…der im Mai 2021 gestellten Fragen ohnehin nicht relevant gewesen wäre, weil nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen in einen weiter entfernten Ort stets nicht beruflich veranlasst ist, wie auch noch in der rechtlichen Würdigung ausgeführt werden wird…
…des Streitjahres 2013 in StaatA. Das Wohnen an jedem Wohnsitz (Familienwohnsitz, Wohnsitz am Beschäftigungsort) ist - für sich betrachtet - immer privat. Der Grund, warum Aufwendungen für eine solche doppelte Haushaltsführung im Falle der Neubegründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort dennoch als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, liegt darin…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die gegenständliche Entscheidung befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, ob im Rahmen der doppelten Haushaltsführung der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt wurde. Außerdem war zu prüfen, ob Aufwendungen eines Schulleiters, wie etwa…
…Mit weiteren Ergänzungsersuchen vom 09.08.2018 betreffend Arbeitnehmerveranlagungen 2015 - 2017 verlangte das Finanzamt diverse Nachweise betreffend Familienwohnsitz, Wohnungskosten am Beschäftigungsort und zu den Familienheimfahrten. Mit Schreiben vom 19.11.2018 schränkte der Bf. sein Begehren auf die Berücksichtigung von Familienheimfahrten ab Juni 2015 ein…
…Beschwerde als unbegründet mit folgender Begründung abgewiesen: "Voraussetzung für die Anerkennung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung ist die Begründung eines zweiten eigenständigen Hausstandes am jeweiligen Beschäftigungsort. Laut Abfrage im Zentralen Melderegister besteht seit 21.11.2006 der gemeinsame Hauptwohnsitz mit Herrn ***2*** in ***Bf1…
…wenn die Wohnsitzverlegung beruflich veranlasst ist. Im ggst. Fall habe der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz immer am Beschäftigungsort in ***3*** gehabt. Da die Verlegung des Wohnsitzes nach ***2*** aus rein privaten Gründen erfolgt sei, könnten die Kosten für Familienheimfahrten nicht anerkannt werden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer…
…Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037). Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist idR nicht beruflich veranlasst (Jakom/Lenneis, EStG, 2017…
…oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Im vorliegenden Fall anerkennt grundsätzlich die Amtspartei das Vorliegen einer im Jahr 2007 beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Strittig ist demnach die Höhe der diesbezüglichen Mietkosten. Wenn das Finanzamt die Kosten lediglich für eine 40m² Wohnung am Beschäftigungsort des Bf…
…2012 u.a. Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von 918 € und für das Jahr 2013 Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 4.425,80 €, da die Wohnung am Beschäftigungsort in W. als Nebenwohnsitz beibehalten wurde. Nach einem von der Bf. nicht beantwortetem…
…Aus einem beigelegten Schreiben geht hervor, dass die seit 2007 in Österreich mit Nebenwohnsitz gemeldete Berufungswerberin im Veranlagungsjahr bei der Firma x beschäftigt war und in diesem Zeitraum eine Wohnung im Ausmaß von 35 m² am Beschäftigungsort gemietet hat. Jedes Wochenende sei sie zu ihrer…
…gibt es Meinungen aus den Lohnsteuerrichtlinien, wo es heißt, eine Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes ist unzumutbar, weil die Mitübersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen unzumutbar ist und wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen, dann ist auch eine Mitübersiedlung…
…der Frage, ob die vom Bw. geltend gemachten Kosten für die Anmietung eines Autoabstellplatzes in einem Parkhaus am Beschäftigungsort (Arbeitsstätte) Werbungskosten darstellen oder aber bereits durch die Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrages und Zuerkennung eines Pendlerpauschbetrages als steuerrechtlich (pauschal) abgegolten anzusehen sind. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG…
…und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Behält der Abgabepflichtige sohin seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen bei, so sind die entstandenen Aufwendungen für Familienheimfahrten nicht mehr als Werbungskosten…
…waren. Die Ehefrau des Antragstellers musste für die Zeit der Beschäftigung des Antragstellers in Österreich neben der Kindererziehung dessen Landwirtschaft in Bosnien-Herzegowina bewirtschaften. Der Antragsteller fährt zumindest jedes zweite Wochenende mit dem Autobus vom Beschäftigungsort in Österreich an seinen Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, wobei…
…4. bis 25.5.05) und seiner Krankenstände habe der Bw. die Strecke zwischen seinem Wohnsitz in Althofen und seinem Beschäftigungsort auf der Turrach durchschnittlich 8,5 Wochen nicht zurückgelegt. In 43,5 Wochen (52 Wochen abzüglich 8,5 Wochen) habe er 450 km, insgesamt…
…Y zu verlegen. Laut Auskunft des Finanzamtes und den Ausführungen im Steuerbuch 2005 könne sie für zwei Jahre die Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, weil ihr Familienwohnsitz mehr als 120 km vom Beschäftigungsort entfernt sei. Sie sei verheiratet, habe mit…
…das Jahr 2001 daher für 9 Monate mit einem Betrag von S 21.600,-. Strittig ist, ob allein aufgrund des Umstandes, dass ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort über eine Unterkunftsmöglichkeit verfügt, das Pendlerpauschale zu versagen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs…
…unzumutbar sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat die tägliche Rückkehr bei einer Wegstrecke von 130 Kilometern und einer Fahrzeit von 70 Minuten für unzumutbar erkannt. Im Streitfall ist der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt, dass eine tägliche Rückkehr zweifelsfrei nicht zugemutet werden kann. 2. Die Verlegung…
…das Finanzamt. Im Zusammenhang mit den Kosten für die doppelte Haushaltsführung gibt die Bf. bekannt, dass ihr Zweitwohnsitz in ***12*** aufgrund der geänderten Sachbezugsverordnung (BGBl 2018/237) am Beschäftigungsort als Sachbezug steuerfrei ist und somit als beruflich veranlasst gilt. Die berufliche Veranlassung besteht lt. Bf. …
…die Bfin. ist also Single ohne Kind im Streitjahr 2017) kann nach Ablauf einer gewissen Übergangszeit ab Begründung eines Zweitwohnsitzes am Beschäftigungsort (für ledige Steuerpflichtige ist dies ein Zeitraum von 6 Monaten) keine Anerkennung von Werbungskosten aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung mehr erfolgen. Dies…