…aus selbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Aerobic-Trainerin in Höhe von ATS 28.680,79. Im Zuge der Veranlagung wurden die als Betriebsausgaben geltend gemachten Kosten für Bekleidung, Musik und Kilometergeld in Höhe von ATS 49.342,21 nicht anerkannt und Einkünfte aus selbständiger…
…angeführten Werbungskosten die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von S 12.715,31. Dies wurde wie folgt begründet: "Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handelt es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig." Der Bw…
…sich die Notwendigkeit ergeben, diverse Bühnenkleidungsstücke und auch die passenden Schuhe, Gürtel usw. schon nach einigen Monaten durch passendere Accessoires zu ersetzen. Sämtliche Bekleidungsstücke fänden keinesfalls private Verwendung. Nach einem weiteren Vorhalt erließ das Finanzamt den bekämpften Bescheid, mit der Begründung, dass die als Betriebsausgaben…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist nach Ergehen der Berufungsvorentscheidungen vom 18. März 2002 nur mehr, ob Bekleidungskosten betreffend weiße Pullover, Pullunder, Sweatshirts, Rugby Shirts, Strümpfe…
…bei der offensichtlich ist, dass sie im Wesentlichen nur für die berufliche Verwendung geeignet ist, und damit eine Kollision zur privaten Lebensführung und zur privaten Bekleidung von vornherein ausscheidet. Zur typischen Berufskleidung werden daher solche Kleidungsstücke zu rechnen sein, die berufstypisch die Funktion entweder einer…
…S sowie Aufwendungen für Fortbildung in Höhe von 10.372,52 S als Betriebsausgaben geltend. Die Aufwendungen für Sportbekleidung kürzte das Finanzamt nach Überprüfung der entsprechenden Belege um 589,16 S, weil es sich dabei um Aufwendungen für Bekleidung (wie Sportsocken, T-Shirts etc.) handle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 23. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X, vom 22. Dezember 2005 betreffend I.) Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 4 BAO der Umsatzsteuerverfahren für die Jahre 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003, II.) Festsetzung…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen." Daraus ist abzuleiten, dass Ausgaben für Straßenkleidung zur Gänze nicht abzugsfähig sind, weil die Straßenkleidung gleichermaßen wegen der Notwendigkeit der Bekleidung an sich als auch wegen der Notwendigkeit, gegenüber Kunden etc gut gekleidet aufzutreten, gekauft werden muss…
…seien nach dem Adventkonzert zu einer Weihnachtsfeier eingeladen worden. Was die Anschaffung der Vereinstracht betrifft, sei diese einschließlich aller im Standblatt eingetragenen Bekleidungsstücke und Gegenstände ausschließlich im Vereinseigentum, würden den Sängerinnen und Sängern unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sollten tunlichst nicht privat verwendet werden und bei…
…1) Bekleidungsaufwand (Strümpfe) Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Bekleidung, die üblicherweise auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit getragen wird, kann nicht zu Werbungskosten führen. Dies gilt auch dann, wenn die Bekleidung tatsächlich…
…Z 7 EStG (Werbungskosten) gelten sinngemäß auch für den Bereich der Betriebsausgaben. Es entspricht einer langjährigen Lehre und Rechtsprechung, dass als betrieblich veranlasste Bekleidungsaufwendungen oder -ausgaben nur solche für typische Berufskleidung und Arbeitsschutzkleidung verstanden werden dürfen (etwa: Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Stand: Februar 2002…
…der steuerlich mögliche Betrag angesetzt wurde), betrieblich notwendige Bekleidung und sonstigen betrieblich notwendigen Aufwendungen zusammengefasst. Die Belege zu den angesprochenen Aufwandspositionen finden Sie in der vorliegenden Belegsammlung. Außerdem finden Sie beiliegend eine Aufgliederung des Kontos 7870 - sonstiger betrieblicher Aufwand, auf welchem ein überwiegender Teil des…
…3 EStG 1988 wurde die Feststellung getroffen, dass die folgenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen seien: | | 2002 | 2003 | 2004 | Rundfunkgebühren | € 150,88 | € 188,60 | € 242,88 | Bekleidung bzw. Schuhe | € 271,98…
…er habe hinsichtlich der nunmehr im Vorlageantrag als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen (Telefonkosten, Überweisungsgebühren, Bekleidungsreinigungskosten) alle Belege dem Finanzamt vorgelegt, ist entgegen zu halten, dass sich in dem vom Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat übermittelten Berufungsakt lediglich mehrere Belege über die Wohnkosten des Berufungswerbers (Belege von…
…von Hallenschuhen geltend, die nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 grundsätzlich unter dem Titel Bekleidungsaufwand als Arbeitsmittel gelten könnten. Allerdings war im Zusammenhang mit der Qualifikation dieser Aufwendungen als Werbungskosten wiederum auf die bereits mehrfach zitierte Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2…
…Jänner 2006 versagte das FA einem Teil der Werbungskosten die Anerkennung mit der Begründung, bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handle es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Umwidmung einer ebenfalls als Werbungskoten geltend gemachten "berufsbedingten Versicherung" als Sonderausgaben wurde vom…
…seien zur Gänze nicht anzuerkennen, da keine berufliche Veranlassung erkennbar sei und Geschenke wie Blumen, CDs, Piercings, Bekleidung, Schuhe gem. § 20 EStG der Privatsphäre zuzurechen seien. Aufwendungen für den PC seien nur in Höhe von Euro 940,44 nachgewiesen worden. Die Einnahmen von einem Forschungsinstitut…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Jutta Meichsner, wegen Schmuggel gemäß § 35 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Dezember 2003 gegen den Bescheid vom 13. November 2003…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.. gegen den Bescheid des Finanzamtes Tulln betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Hans Jörg Platzer, öffentlicher Notar, 4600 Wels, Ringstraße 33, vom 19. August 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 23. Juli 1998 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung…