…Lohnsteuerprüfung auch hinsichtlich dieses Faktums keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Verkürzung von Lohnabgaben, auch nicht in Form einer Beitragstäterschaft des Bw., ergeben. Weiters wurde unter Punkt 3.) des Lohnsteuerprüfungsberichtes festgestellt, dass die Bezahlung der Mehrleistung von angestellten Mitarbeitern und der Tätigkeit von freiwilligen Mitarbeitern…
…des im gegenständlichen Fall belangten Verbandes A-GmbH diese Vorgänge sehr wohl bewusst gewesen seien, weshalb die subjektive Tatseite des dem Verband angelasteten Tatbestandes verwirklicht erscheine. Somit sei bei der A-GmbH vom Vorliegen einer Beitragstäterschaft bei der von der B-GmbH verwirklichten Abgabenhinterziehung gem. …
…Fellner, aaO, Rz. 13 zu §§ 11 und 12 FinStrG mwN). Zur Beitragstäterschaft in Bezug auf das Vergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG ist nicht erforderlich, dass der Gehilfe selbst Abgabepflichtiger, zum Steuerabzug verpflichtet oder in Wahrnehmung der Angelegenheiten solcher Personen tätig ist; es reicht aus…
…Umsatzsteuer bei der Bf. zumindest in Kauf genommen und dies letztlich auch gewollt hat (damit seine eigene Untreuehandlung unentdeckt bleiben kann). Die Verlängerung der Verjährungsfrist ergibt sich somit aus der Beitragstäterschaft des Herrn ***2*** in Verbindung mit der Hinterziehungshandlung des unmittelbaren Täters nach § 33 Abs…
…aus diesem Grunde tatsächlich zur Verkürzung von Abgaben, hat er - wie ausgeführt - eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG in Form einer Beitragstäterschaft zu verantworten. Wird er dazu von seinem Klienten mit dem Tatplan einer illegalen Abgabenvermeidung aufgefordert bzw. angewiesen, stellt das Verhalten des Klienten…
…infolge chronischer finanzieller Engpässe gar nicht in der Lage, Vorauszahlungen zu entrichten. Dennoch aber habe der Zweitbeschuldigte keine Voranmeldungen erstellt. Es werde daher eine Aufhebung des erstinstanzlichen Erkenntnisses in dem dem Zweitbeschuldigten betreffend Umfang, ein Schuldspruch wegen seiner Beitragstäterschaft am Finanzvergehen nach §§ 11, 3. Fall…
…2011 vor. Sie hat somit vor Eintritt ins Versuchsstadium der unmittelbaren Täterin alles unternommen, damit diese Taten verhindert werden. Auf Grund der quantitativen Akzessorietät sonstiger Beitragstäterschaft kann die Beitragstäterin straffrei zurücktreten, wenn sie ihren Beitrag rückgängig macht, bevor der unmittelbare Täter ins Versuchsstadium tritt. Frau…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
…auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt es auszuführen oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt (§ 11). Bei den Formen der Bestimmungs- oder Beitragstäterschaft können finanzstrafgesetzliche Tatbestände auch von nicht abgabepflichtigen Personen erfüllt werden (OGH vom 3. Juli 2003, 12 Os 34/03), die dann…
…Betriebsprüfung bei der Y.KEG eine vollendete Abgabenhinterziehung anzunehmen ist, wobei dem Einleitungsbescheid zu folgen ist, dass der Bw. eine Beitragstäterschaft zu verantworten hat, da er nicht unmittelbar für die Einreichung der Erklärungen zuständig war, sondern M.C. zur Abgabe unrichtiger Erklärungen bestimmt hat. Gemäß…
…Erich Jungwirth, zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG aufgehoben und in der Sache selbst entschieden: Das gegen GA wegen des Verdachtes begangener Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben in der Begehungsform der Beitragstäterschaft gemäß §§ 35 Abs…
…den Bescheid brachte der Bf. nach einem Fristerstreckungsantrag am 30.07.2025 durch seine steuerliche Vertretung das Rechtsmittel der Beschwerde mit folgender Begründung ein: "….. 1 Der Abgabepflichtige wurde durch das Landesgericht für Strafsachen Wien rechtskräftig auf Grund des Vorwurfs der Beitragstäterschaft (§ 11 FinStrG) im…
… 33 Abs 1 FinStrG auszugehen ist, weil die Beschwerdeführerin keine Schuld trifft. Dagegen geht das Finanzamt von einer Beitragstäterschaft in Verbindung mit der unmittelbaren Täterschaft der Organe der Beschwerdeführerin aus. Das BFG nimmt einen Hinterziehungstatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG an, der durch Herrn ***2…
…hingegen als wesentlicher Milderungsgrund anzuerkennen, ändert aber nichts daran, dass der objektive und subjektive Tatbestand der Beitragstäterschaft verwirklicht wurde. In ihrer Gesamtschau belegen die festgestellten Handlungen - die gemeinsame Organisation und Logistik der Tätigkeit, die abgestimmten unrichtigen Angaben gegenüber der Prüferin, die erst nach Beginn der…
…wodurch eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Gesamthöhe von € 20.212,20 (davon Zoll: € 1.979,27 und Einfuhrumsatzsteuer: € 18.233,93) bewirkt worden sei. Sie habe dadurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben in der Tatbegehungsform der Beitragstäterschaft gemäß §…
…Zweifel an der Richtigkeit der fundierten Ermittlung der voraussichtlichen Abgabenansprüche geweckt. Gleiches gilt für die Stellungnahme vom 4.8.2021. Auch dort wird in erster Linie die Beitragstäterschaft der Beschwerdeführerin bestritten (siehe dazu unten). Im Übrigen hat bereits das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung darauf hingewiesen…
…1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG idF BGBl 1994/681 begangen. B hat hiedurch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Form einer Beitragstäterschaft nach § 11 letzte Alt. FinStrG begangen. Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG wird von der Verhängung einer Strafe abgesehen, aber…
… 49 Abs. 1 FinStrG, jedoch in der Form der Beitragstäterschaft, für schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe iHv € 6.000,00, im Nichteinbringungsfall zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 20 Tagen sowie zur Kostentragung des Finanzstrafverfahrens von € 500,00 verurteilt. Begründend wurde…
…unter anderem wegen dieses Faktums Finanzstrafverfahren eingeleitet, wobei sich bei einem Beschuldigten aufgrund weiterer Vorwürfe ein strafbestimmender Wertbetrag von mehr als € 33.000,-- ergab. Seitens der Amtsbeauftragten wurden diese Finanzstrafverfahren – nach der verfügten Verbindung aufgrund angenommener Beitragstäterschaft – dem Spruchsenat zur Entscheidung gem. § 58 Abs…
…Betriebsprüfung bei der Y.KEG eine vollendete Abgabenhinterziehung anzunehmen ist, wobei dem Einleitungsbescheid zu folgen ist, dass der Bw. eine Beitragstäterschaft zu verantworten hat, da er nicht unmittelbar für die Einreichung der Erklärungen zuständig war, sondern M.C. zur Abgabe unrichtiger Erklärungen bestimmt hat. Gemäß…