…Aus einem beigelegten Schreiben geht hervor, dass die seit 2007 in Österreich mit Nebenwohnsitz gemeldete Berufungswerberin im Veranlagungsjahr bei der Firma x beschäftigt war und in diesem Zeitraum eine Wohnung im Ausmaß von 35 m² am Beschäftigungsort gemietet hat. Jedes Wochenende sei sie zu ihrer…
…gibt es Meinungen aus den Lohnsteuerrichtlinien, wo es heißt, eine Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes ist unzumutbar, weil die Mitübersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen unzumutbar ist und wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen, dann ist auch eine Mitübersiedlung…
…der Frage, ob die vom Bw. geltend gemachten Kosten für die Anmietung eines Autoabstellplatzes in einem Parkhaus am Beschäftigungsort (Arbeitsstätte) Werbungskosten darstellen oder aber bereits durch die Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrages und Zuerkennung eines Pendlerpauschbetrages als steuerrechtlich (pauschal) abgegolten anzusehen sind. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG…
…und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Behält der Abgabepflichtige sohin seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen bei, so sind die entstandenen Aufwendungen für Familienheimfahrten nicht mehr als Werbungskosten…
…waren. Die Ehefrau des Antragstellers musste für die Zeit der Beschäftigung des Antragstellers in Österreich neben der Kindererziehung dessen Landwirtschaft in Bosnien-Herzegowina bewirtschaften. Der Antragsteller fährt zumindest jedes zweite Wochenende mit dem Autobus vom Beschäftigungsort in Österreich an seinen Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, wobei…
…4. bis 25.5.05) und seiner Krankenstände habe der Bw. die Strecke zwischen seinem Wohnsitz in Althofen und seinem Beschäftigungsort auf der Turrach durchschnittlich 8,5 Wochen nicht zurückgelegt. In 43,5 Wochen (52 Wochen abzüglich 8,5 Wochen) habe er 450 km, insgesamt…
…Y zu verlegen. Laut Auskunft des Finanzamtes und den Ausführungen im Steuerbuch 2005 könne sie für zwei Jahre die Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, weil ihr Familienwohnsitz mehr als 120 km vom Beschäftigungsort entfernt sei. Sie sei verheiratet, habe mit…
…das Jahr 2001 daher für 9 Monate mit einem Betrag von S 21.600,-. Strittig ist, ob allein aufgrund des Umstandes, dass ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort über eine Unterkunftsmöglichkeit verfügt, das Pendlerpauschale zu versagen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DI, vom 2. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch M, vom 12. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2005 wird abgeändert…
…Rechtsfolgen Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2005 war abzuweisen, weil der Familienwohnsitz des Berufungswerbers im Jahr 2005 nicht außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort (G), sondern im Bereich seines Beschäftigungsortes in Salzburg lag, sodass die geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung in Salzburg…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DI, vom 19. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch M, vom 28. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
…Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2002 war abzuweisen, weil der Familienwohnsitz des Berufungswerbers im Jahr 2002 nicht außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort (G), sondern im Bereich seines Beschäftigungsortes (G) in Salzburg lag, sodass die geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung in Salzburg…
…Bw. wurde zudem um Angabe der Gründe gebeten, die gegen eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den österreichischen Beschäftigungsort sprächen und um Nachweis des steuerpflichtigen Einkommens seiner Gattin mittels einer Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes samt einer amtlich beglaubigten Übersetzung. Ein entsprechender Nachweis sei auch zu erbringen, wenn…
…Juli 2007 wurde der Bw. um Beantwortung folgender Fragen sowie um Beibringung folgender Unterlagen ersucht: 1) Belegmäßiger Nachweis der Mietkosten am österreichischen Beschäftigungsort 2) Bekanntgabe der Reisedaten bezüglich der Ungarnfahrten, Angabe der dabei verwendeten Verkehrsmittel sowie der Entfernung des österreichischen Wohnortes vom ungarischen Familienwohnsitz (Kilometeranzahl…
…Juni 2007 mit, dass es sich bei den geltend gemachten Kosten um den Mietaufwand für eine Wohnung/Garage am Beschäftigungsort in X sowie die Fahrtkosten für eine monatliche Heimfahrt mit dem PKW nach Y handle. Diesem Schreiben wurde ein "Nachtrag zum Dienstvertrag" beigelegt, aus dem…
…Die Kosten der jährlichen Mietaufwendungen in Höhe von € 1.744,20 für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich wurden aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung für die Kalenderjahre 2002 und 2003 zusätzlich zu den Familienheimfahrten beantragt. Als Beilage waren den Berufungen die Berufungsentscheidung des…
…eines Einkommensnachweises der Gattin Erzielt Ihre Ehegattin keine nachhaltigen Einkünfte, bitte um Bekanntgabe, warum der Familienwohnsitz bis dato nicht in die Nähe Ihres Beschäftigungsortes verlegt wurde Wurde ein Ansuchen um Aufenthaltsbewilligung für die Familie gestellt? Wenn ja, bitte um Vorlage der Kopie des abschließenden Bescheides…
…2005 am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte von € 7.730,73 gehabt, weswegen unter Berücksichtigung der VwGH Judikatur bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes keine private Veranlassung unterstellt werden könne. Beantragt wurde weiters die Berücksichtigung von Versicherungsprämien iHv. € 1.143,96…
…die beantragten Familienheimfahrten jedoch nicht berücksichtigt wurden. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes eine private Veranlassung zu unterstellen sei, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnort keine steuerlich relevanten Einkünfte beziehe. Familienheimfahrten könnten in solchen Fällen nur…
…92/15/0054, 11.11.1970, 396/70). Fahrtkosten, die sich aus der Wahl des Wohnsitzes an einem außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Ort ergeben, gehören, wenn die Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe veranlasst ist, zu den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten. Die Berufung…