…die Verjährungsfrist des § 31 FinStrG für Finanzordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen sei. Im Gegensatz zu den abgabenbehördlichen Schätzungen der Einkünfte für die Jahre 1995, 1996 und 1998 habe er in den betreffenden Jahren lediglich einen Gewinn in Höhe von maximal 100.000,-- ATS erzielt. Da allgemein bekannt…
…dass die Ergebnisse der abgabenbehördlichen Schätzungen der Höhe nach auch für das gegenständliche Strafverfahren anerkannt würden und bei der Beurteilung der subjektiven Tatseite insbesondere zu berücksichtigen sei, dass die mit Verbindlichkeiten im Ausmaß von ca. 200.000,-- € belastete MM sich weitgehend auf ihren aktiv…
…Heranziehung von abgabenbehördlichen Schätzungen für das Finanzstrafverfahren, festzustellen, dass insbesondere in jenen Fällen, in denen die Behörde die fraglichen Bemessungsgrundlagen wegen mangelnder Mitwirkung des Abgabepflichtigen nicht exakt ermitteln oder berechnen kann und daher nach den anerkannten Schätzungsmethoden (zB. im Rahmen eines inneren Betriebsvergleiches) eine Schätzung…
…ergibt. Was den (weiteren) Beschwerdeeinwand betreffend die Heranziehung von (abgabenbehördlichen) Schätzungen für finanzstrafrechtliche Zwecke bzw. ein sich allenfalls schon daraus ergebendes rechtliches Interesse iSd § 77 Abs. 3 FinStrG angeht, ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass durchaus auch die Ergebnisse im Abgabenverfahren durchgeführter Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen gemäß …
…die mangels Vorlage von überprüfbaren Lohnkonten im Schätzungsweg ermittelt werden mussten. Zur Übernehmbarkeit der abgabenbehördlichen Schätzungen für Zwecke des Strafverfahrens wird wiederum auf den Punkt objektiver Tatbestand verwiesen. Eine Umsatzsteuernachschau wurde ebenfalls ohne Mitwirkung des Beschuldigten durchgeführt, weswegen die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg ermittelt werden mussten…
…im Jahre 2012, nachdem er trotz seines Wissens um seine Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung der Steuererklärungen deren Übersendung an die Abgabenbehörde unterlassen hat, mit dem Ergehen von Steuerbescheiden im Schätzungswege gerechnet und es dabei auch zumindest ernstlich für möglich gehalten, dass diese Schätzungen entsprechend den…
…dies am Beginn der Prüfung im Rahmen einer Selbstanzeige darzulegen und damit seinen Erklärungspflichten spätestens in diesem Zeitpunkt nachzukommen. Die offensichtlich dazu weitaus weitere Sicht des Spruchsenates würde in der Praxis dazu führen, dass bei jeglichen Schätzungen von Umsatzsteuervoranmeldungen sofort Finanzstrafverfahren einzuleiten wären und selbst…
…bekannt ist. " Daraus ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes zu ersehen, dass die Auszahlung von Schwarzlohn bei der Fa. BK MP GmbH regelmäßig und ausnahmslos ("System") an alle Arbeitnehmer vorgenommen wurde. Bestätigt wird dies u.a. durch das im Strafverfahren vom Sachverständigen Mag. Dr. KK erstellte…
…auch großteils unbestritten, der Verdacht auf die im Einleitungsbescheid aufgegriffenen Abgabenhinterziehungen, wobei hinsichtlich der Höhe der verkürzten Beträge zu sagen ist, dass die Abgabenfestsetzungen teils anhand der vorhandenen Buchhaltung des Unternehmens erfolgt sind (Fa. CG ), teils anhand von Schätzungen, welchen jedoch wiederum die Zahlen aus…
…Sätzen liegenden Schwundes analog zu den oa. Abschlägen zu ABNr. 34, im Zuge der anschließenden abgabenbehördlichen Schätzungen den korrigierten Kalkulationsdifferenzen entsprechende Umsatz- bzw. Gewinnerhöhungen iHv. 697.949,79 S (2001) und 13.842,95 € (2002) zugerechnet worden (vgl. Tz 2 der Niederschrift über die…
…ungeprüft von der Finanzstrafbehörde übernommen worden sei, gelte dies auch für das hier angefochtene Erkenntnis. Abschließend werde darauf hingewiesen, dass eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen im Strafverfahren - wie bereits dargelegt - zwar zulässig sei, allerdings die Anforderungen ungleich höher als im Abgabenverfahren seien. Abgabenrechtliche Schätzungen dürften im…
…strafbestimmenden Wertbetrages primär von dem im gerichtlichen Finanzstrafverfahren erstellten Gutachten auszugehen, da nur der Sachverständige Teile der Buchhaltung und des Belegwesens gesehen hat. Die abgabenbehördlichen Schätzungen beruhten rein auf Annahmen aus Vorjahren und zu den mit dem Wiederaufnahmsantrag eingereichten Steuererklärungen wurden im gesamten Verfahren weder…
…getätigten Angaben steht, keinen Grund für ein Abgehen von den im behördlichen Strafverfahren angesetzten strafbestimmenden Wertbeträgen gefunden. Die abgabenbehördlichen Schätzungen können auch für die Zwecke des Finanzstrafverfahrens herangezogen werden. Gegen die ihm angelastete Nichtentrichtung der lohnabhängigen Abgaben bei deren Fälligkeit hat der Bf. in der…
…die Unschuldsvermutung aufbauenden Strafverfahrens geeignet, als sie, von den Unsicherheitsmerkmalen einer groben, keine rechnungsmäßige Grundlage in festgestellten Kalkulationsdifferenzen oder sonstigen Sachverhaltsdarstellungen findenden, sondern rein auf Wahrscheinlichkeitsüberlegungen aufbauenden Schätzung gekennzeichnet sind und solchermaßen die Strafbehörde oftmals nicht in die Lage versetzen, in dem im Abgabenverfahren festgestellten…
…unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen hat, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht bzw. allfällig bestehend bleibende Zweifel jedenfalls nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausschlagen können, beherrschten Finanzstrafverfahren, dass abgabenbehördliche Schätzungen nur dann und insoweit dem Strafverfahren zu…
…völlig aus), ist an einen Indizienbeweis im eigentlichen Sinn von vornherein nicht zu denken. Das setzt sich bei den Erfahrungssätzen fort, die zuweilen - so auch hier - ein bloßes Vehikel sind, um ein subjektiv für richtig empfundenes Ergebnis (scheinbar) zu begründen. Bezogen auf die Schätzung (§ 184…
…der Verantwortung des Berufungswerbers als Beschuldigtem im Strafverfahren, den widersprechenden Beweisergebnissen und den Unklarheiten habe sich die Abgabenverwaltung in keiner Weise auseinandergesetzt. Sie habe es unterlassen, in kurzer, übersichtlicher Form den rechtserheblichen Sachverhalt darzustellen und die Erwägungen, von denen sie sich bei der Wahrheitsfindung habe…
…Die abgabenbehördlichen Schätzungen können somit auch nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes bedenkenlos auch für Zwecke des Strafverfahrens übernommen werden. Wie die Finanzstrafbehörde im angefochtenen Erkenntnis zutreffend ausführt, wurde durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen hinsichtlich der objektiven Tatseite die Verkürzung der Jahresumsatzsteuer für die Jahre 2006 und…
…Wr. Taxitarifs für eine durchschnittliche Fuhr im Wr. Raum ohne Funk unter Berücksichtigung von einem ca. 40%igen Leerfahrtenanteil. Das ergibt einen geschätzten Umsatz von € 3.900.- pro Taxi. Besch.: Die Schätzungen sind meiner Ansicht nach zu hoch. V: Es wurde auch berücksichtigt, dass…
…Im konkreten Fall sei besonders zu berücksichtigen, dass bei der Fa. B. sowohl das Abgaben- als auch das Finanzstrafverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Die von den Betriebsprüfern verlangte, vom Wortlaut des § 11 UStG nicht gedeckte - ausdrückliche Bestätigung durch Herrn B. würde den im Strafverfahren geltenden…