…die Verjährungsfrist des § 31 FinStrG für Finanzordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen sei. Im Gegensatz zu den abgabenbehördlichen Schätzungen der Einkünfte für die Jahre 1995, 1996 und 1998 habe er in den betreffenden Jahren lediglich einen Gewinn in Höhe von maximal 100.000,-- ATS erzielt. Da allgemein bekannt…
…dass die Ergebnisse der abgabenbehördlichen Schätzungen der Höhe nach auch für das gegenständliche Strafverfahren anerkannt würden und bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite insbesondere zu berücksichtigen sei, dass die mit Verbindlichkeiten im Ausmaß von ca. 200.000,-- € belastete MM sich weitgehend auf ihren aktiv…
…Heranziehung von abgabenbehördlichen Schätzungen für das Finanzstrafverfahren, festzustellen, dass insbesondere in jenen Fällen, in denen die Behörde die fraglichen Bemessungsgrundlagen wegen mangelnder Mitwirkung des Abgabepflichtigen nicht exakt ermitteln oder berechnen kann und daher nach den anerkannten Schätzungsmethoden (zB. im Rahmen eines inneren Betriebsvergleiches) eine Schätzung…
…auch großteils unbestritten, der Verdacht auf die im Einleitungsbescheid aufgegriffenen Abgabenhinterziehungen, wobei hinsichtlich der Höhe der verkürzten Beträge zu sagen ist, dass die Abgabenfestsetzungen teils anhand der vorhandenen Buchhaltung des Unternehmens erfolgt sind (Fa. CG ), teils anhand von Schätzungen, welchen jedoch wiederum die Zahlen aus…
…Sätzen liegenden Schwundes analog zu den oa. Abschlägen zu ABNr. 34, im Zuge der anschließenden abgabenbehördlichen Schätzungen den korrigierten Kalkulationsdifferenzen entsprechende Umsatz- bzw. Gewinnerhöhungen iHv. 697.949,79 S (2001) und 13.842,95 € (2002) zugerechnet worden (vgl. Tz 2 der Niederschrift über die…
…ungeprüft von der Finanzstrafbehörde übernommen worden sei, gelte dies auch für das hier angefochtene Erkenntnis. Abschließend werde darauf hingewiesen, dass eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Strafverfahren - wie bereits dargelegt - zwar zulässig sei, allerdings die Anforderungen ungleich höher als im Abgabenverfahren seien. Abgabenrechtliche Schätzungen dürften im…
…strafbestimmenden Wertbetrages primär von dem im gerichtlichen Finanzstrafverfahren erstellten Gutachten auszugehen, da nur der Sachverständige Teile der Buchhaltung und des Belegwesens gesehen hat. Die abgabenbehördlichen Schätzungen beruhten rein auf Annahmen aus Vorjahren und zu den mit dem Wiederaufnahmsantrag eingereichten Steuererklärungen wurden im gesamten Verfahren weder…
…die Unschuldsvermutung aufbauenden Strafverfahrens geeignet, als sie, von den Unsicherheitsmerkmalen einer groben, keine rechnungsmäßige Grundlage in festgestellten Kalkulationsdifferenzen oder sonstigen Sachverhaltsdarstellungen findenden, sondern rein auf Wahrscheinlichkeitsüberlegungen aufbauenden Schätzung gekennzeichnet sind und solchermaßen die Strafbehörde oftmals nicht in die Lage versetzen, in dem im Abgabenverfahren festgestellten…
…unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen hat, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht bzw. allfällig bestehend bleibende Zweifel jedenfalls nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausschlagen können, beherrschten Finanzstrafverfahren, dass abgabenbehördliche Schätzungen nur dann und insoweit dem Strafverfahren zu…
…der Verantwortung des Berufungswerbers als Beschuldigtem im Strafverfahren, den widersprechenden Beweisergebnissen und den Unklarheiten habe sich die Abgabenverwaltung in keiner Weise auseinandergesetzt. Sie habe es unterlassen, in kurzer, übersichtlicher Form den rechtserheblichen Sachverhalt darzustellen und die Erwägungen, von denen sie sich bei der Wahrheitsfindung habe…
…Im konkreten Fall sei besonders zu berücksichtigen, dass bei der Fa. B. sowohl das Abgaben- als auch das Finanzstrafverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Die von den Betriebsprüfern verlangte, vom Wortlaut des § 11 UStG nicht gedeckte - ausdrückliche Bestätigung durch Herrn B. würde den im Strafverfahren geltenden…
…worden seien und die Schätzungen überhöht wären, in der Folge seien aber die versprochenen Unterlagen und Berechnungen nicht vorgelegt worden. Da es somit bei einem substanzlosen Vorbringen geblieben sei, hätten diese Einwendungen im Strafverfahren nicht berücksichtigt werden können. Im Zweifel sei im Sinne der Anlastung…
…sei dem entgegenzuhalten, dass diese ja gar nicht den im Bescheidspruch angeführten Zeitraum umfasst habe. Da die in der Bescheidbegründung angeführten Ergebnisse der USO-Prüfungen auf Schätzungen ohne Einsichtnahme in die Bücher beruhten, werde die Einstellung des Strafverfahrens beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82…
…unter Berücksichtigung von Ausfallszeiten (Geburt, Kinderbetreuung, Brust-OP usw.) um. Laut Sachverständigen lagen dabei für 56% des Gesamtzeitraumes Aufzeichnungen über Umsätze in Höhe von € 201.485,00 vor. Im Detail wird dazu auf das den Berufungswerbern bekannte Schätzungsgutachten verwiesen. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlage hindert…
…7.2004, 2003/13/0171). Eine durch den Unabhängigen Finanzsenat vorgenommene genauere Überprüfung der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten abgabenbehördlichen Schätzungen erweckte in Anbetracht der im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat vorgebrachten Einwendungen (festgehalten in einen vorgelegten Schriftsatz vom 22. Juni 2009…
… 82 Abs. 3 lit. a bis e angeführter Grund für eine Abstandnahme von der Einleitung des Strafverfahrens vorläge. Im vorliegenden Beschwerdefall fehlt es an einer nach außen zum Ausdruck kommenden, fremdüblichen Vertragsgestaltung, da üblicherweise zumindest Art und Umfang der Leistungserbringung sowie der Zeitpunkt der Verrechnung…
…berücksichtigender) Schätzung hätte das Finanzamt Innsbruck zu dem Schluss kommen müssen, dass, wie auch in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008, bei der Vermietung nicht nur Erträge erzielt würden, sondern zweifellos auch Aufwand entstehen würde. Die bloße Berücksichtigung von Erträgen ohne gleichzeitige Berücksichtigung angemessener…
…berücksichtigender) Schätzung hätte das Finanzamt Innsbruck zu dem Schluss kommen müssen, dass, wie auch in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008, bei der Vermietung nicht nur Erträge erzielt würden, sondern zweifellos auch Aufwand entstehen würde. Die bloße Berücksichtigung von Erträgen ohne gleichzeitige Berücksichtigung angemessener…
…sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Abs. 2 Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben…
…genügend Verdachtsgründe im Sinn des § 82 Abs. 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten…