…Lohnsteuerprüfung auch hinsichtlich dieses Faktums keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Verkürzung von Lohnabgaben, auch nicht in Form einer Beitragstäterschaft des Bw., ergeben. Weiters wurde unter Punkt 3.) des Lohnsteuerprüfungsberichtes festgestellt, dass die Bezahlung der Mehrleistung von angestellten Mitarbeitern und der Tätigkeit von freiwilligen Mitarbeitern…
…Fellner, aaO, Rz. 13 zu §§ 11 und 12 FinStrG mwN). Zur Beitragstäterschaft in Bezug auf das Vergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG ist nicht erforderlich, dass der Gehilfe selbst Abgabepflichtiger, zum Steuerabzug verpflichtet oder in Wahrnehmung der Angelegenheiten solcher Personen tätig ist; es reicht aus…
…aus diesem Grunde tatsächlich zur Verkürzung von Abgaben, hat er - wie ausgeführt - eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG in Form einer Beitragstäterschaft zu verantworten. Wird er dazu von seinem Klienten mit dem Tatplan einer illegalen Abgabenvermeidung aufgefordert bzw. angewiesen, stellt das Verhalten des Klienten…
…infolge chronischer finanzieller Engpässe gar nicht in der Lage, Vorauszahlungen zu entrichten. Dennoch aber habe der Zweitbeschuldigte keine Voranmeldungen erstellt. Es werde daher eine Aufhebung des erstinstanzlichen Erkenntnisses in dem dem Zweitbeschuldigten betreffend Umfang, ein Schuldspruch wegen seiner Beitragstäterschaft am Finanzvergehen nach §§ 11, 3. Fall…
…auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt es auszuführen oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt (§ 11). Bei den Formen der Bestimmungs- oder Beitragstäterschaft können finanzstrafgesetzliche Tatbestände auch von nicht abgabepflichtigen Personen erfüllt werden (OGH vom 3. Juli 2003, 12 Os 34/03), die dann…
…Betriebsprüfung bei der Y.KEG eine vollendete Abgabenhinterziehung anzunehmen ist, wobei dem Einleitungsbescheid zu folgen ist, dass der Bw. eine Beitragstäterschaft zu verantworten hat, da er nicht unmittelbar für die Einreichung der Erklärungen zuständig war, sondern M.C. zur Abgabe unrichtiger Erklärungen bestimmt hat. Gemäß…
…Erich Jungwirth, zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG aufgehoben und in der Sache selbst entschieden: Das gegen GA wegen des Verdachtes begangener Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben in der Begehungsform der Beitragstäterschaft gemäß §§ 35 Abs…
…Betriebsprüfung bei der Y.KEG eine vollendete Abgabenhinterziehung anzunehmen ist, wobei dem Einleitungsbescheid zu folgen ist, dass der Bw. eine Beitragstäterschaft zu verantworten hat, da er nicht unmittelbar für die Einreichung der Erklärungen zuständig war, sondern M.C. zur Abgabe unrichtiger Erklärungen bestimmt hat. Gemäß…
…nach §§ 37 Abs. 1 lit. a iVm. 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, teilweise als unmittelbarer Täter (10 Stangen Marlboro) und teilweise in der Begehungsform der Beitragstäterschaft iSd. § 11 FinStrG (404 Stangen verschiedener Marken), und zu lit. b) der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit…
…als Beschwerdeführer (Bf.) bezeichnet, als Verdächtiger durch. Mit Bescheid vom 13. September 2006 leitete das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen den Bf. wegen des Verdachtes der Beitragstäterschaft zum versuchten Schmuggel sowie versuchtem Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols gem. §§ 35 Abs…
…für diese Warensendung, auf welche Eingangsabgaben in Höhe von € 7.192,03 entfallen, abgegeben wurde, und hiedurch eine Verzollungsumgehung nach § 36 Abs.1 FinStrG in der Form einer Beitragstäterschaft nach § 11 3. Alternative FinStrG begangen hat, wird im Zweifel für den Beschuldigten gemäß §§ 136…
…diese Waren gemäß Art. 43 ZK der zollamtlichen Überwachung entzogen, wobei es ihm jeweils darauf ankam, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen und dadurch die Finanzvergehen zu a) der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben in der Begehungsform der Beitragstäterschaft nach §§ 35 Abs…
…die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit. a. FinStrG [Faktum Pkt. 1.b.)] und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG [Fakten 1.a.), 2.) und 3.) ] in Form der Beitragstäterschaft nach § 11 3. Alternative FinStrG begangen. Gemäß §§ 33 Abs. 5…
…darauf ankam, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen und dadurch die Finanzvergehen zu a) der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 3 FinStrG, zu b) der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben in der Begehungsform der Beitragstäterschaft nach §§ 35 Abs. 2 iVm. 11…
…Bw - der, wie dargestellt, weder wirtschaftlicher Eigentümer noch faktischer Geschäftsführer der P-GmbH sei - eine vorsätzliche Beitragstäterschaft unterstellt werde. Selbst wenn man - rein hypothetisch - die Stellungnahme des Steuerberaters der P-GmbH als rechtsirrig beurteilte, könnte man daraus keinesfalls auf eine vorsätzliche Täterschaft oderBeitragstäterschaft schließen, da…
…ist abschließend darauf hinzuweisen, dass nicht Voraussetzung ist, dass der Abgabepflichtige selbst die Abgabe hinterzogen hat. Es kommt also nicht darauf an, ob unmittelbare Täterschaft oder Beitragstäterschaft vorlag. Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt nämlich unabhängig davon, wer die Abgaben hinterzogen hat. Linz, am 6. Juni 2013
…a iVm § 13 FinStrG und zu C) hinsichtlich der Jahre 1997 und 1998 das Vergehen der Beitragstäterschaft nach § 11 FinStrG betreffend einer vollendeten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1, 3 lit. a FinStrG und hinsichtlich des Jahres 1999 das Vergehen der Beitragstäterschaft nach § 11 betreffend einer…
…Da die Bw falsche Angaben hinsichtlich der Menge und dem Wert der angemeldeten Waren gemacht hat, ist ihr Verhalten als Verzollungsumgehung in der Form der (fahrlässigen) Beitragstäterschaft und nicht wie von der Finanzstrafbehörde erster Instanz als Beitrag zur fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben zu qualifizieren. Gem. …
…ist, dass eine wohl bei einer derartigen Sachlage anzunehmende Beitragstäterschaft durch die - zeitlich frühere - Mitunterfertigung des Kaufvertrages eine zusätzlichen Tatvorwurf in Richtung einer unmittelbaren Täterschaft durch das Unterlassen der Einreichung einer korrekten Abgabenerklärung für den genannten Erwerbsvorgang (mitbestrafte Nachtat) ausschließen würde. Ob allerdings die genannte…
…im Wissen der erfolgten Mineralölsteuerhinterziehung Ratschläge zur Durchführung dieser gegeben zu haben. Auch wenn diese Aussagen seitens der Ermittlungsbehörde lediglich als Schutzbehauptungen angesehen würden, würde dennoch schon hier eine Beitragstäterschaft gemäß § 11 FinStrG vorliegen. Die Ausführungen des Bw in der Berufung zur Rechtswidrigkeit des Inhalts…