…ausgenommen dauernde Lasten. Solche Belastungen werden auch dann der Bemessungsgrundlage zugerechnet, wenn deren Übernahme nicht vereinbart ist. Bei vereinbarter Übernahme liegt eine sonstige übernommene Leistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor. Auch persönliche Dienstbarkeiten- wie etwa das Fruchtgenussrecht nach § 509 ABGB…
…ABGB zählt das Wohnungsrecht zu den persönlichen Servituten. Persönliche Dienstbarkeiten, folglich auch das Wohnungsrecht (§ 478 ABGB, § 521 ABGB), wirken somit, wie oben dargelegt, als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks (§ 472 ABGB) und gehen damit als Belastung kraft Gesetzes auf den Erwerber…
…5 Abs. 2 Z 2 GrEStG keine Belastung vor, die auf dem Grundstück ruhe und kraft Gesetzes übergehe. Das dazumal von H eingeräumte Wohnrecht sei als Dienstbarkeit auf der Liegenschaft sichergestellt, welche sohin lediglich den Zweck einer Sachhaftung erfülle; persönlicher Schuldner sei folglich H. Auf…
…Mutter des Bw. wurde anlässlich der Übergabe des Liegenschaftshälfeeigentums ein Wohnungsgebrauchsrecht an der Wohnung im ersten Stock sowie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu ihren Gunsten eingeräumt. Beim Wohnungsgebrauchsrecht handelt es sich um eine persönliche Dienstbarkeit, die, so wie das Belastungs- und Veräußerungsverbot, mit dem Tod…
…Satz 3) oder jenen des auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellten Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist (Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts10, Band II, S. 164 - 169). Nach dem Inhalt der Vereinbarung vom 13. November 2007 wurde der Bw die Dienstbarkeit des "Wohnrechtes" im Sinne eines höchstpersönlichen…
…Umfang der Gestattung entweder den Grundsätzen des (unbeschränkten) Fruchtgenussrechtes (§ 521 Satz 3) oder jenen des auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellten Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist. Das bedeutet, die Dienstbarkeit der Wohnung besteht entweder in dem Recht, die bewohnbaren Teile eines Hauses zum eigenen Bedarf zu benützen…
…hat. Zu den nicht dauernden Lasten gehören Hypotheken, Wohnungs- und Fruchtgenussrechte, Ausgedingerechte oder sonstige persönliche Dienstbarkeiten (Dorazil-Takacs, GrEStG, 4. Aufl., Rz. 10.50 zu § 5) Persönliche Dienstbarkeiten wie das Fruchtgenussrecht gehören somit grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z…
…hat. Zu den nicht dauernden Lasten gehören Hypotheken, Wohnungs- und Fruchtgenussrechte, Ausgedingerechte oder sonstige persönliche Dienstbarkeiten (siehe Dorazil-Takacs, GrEStG, 4. Aufl., Rz 10.50 zu § 5). Persönliche Dienstbarkeiten - wie etwa ein Wohnrecht oder ein Fruchtgenussrecht - gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach …
…ohne Übernahmsvereinbarung, wenn die Belastungen auf den Grundstück ruhen und auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, als Belastung nach § 5 Abs.2 Z 2 GrEStG 1987 (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, § 5 Rz 158). Auch persönliche Dienstbarkeiten- wie etwa das Fruchtgenussrecht nach §…
…2 GrEStG gehören neben dem Kaufpreis ausdrücklich zur Gegenleistung Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. In diesem Sinne gehören grundsätzlich auch persönliche Dienstbarkeiten - wie etwa das Fruchtgenussrecht - als auf dem Grundstück ruhende Belastung nach …
…übergehen würde. Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Auch persönliche Dienstbarkeiten gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs 2 Z 2 GrEStG 1987 zur Gegenleistung, weil…
…Satz 3) oder jenen des auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellten Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist (Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts10, Band II, S. 164 - 169). Nach dem Inhalt der Vereinbarung vom 17.1.2008 wurde der Bw. die Dienstbarkeit des "Wohnungsrechtes" im Sinne eines höchstpersönlichen…
…Wohnung, das je nach Umfang der Gestattung entweder den Grundsätzen des unbeschränkten Fruchtgenussrechtes oder jenen des auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellten Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist. Das Ausmaß der Dienstbarkeit und der Umfang der dem Berechtigten eingeräumten Befugnissen richtet sich nach dem Inhalt des Titels, im…
…1 Z 1 GrEStG 1987 nicht erfüllt wäre. Persönliche Dienstbarkeiten wie der Fruchtgenuss im Sinne des § 509 ABGB stellen nämlich (im Unterschied zu den als dauernde Lasten geltenden Grunddienstbarkeiten) auf dem Grundstück ruhende, auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Belastungen im Sinne des § 5 Abs…
…1 Z 1 GrEStG 1987 nicht erfüllt wäre. Persönliche Dienstbarkeiten wie der Fruchtgenuss im Sinne des § 509 ABGB stellen nämlich (im Unterschied zu den als dauernde Lasten geltenden Grunddienstbarkeiten) auf dem Grundstück ruhende, auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Belastungen im Sinne des § 5 Abs…
…ABGB zählt das Wohnungsrecht zu den persönlichen Servituten. Persönliche Dienstbarkeiten, folglich auch das Wohnungsrecht (§ 478 ABGB, § 521 ABGB), wirken somit, wie oben dargelegt, als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks (§ 472 ABGB) und gehen damit als Belastung kraft Gesetzes auf den Erwerber…
…lebenslangen, unentgeltlichen Wohnrecht zugunsten der Bw. belastet. Diese im Grundbuch eingetragene persönliche Dienstbarkeit ist daher nach der oben dargelegten herrschenden Lehrmeinung als eine auf dem Vermögen des Erblassers lastende Schuld vom Erwerb der Bw. in Abzug zu bringen. Da im Zuge des Erbanfalles nach dem…
…Verpachten, etc.). Es ist das umfassendste und stärkste Recht an einer Sache. Das Fruchtgenussrecht ist die wichtigste persönliche Dienstbarkeit (Servitut) und berechtigt zur beschränkten dinglichen Nutzung an fremden Sachen. Der Fruchtnießer hat das dingliche Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung und unter Schonung der…
…als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wobei ein Grund allein schon ausreichend wäre: Durch die Verpflichtung im Übergabsvertrag mangelt es dem Aufwand an seiner zwangsläufigen Entstehung. Und durch das dem Bw zugekommene Vermögen (Liegenschaftsanteil) sind die Kosten des Treppenliftes hinlänglich gedeckt. Ungeachtet der sicherlich schwierigen persönliche Lage…
…des Einheitswertes umfasste Garage sei nämlich bisher nicht errichtet worden. Weiters dienten 149 Quadratmeter der Grundstücksfläche als Zufahrtsstraße, welche wertlos sei und wegen der damit verbundenen Dienstbarkeiten nur eine Belastung für das gesamte Objekt darstelle. Direkt an der südlichen Grundstücksgrenze sei ein Hotel errichtet worden…