Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS…
Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. |…
…eines Arztes). Die bloß allgemeine Bezeichnung "Arbeitsmantel, Arbeitshandschuhe, Arbeitsschuhe" würde für sich nicht erkennen lassen, dass sich diese Kleidungsstücke ihrer objektiven Beschaffenheit nach von solcher Bekleidung unterscheiden ließen, wie sie üblicherweise auch im Rahmen der privaten Lebensführung (z. B. bei Gartenarbeiten udgl.) Verwendung finde. Es…
…8.2011 erfolgte die Vorlage an das Bundesfinanzgericht. Die belangte Behörde beantragte die Beurteilung, ob der Bekleidungsaufwand der Bf als Werbungskosten berücksichtigt werden könne bzw. inwieweit es sich um typische Berufskleidung handle. Zur Information: Vorauszuschicken ist: Mit 1. Jänner 2014 wurde der unabhängige Finanzsenat gemäß…
…überstiegen, führten sie zu keiner steuerlichen Auswirkung. Im Übrigen wurde auf ein mit dem steuerlichen Vertreter geführtes Telefongespräch verwiesen. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung (nunmehr: Beschwerde) führte die Bf. zum Thema Bekleidungskosten aus, dass sich auf der Arbeitskleidung (drei schwarze Hosen, vier schwarze Servierjacken, eine…
…aus selbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit als Aerobic-Trainerin in Höhe von ATS 28.680,79. Im Zuge der Veranlagung wurden die als Betriebsausgaben geltend gemachten Kosten für Bekleidung, Musik und Kilometergeld in Höhe von ATS 49.342,21 nicht anerkannt und Einkünfte aus selbständiger…
…angeführten Werbungskosten die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von S 12.715,31. Dies wurde wie folgt begründet: "Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handelt es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig." Der Bw…
…sich die Notwendigkeit ergeben, diverse Bühnenkleidungsstücke und auch die passenden Schuhe, Gürtel usw. schon nach einigen Monaten durch passendere Accessoires zu ersetzen. Sämtliche Bekleidungsstücke fänden keinesfalls private Verwendung. Nach einem weiteren Vorhalt erließ das Finanzamt den bekämpften Bescheid, mit der Begründung, dass die als Betriebsausgaben…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist nach Ergehen der Berufungsvorentscheidungen vom 18. März 2002 nur mehr, ob Bekleidungskosten betreffend weiße Pullover, Pullunder, Sweatshirts, Rugby Shirts, Strümpfe…
…der Beschuldigten vom 11. Dezember 2025 gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zollamtes Österreich am 12. November 2025 an der Zollstelle Flughafen Wien in Form der Beschlagnahme von näher bezeichnetem Schmuck und Bekleidung gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG zu Recht…
…Dies mit der Begründung, dass nur Kosten für typische Berufskleidung berücksichtigt werden können. Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handle es sich nicht um solche für typische Berufskleidung, weshalb die Ausgaben nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien. Als Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen…
…jeweils Rechnungen vorgelegt. An außergewöhnlichen Belastungen wurden nun Aufwendungen in Höhe von 1.545,35 € aufgelistet und belegmäßig nachgewiesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. April 2013 wurden die Aufwendungen für den WIFI-Kurs, Bekleidung und Fußpflege mit Hinweis auf § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…bei der offensichtlich ist, dass sie im Wesentlichen nur für die berufliche Verwendung geeignet ist, und damit eine Kollision zur privaten Lebensführung und zur privaten Bekleidung von vornherein ausscheidet. Zur typischen Berufskleidung werden daher solche Kleidungsstücke zu rechnen sein, die berufstypisch die Funktion entweder einer…
…406,70. 3.) Dem bekämpften Einkommensteuerbescheid vom 11.03.2013 legte das Finanzamt Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv € 1.098,90 zugrunde. Das Finanzamt berücksichtigte die beantragten Aufwendungen für Arbeitskleidung (Schi, Bekleidung) nicht als Betriebsausgaben, da es sich hierbei nicht um typische Berufskleidung handelt…
…S sowie Aufwendungen für Fortbildung in Höhe von 10.372,52 S als Betriebsausgaben geltend. Die Aufwendungen für Sportbekleidung kürzte das Finanzamt nach Überprüfung der entsprechenden Belege um 589,16 S, weil es sich dabei um Aufwendungen für Bekleidung (wie Sportsocken, T-Shirts etc.) handle…
…jeweils nichtselbständige Einkünfte aus Tätigkeiten bei verschiedenen Dienstgebern. Strittig ist der Abzug verschiedener Werbungskosten (im Wesentlichen: Fortbildungskosten, damit zusammenhängende Reisekosten, Ausgaben für "Arbeitsmittel" und Bekleidung). In ihrer Abgabenerklärung für 2017 beantragte die Bf. den Abzug von Aus- und Fortbildungskosten iHv. insgesamt € 9.240,77…
…den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind. Der Beschwerde kommt in diesem Punkt keine Berechtigung zu. An Reisekosten konnten daher lediglich € 235,44 abgezogen werden. 5) Sonstige Werbungskosten (Bekleidung): Unter diesem Titel macht die Bf. einen Betrag von insgesamt € 1.426,09 geltend. Auf Grund der…
…den Pendlereuro in beantragter Höhe sowie Werbungskosten im Betrag von 381 € sowie den Pauschbetrag für Sonderausgaben mit 60 € berücksichtigte. Zur Begründung führte die Abgabenbehörde aus: Die Steuerberatungskosten sowie die Kosten für Fachliteratur und Bekleidung hätten mangels Nachweisen (Rechnungen, etc.) nicht berücksichtigt werden können…
…hat er Rechnungen offengelegt. Die Abgabenbehörde hat diesen Betrag im angefochtenen Bescheid (OZ 46) nicht berücksichtigt und zur Begründung ausgeführt, dass die Kosten für Bekleidung mangels Nachweisen (Rechnungen, etc.) nicht hätten berücksichtigt werden können. Im Beschwerdeschreiben (OZ 7) hat der Beschwerdeführer dazu kein konkretes Vorbringen…
…Höhe sowie Werbungskosten im Betrag von 381,96 € sowie den Pauschbetrag für Sonderausgaben mit 60 € und Steuerberatungskosten mit 180 € berücksichtigte. Zur Begründung führte die Abgabenbehörde aus: Die Kosten für Fachliteratur und Bekleidung hätten mangels Nachweisen (Rechnungen, etc.) nicht habe berücksichtigt werden können…