…des Bw. genannt und gibt es kein Adressfeld. Im Lichte der zitierten Judikatur des VwGH kann daher der vom Bw. in Berufung gezogenen Mitteilung auch wegen Fehlens des Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukommen. Aus all diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 18. März 2009
…wurde in beiden Bescheiden auf die Ausführungen im zugrunde liegenden Prüfungsbericht vom 26. November 1999 (betreffend "B GmbH und Mitgesellschafter") verwiesen. In beiden Erledigungen werden im Adressfeld als Bescheidadressaten die einzelnen (behaupteten) "Mitunternehmer", namentlich die FG GmbH als Rechtsnachfolgerin der B GmbH (Letztere wurde laut…
…die Jahre 1996 und 1997 nicht vorzunehmen sei. Begründend wurde auf die Ausführungen im zugrunde liegenden Prüfungsbericht vom 1. Dezember 1999 (betreffend "FG GmbH und Mitgesellschafter") verwiesen. Im Bescheid werden im Adressfeld als Bescheidadressaten die beiden "Mitunternehmer", namentlich die FG GmbH und Herr FG, angeführt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FO. und Mitbesitzer, Miteigentümergemeinschaft, Adresse, vom 6. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002 bis 2005 entschieden: Die Berufung…