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UFSW RV/1179-W/05Begehrte Negativsteuer aus dem Titel des Arbeitnehmerabsetzbetrages trotz negativer Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2005

…sollen daher in derartigen Fällen in Höhe von maximal 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte abgezogen werden. Durch die Bezugnahme auf sämtliche lohnsteuerpflichtige Einkünfte im Abs. 2 wird sichergestellt, daß auch ein Steuerpflichtiger mit einem geringen Aktivbezug bei Vorliegen eines weiteren Pensionsbezuges…

UFSI RV/0422-I/06Höhe des Pensionistenabsetzbetrags bei Bezug einer inländischen als auch einer deutschen Sozialversicherungspension
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2006

…1988 an Stelle der bisherigen starren Begrenzung mit 22 % eingeführt worden. Es sind auch an die Stelle der "zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte" die "zum laufenden Tarif zu versteuernden nichtselbständigen Einkünfte" getreten. Damit wurde die bisherige Beschränkung auf die lohnsteuerpflichtigen Einkünfte fallen gelassen…

UFSW RV/2040-W/08Änderung der Absetzbeträge 2004 - 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…mehr als 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte betragen. Im Falle des § 3 Abs. 2 ist der sich auf Grund der Umrechnung ergebende Jahresbetrag heranzuziehen. Abs. 3: Ein allgemeiner Steuerabsetzbetrag von 1.264 Euro jährlich steht jedem Steuerpflichtigen zu. Der allgemeine Steuerabsetzbetrag…

UFSF RV/0057-F/09Berücksichtigung von Absetzbeträgen bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2010

…Stelle der bisherigen Begrenzung der Absetzbeträge mit 22% der zum laufenden Tarif lohnsteuerpflichtigen Einkünfte soll entsprechend der neuen Tarifstruktur eine flexible Obergrenze in Höhe der auf diese lohnsteuerpflichtigen Einkünfte entfallenden Einkommensteuer treten. Dabei ist allerdings ausdrücklich sichergestellt, dass für die Gutschrift von 10% der Sozialversicherungs…

UFSG RV/0664-G/07Verhältnismäßige Kürzung des Arbeitnehmer- und des Verkehrsabsetzbetrages gemäß § 33 Abs. 2 dritter Satz EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

…zu versteuernden nicht selbständigen Einkünfte entfällt. Wie in der Berufungsentscheidung vom 7. August 2006, RV/0643-L/06 ausgeführt, wurde mit dem Steuerreformgesetz 1993 eine anteilige Kürzung des Arbeitnehmer- und des Verkehrsabsetzbetrages eingeführt, wenn sie mehr als 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen…

UFSL RV/0643-L/06verhältnismäßige Kürzung des Arbeitnehmer- und des Verkehrsabsetzbetrages (bei niedrigen nsA-Einkünften neben niedrigen Einkünften aus einer anderen Einkunftsart) soweit sie die auf die nsA-Einkünfte entfallende Steuer übersteigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2006

…Arbeit zum Zug, die - abstrakt - dem Lohnsteuerabzug unterliegen (sh. Quantschnigg/Schuch, a.a.O., Tz. 17 zu § 33). Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde eine anteilige Kürzung des Arbeitnehmer- und des Verkehrsabsetzbetrages eingeführt, wenn sie mehr als 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte…

UFSW RV/0147-W/06Alleinverdienerabsetzbetrag bei Auslandstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2007

…6 sind insoweit nicht abzuziehen, als sie mehr als 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte betragen. ... Nach Abs. 4 leg.cit. stehen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen nachfolgende Absetzbeträge zu: 1. Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich - ohne Kind 364…

UFSG RV/0214-G/05Erstattung der Negativsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2005

…auch der Arbeitnehmerabsetzbetrag) insoweit nicht abzuziehen sind, als sie mehr als 22 % der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte betragen. Der Arbeitnehmerabsetzbetrag beträgt 54 € und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte wurden mit minus 46, 84 Euro errechnet. Daraus ist zu ersehen…

UFSW RV/1167-W/07Verminderung des Pensionistenabsetzbetrages nicht nur durch § 33 Abs 6 EStG 1988 (letzter Satz), sondern auch durch § 33 Abs 2 EStG 1988 (dritter Satz)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2007

…insoweit nicht abzuziehen, als sie mehr als 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte betragen." Mit dieser früheren, allerdings nur näherungsweisen Regelung, wurde ein ähnliches Regelungsziel angestrebt wie mit der nunmehrigen Regelung: Der Pensionistenabsetzbetrag (und der Arbeitnehmer- und der Verkehrsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs…

UFSL RV/0368-L/04Korrektur des EDV-Berechnungsprogrammes im Falle der Einschleifregelung des § 33 Abs. 2 bzw. Abs. 5 Z 1 EStG 1988 (Verkehrsabsetzbetrag) bzw. Hochrechnung von Arbeitslosengeld (Ermittlung des Jahresbetrages)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…Arbeitnehmerabsetzbetrages (22 % der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte) das hochgerechnete Einkommen (gemeint offenbar den umgerechneten Jahresbetrag im Sinne des § 33 Abs.2 EStG 1988 letzter Satz (Verweis auf § 3 Abs. 2 ) heranzuziehen. Vom hochgerechneten Jahreseinkommen wäre der Arbeitnehmerabsetzbetrag mit € 54 und der…

UFSL RV/2090-L/02Keine Gutschrift des Unterhaltsabsetzbetrages als negative Steuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2003

…als 22 % der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte betragen. Die Berücksichtigung der Absetzbeträge erfolgt in der gesetzlich angeführten Reihenfolge (siehe Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz 16 zu § 33). Gemäß § 33 Abs. 8 EStG 1988 sind dann, wenn die errechnete Einkommensteuer negativ ist, der…

UFSL RV/0633-L/05Gutschrift einer Negativsteuer bei Anspruch auf Arbeitnehmerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2005

…22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte beträgt. In der Folge beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgenbehörde II. Instanz Über die Berufung wurde erwogen: § 33 Abs 2 EStG idgF lautet:... Demnach dürfen Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag dann nicht von der…

UFSI RV/0344-I/05Steuerfrei gestelltes "Basiseinkommen" kein Freibetrag, Neuberechnung gem. § 41 Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2005

…sie mehr als 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte betragen. Im Falle des § 3 Abs. 2 ist der sich auf Grund der Umrechnung ergebende Jahresbetrag heranzuziehen. (3) Ein allgemeiner Steuerabsetzbetrag von 1 264 Euro jährlich steht jedem Steuerpflichtigen zu. Der allgemeine Steuerabsetzbetrag…

UFSF RV/0309-F/07Abzugsfähigkeit von Verpfegungsmehraufwendungen als Betriebsausgaben; Steuerfreistellung von Nachtarbeitszuschlägen; Gewährung der sog. großen Pendlerpauschale als Werbungskosten; Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2007

…als sie mehr als 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte betragen. Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde eine anteilige Kürzung des Arbeitnehmer- und des Verkehrsabsetzbetrages eingeführt, wenn sie mehr als 22% der zum laufenden Tarif zu versteuernden lohnsteuerpflichtigen Einkünfte betragen. Hintergrund dieser Kürzungsbestimmung…

UFSW RV/0721-W/05Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10 EStG 1988) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist die Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu…

UFSW RV/2150-W/11Sind Lohnzahlungen zugeflossen, ist bei der Veranlagung die einbehaltene Lohnsteuer anzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.06.2012

…EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit. Die Bw. hat steuerfreie Bezüge nur für einen Teil des Kalenderjahres erhalten. Die für das restliche Kalenderjahr bezogenen zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) sind für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes…

UFSW RV/1471-W/13Abgabennachforderung auf Grund Versteuerung mehrerer Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2013

…ergibt sich aus der Multiplikation des zum laufenden Tarif zu versteuernden Arbeitslohnes abzüglich jener Werbungskosten, die sich auf den Lohnzahlungszeitraum beziehen, mit dem Hochrechnungsfaktor. Vom sich ergebenden Betrag sind die auf das gesamte Jahr bezogenen Beträge abzuziehen. Abs. 3: Der Hochrechnungsfaktor ist der Kehrwert des…

UFSW RV/2651-W/13Pflichtveranlagung bei Bezug von Urlaubsabfindung gemäß § 10 BUAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2013

…die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10 EStG 1988) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu…

UFSW RV/1742-W/04Jahresumrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2005

…und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10 EStG 1988) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten…

UFSS RV/0789-S/02Hochrechnung bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…3 Abs. 1 Z 22 lit. b EStG 1988, das sind Geldleistungen gemäß § 3 Abs. 2 AuslEG, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen, zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind, entspricht die…