…örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Antragstellers obliegt. Gemäß Ritz, BAO-Kommentar3 § 240 Rz. 5, 6 zählen Anträge auf Rückzahlung für auf unter § 68 EStG 1988 fallende Bezüge als solche i.S.d. § 240 Abs. 3 BAO und unterliegen der Entscheidungspflicht. §…
…Mit Anbringen vom 2. Februar 2006 erhob der Bw. Berufung gegen den Bescheid betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 2000 bis 2003. Die am 24. Februar 2006 nachgereichte Begründung zur Berufung enthält umfangreiche Ausführungen zu den…
…des Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist, höchstens aber 42 Monate. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 € nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann der Abgabepflichtige (auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) Anzahlungen (iSd § 205 Abs. 3 BAO…
…Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenden Rückzahlungsbescheiden. Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen (§ 205 Abs. 2 BAO). …
…des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Abs…
…August 1998 auf Rückerstattung der für das Jahr 1995 zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO mit Bescheid vom 11. Juni 1999 stattgegeben und der Betrag von S 481.719,00 zurückbezahlt wurde. Desweiteren steht auch außer Zweifel, dass dieser Bescheid am 19…
…August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. Juli 2008 betreffend Abweisung eines Ansuchens auf Rückzahlung einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 1995 gemäß § 240 Abs. 3 BAO nach Zurücknahme des Antrages vom 4.8.1998 auf "Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen…
…Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die…
…der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen…
…bisher geleisteten Vorauszahlungen zum größten Teil wieder gutgeschrieben worden. Am 5. Oktober 2001 sei eine Anzahlung gemäß § 205 Abs. 3 BAO in Höhe von € 238.003,53 geleistet worden. Diese Anzahlung sei dann mit dem ersten geänderten Bescheid vom 26. März 2002 gegenverrechnet worden…
… 240 Abs. 3 BAO, den es mit Bescheid vom 15. September 2003 abwies. Zur Begründung wird sinngemäß ausgeführt, dass im Hinblick auf das im § 240 Abs. 3 BAO normierten Subsidiaritätsprinzips auf Grund der jeweils durchgeführten Veranlagung zur Einkommensteuer ein Erstattungsverfahren nach genannter Gesetzesstelle unzulässig sei…
…gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Ausfertigungsdatum vom 18.5.2006 erließ das Finanzamt einen Bescheid, mit welchem dieser Antrag auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs 3 BAO zurückgewiesen wurde und…
…240 Abs. 3 BAO. Einen solchen, nämlich einen Antrag auf Rückzahlung von durch den Arbeitgeber zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer, hat der Bw. nie gestellt. Beantragt wurde vom Bw. vielmehr die "Berichtigung" des vom Arbeitgeber (PVA) ausgestellten Lohnzettels durch das Finanzamt der Betriebsstätte. Darüber einen Bescheid…
…1988 iVm § 224 BAO), er kann Gegenstand eines Veranlagungsverfahrens zur Einkommensteuer des Arbeitnehmers sein (§ 39 ff EStG 1988) oder er kann Grundlage eines (bloß subsidiären) Rückzahlungsverfahrens gemäß § 240 Abs. 3 BAO sein. Die Amtspartei ist gemäß § 20 Abs. 1 iVm § 20 Abs. 2 Z 1…
…Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO verbucht wurde, zu verbuchen und hätte infolge Wegfalles des die Gutschrift bewirkenden Bescheides zu einer Lastschrift in derselben Höhe geführt. Ein eigenständiges Leistungsgebot - welches als Lastschrift auf dem gegenständlichen Abgabenkonto des Bw. zu verbuchen gewesen wäre - ist im Bescheid…
…2002/13/0240 vor, in welchem festgehalten worden ist, dass aus abgabenverfahrensrechtlichen Gründen eine Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO grundsätzlich ausgeschlossen ist. Mit der Frage, ob der erhöhte Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 zusteht, hat sich der…
…da sich der Verkauf des Objektes lediglich aufgrund einer testamentarischen Verfügung (Verkauf um mindestens 2,000.000 €) bis zum Kalenderjahr 2011 hingezogen hat." 4) Der gegen diese Bescheide erhobenen Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidungen und Bescheid betreffend Gegenstandsloserklärung gemäß § 256 Abs. 3 BAO vom 17…
…daher gemäß § 202 Abs. 1 in Verbindung mit § 201 Abs.1 und 3 Z 1 BAO die Kapitalertragsteuer mit Bescheid festsetzen müssen. § 202 Abs. 2 BAO ist gegenständlich nicht anzuwenden, weil nicht ausschließlich zu Unrecht einbehaltene Beträge im Sinne des § 240 Abs. 3 BAO vorliegen…
…ein Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien, mit welchem das vom Bw am 27. März 2003 gestellte Ansuchen um Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2002 mit der Begründung abgewiesen wird, dass eine Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO…
…Bescheid vom 25.9.2007 über eine Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO in Höhe von Euro 6.040,93 wird Folge gegeben. Dieser Aufhebungsbescheid wird aufgehoben. c) Der Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 12. November 2007 betreffend den Antrag der Bw. vom 27.3…