…inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Erst in der Berufungsvorentscheidung wurde dezidiert ausgeführt, worin die Abgabenbehörde erster Instanz den sie zur Wiederaufnahme berechtigenden Grund erblickte. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide nicht zu sanieren. Dies deshalb…
…vom 8. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 12. August 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagungen) für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…einen Verkauf, sondern um eine Einlösung der Besserungsvereinbarung gehandelt" hätte, eine "neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO" darstelle. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides nicht zu sanieren. Dies deshalb, weil auch in einer Berufungsvorentscheidung dieselben Grenzen zu beachten sind, die…
…führte daraufhin folgende Maßnahmen durch: 4. 6. 1. Wiederaufnahme der Verfahren und Neufestsetzung der Einkommensteuer 2000 Mit Bescheid vom 9. Jänner 2007 (Steuer Nr. 040/000) wurde das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2000 laut Bescheid vom 18. Oktober 2002 (betreffend den Zeitraum der…
…bin. Daraus kann man unschwer erkennen, dass der Behörde zumindest seit 2001 der Sachverhalt bekannt ist und keinesfalls neue Tatsachen im Zuge der aktuellen Bearbeitung der Abgabenerklärung 2005 aufgetaucht sind. Somit liegen keine neuen Tatsachen vor, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gern. § 303 Abs. 4…
…wobei ein Begründungsmangel hinsichtlich der Ermessensentscheidung als nicht wesentlich angesehen wird und für sich allein zu keiner Bescheidaufhebung führt (siehe Ritz, BAO³, § 303,Tz 3 mwN). Im gegenständlichen Fall verabsäumte das Finanzamt in den Bescheiden betreffend die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für das Jahr 2000 den…
In einem jüngeren Erkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20. 2. 2008, 2005/15/0135) bei der nachfolgend angeführten Sachverhaltskonstellation die Entscheidung des UFS bestätigt, dass nach Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in die Schweiz verlegt worden sei, sondern Österreich weiterhin…
…Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt sind. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im…
…0188). Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können (VwGH 4.9.1986, 86/16/0083; VwGH 17.2.1994, 93/16/0117), ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Der Berufung…
…die Wiederaufnahme ohne Begründung durch das Finanzamt. Hieran können auch nichts die Begründungsausführungen zum (Sach)Bescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 (Ausfertigungsdatum 28. Jänner 2003) sowie die Bescheidbegründung zur Berufungsvorentscheidung betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 vom 21. Mai 2003 ändern, da der Begründungsmangel…
…konkret zu neuen Erkenntnissen im Tatsachenbereich gegenüber dem Erstverfahren geführt hätte(n) und inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Auch die weiteren Ermittlungsversuche des Finanzamtes sowie die daraus resultierenden Ergebnisse vermögen den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahme-bescheide nicht zu sanieren…
…betreffend Umsatzsteuer nichts ändern, da der Begründungsmangel des bekämpften Bescheides auf Grund eines fehlenden Verweises in diesem auf die angeführten Begründungsausführungen im Sachbescheid nicht nachgeholt werden kann. In der Begründung des neuen Sachbescheids betreffend Umsatzsteuer 2007 findet sich zwar ein Wiederaufnahmegrund, nämlich dass das in…
…auf welches Ergebnis des Verfahrens sich die Wiederaufnahmen der Verfahren stützen, erfolgte die Wiederaufnahme in Wahrheit ohne Begründung durch das Finanzamt. Hieran können auch die Begründungsausführungen zu den (Sach)Bescheiden betreffend Umsatz- und Einkommensteuer nichts ändern, da der Begründungsmangel der bekämpften Bescheide auf Grund eines…
…da der Begründungsmangel der bekämpften Bescheide auf Grund eines fehlenden Verweises in diesen auf die angeführten Begründungsausführungen im Sachbescheid (hinsichtlich Einkommensteuer für 2001) nicht nachgeholt werden kann. Darüber hinaus kann auch die Bescheidbegründung zur Berufungsvorentscheidung betreffend die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide für die Jahre 1999 bis 2001…
…Tatsachen und Beweismittel erbracht, welche eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtsfertigen würden. Die Abgabenbehörde führe auch nicht konkret an, auf welche neuen Tatsachen oder neuen Beweismittel sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens stützen wolle. Insoweit werde ein entscheidungswesentlicher Feststellungs- und Begründungsmangel geltend gemacht. c. Maßgeblichkeit des DBA…
…Tatsachen und Beweismittel erbracht, welche eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtsfertigen würden. Die Abgabenbehörde führe auch nicht konkret an, auf welche neuen Tatsachen oder neuen Beweismittel sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens stützen wolle. Insoweit werde ein entscheidungswesentlicher Feststellungs- und Begründungsmangel geltend gemacht. c. Maßgeblichkeit des DBA…
…nicht als geringfügig angesehen werden. Im am gleichen Tag erlassenen neuen Sachbescheid betreffend Einkommensteuer für 2006 wurden die beantragten Aufwendungen für den Universitätslehrgang weder als Werbungskosten noch als negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit berücksichtigt. In der Begründung wurde ausgeführt: "Die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gem …
… 275 BAO als zurückgenommen. 3. Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1995 sowie gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1997 wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Adr.1, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes N. betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004, 2005,2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw…
…die Begründung der streitgegenständlichen Wiederaufnahmsbescheide durch das Finanzamt (siehe oben) unrichtig ist, da keine berichtigten oder neuen Lohnzettel übermittelt wurden; die von der Abgabenbehörde I. Instanz vorgenommene Ermessensübung wurde von dieser überhaupt nicht begründet. Allerdings können im erstinstanzlichen Verfahren aufgetretene Begründungsmängel im Rechtsmittelverfahren saniert werden…