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UFSL FSRV/0127-L/04Berufung gegen Straferkenntnis betreffend Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen wegen mangelndem Tatvorsatz und Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)20.06.2005

…und spezialpräventiver Überlegungen ein Strafausmaß iHv. 1.500,00 € bzw. 16 Tagen, d.e. annähernd 30 % bzw. 38 % der vorgesehenen gesetzlichen Höchststrafen durchaus noch ausreichend, um den vom Gesetzgeber beabsichtigten Strafzwecken des FinStrG zum Durchbruch zu verhelfen. Der ebenfalls entsprechend der geänderten Bemessung der…

UFSL FSRV/0035-L/03Reicht ein Steuerpflichtiger wider besseren Wissens seine Steuererklärungen erst nach Erinnerung und Androhung einer Zwangsstrafe weit nach Ablauf der Abgabefrist ein, ist der Tatbestand des § 51 Abs.1 lit.a FinStrG erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2004

…dass nach § 23 FinStrG die Grundlage für die Bemessung der Geldstrafe die Schuld des Täters ist, wobei die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen sind. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB…

UFSL FSRV/0049-L/08Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen eines vielbeschäftigten Transportunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)05.10.2009

…der Strafausmessung dem aufgrund des Doppelverwertungsverbotes nicht als straferschwerend iSd § 33 Z 1 StGB zu wertenden Umstand des realkonkurrierenden Zusammentreffens mehrerer (gleichartiger) Finanzvergehen (vgl. zB OGH 12 Os 102/89) schon nach den allgemeinen, hier ebenfalls maßgeblichen Grundsätzen der §§ 32 Abs. 2 und 3 StGB…

UFSF FSRV/0001-F/07Fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben durch Falschtarifierung von Warnwesten durch einen Spediteur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.03.2008

…abzuwägen. Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall gem. § 36 Abs. 3 FinStrG iVm. § 21 Abs.1 und 2 FinStrG angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen nach den Bestimmungen des …

UFSL FSRV/0048-L/04Marktfierant als steuerliches U-Boot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.10.2004Teil 1/2

…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 [zu Faktum a.)] und Abs.2 lit. a [zu Faktum b.)] FinStrG begangen, weswegen über ihn nach dem Strafsatz des § 33 Abs.5 iVm § 21 FinStrG eine Geldstrafe im Ausmaß von € 14.000,-- sowie für den Fall der…

UFSK FSRV/0019-K/07Berufung gegen die Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.02.2008

…nur nach den Grundsätzen der Strafbemessung zwischen x.y. und dem Bw. zu teilen gewesen. Ein teilweises Absehen von der Auferlegung des nach Abs.4 zu verhängenden Wertersatzanteils ist nicht möglich. Da aber gemäß § 161 Abs.3 FinStrG eine Änderung des Erkenntnisses zum Nachteil des…

UFSW FSRV/0129-W/06Höhe der im Schätzungswege ermittelten verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen und Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung in objektiver Hinsicht bestritten. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…den Bereich des Finanzstrafverfahrens keinerlei Bindungswirkung entfalten. Nach der weitergehenden Judikatur des OGH käme Abgabenbescheiden und dem ihnen zugrunde liegenden Abgabenverfahren nur die Bedeutung einer - allerdings qualifizierten - Vorprüfung der Verdachtslage in Ansehung der objektiven Tatseite eines Finanzvergehens zu. Aus dem im Finanzstrafverfahren geltenden Grundsatz der…

UFSL FSRV/0034-L/06Belegmanipulierender, Falschurkunden, erzeugender Autohändler als wiederholter, langjähriger gewerbsmäßiger Abgabenhinterzieher; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.09.2007

…daher nicht vor. Zur Strafberufung des Beschuldigten selbst ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe dabei die Erschwerungs- und die Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen…

UFSL FSRV/0061-L/08Berufung gegen die Strafhöhe und wegen der beim Steuerberater gelegenen Verantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)11.03.2010

…mit den übrigen Monaten, im oberen vertretbaren Bereich. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters (Abs. 1), wobei die Erschwerungs- und…

UFSL FSRV/0042-L/07Strafberufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)02.09.2008

…zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters (Abs. 1), wobei die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß…

UFSW FSRV/0155-W/07Fahrlässig verschuldeter Irrtum über die Grunderwerbsteuerpflicht eines mündlich vereinbarten und nicht verbücherten Grundstückserwerbes. Keine Anwendbarkeit des § 25 FinStrG bei einer Grunderwerbsteuerverkürzung von mehr als € 25.000,00, auch wenn die Steuerpflicht aufgrund eines Antrages gemäß § 17 GrEStG nachträglich wieder weggefallen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008Teil 1/2

…StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der…

UFSW FSRV/0020-W/12Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)30.09.2013

…die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligen als erwiesen angenommen werden." Ein Vorgang tatsächlicher Art ist dann als bewiesen anzusehen, wenn die Finanzstrafbehörde auf Grund einer aus den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen und den Gesetzen logischen Denkens gezogenen Schlussfolgerung…

UFSG FSRV/0006-G/06Durchfuhrschmuggel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.10.2006

…0002 offensichtlich vorschwebende Strafhöhe von 11 % der möglichen Höchststrafe kann aber nicht allein mit dem Hinweis auf das niedrige Einkommensniveau in Tschechien begründet werden, weil die Bemessung der Strafe von den Umständen des Einzelfalles und nicht vom staatlichen Durchschnittseinkommen abhängt. Bei der Strafbemessung ist daher…

UFSW FSRV/0007-W/12Berufung wegen Strafhöhe wegen ne bis in idem und unrichtige Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012

…bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG : Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 23 Abs. 4 FinStrG : Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit…

UFSL FSRV/0051-L/08Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis (Abgabenhinterziehung wegen unzulässigem Kabotageverkehr durch einen kroatischen LKW-Fahrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2011

…2008, worin er im Wesentlichen Folgendes vorbrachte: Das Straferkenntnis werde hinsichtlich der Höhe der darin ausgesprochenen Strafen (Geldstrafe, Wertersatz) angefochten; diese würden sich, ausgehend vom Schuldspruch, als überhöht erweisen. Oberster Grundsatz im Finanzstrafrecht sei, dass die Strafe nach der Schuld des Täters zu bemessen sei…

UFSL FSRV/0041-L/07Strafberufung wegen Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)02.09.2008

…88/14/0220). Nach § 23 FinStrG ist Grundlage für Bemessung der Strafe die Schuld des Täters (Abs. 1), wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch, BGBl 1974/60 idgF. (StGB)…

UFSW FSRV/0091-W/02Ansichbringen und Verheimlichen von Zigaretten mit Herkunft aus einer der in §§ 37 Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a FinStrG bezeichneten Vortaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)02.06.2003

…Dieses Ermessen bei der Strafbemessung muss sich in den vom Gesetz gezogenen Grenzen halten. Innerhalb dieser Grenzen ist die Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Strafhöhe entspricht den Bestimmungen des § 23 FinStrG. Der Verfallsausspruch nach § 17 Abs. 1 und Abs…

UFSW FSRV/0129-W/07Hinterziehung von Eingangsabgaben als Erfolgsdelikt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2008

…der jeweiligen Ersatzfreiheitsstrafen. Am 27. Juli 2007 leitete das Zollamt X. als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid auch gegen E das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 FinstrG ein, weil dieser den Beschuldigten A dazu bestimmt und…

UFSK RV/0266-K/10Bindung an Sachverhaltsfeststellungen in einem finanzstrafgerichtlichen Urteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2013

…bedingte Nachsicht der zu Faktum II verhängten Freiheitsstrafe anstrebte. Mit Urteil vom 11.9.2012, Aktenzeichen2 änderte das Oberlandesgericht Ort3 den Schuldspruch hinsichtlich der Strafhöhe des Verbrechens (Freiheitsstrafe von 2 Jahren) und sah einen Teil von 16 Monaten unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nach…

UFSL FSRV/0056-L/04Buchhaltungsmängel und Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen eines Chemikalienhändlers im Wiederholungsfall.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2007Teil 1/3

…39, 42 EStG 1988 wurde der Unternehmer bzw. eine juristische Person wie die S GmbH nach Ablauf des Kalenderjahres zur Umsatz- und Körperschaftsteuer veranlagt, wobei von ihm bzw. dem Wahrnehmenden seiner steuerlichen Interessen eine entsprechende Steuererklärung abzugeben war. Im nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (…