Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., L., H.-Straße 1a, vertreten durch Mag. Rainer Rangger, Steuerberater, 6973 Höchst, Bonigstraße 11, vom 8. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 12. August 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…
…die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt sind. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Da in der "Begründung" des die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…einen Verkauf, sondern um eine Einlösung der Besserungsvereinbarung gehandelt" hätte, eine "neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO" darstelle. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides nicht zu sanieren. Dies deshalb, weil auch in einer Berufungsvorentscheidung dieselben Grenzen zu beachten sind, die…
…0165; VwGH 21.7.1998, 93/14/0187, 0188). Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können (VwGH 4.9.1986, 86/16/0083; VwGH 17.2.1994, 93/16/0117), ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw…
…Die Einkünfte 1996 würden lt. vorgelegter Einkommensteuererklärung auf S -178.640,86, die Umsätze 1996 auf S 251.456,-- und die Vorsteuern auf S 76.568,60 lauten. Weiters würde ein Begründungsmangel betreffend die angefochtenen Bescheide vorliegen, da der bloße Hinweis, dass die Besteuerungsgrundlagen im…
…Jahr 2001 vom 21. Mai 2003 ändern, da der Begründungsmangel des bekämpften Bescheides auf Grund eines fehlenden Verweises in diesem auf obige Begründungsausführungen nicht nachgeholt werden kann. Der bekämpfte Wiederaufnahmebescheid ist nach Ansicht des Referenten sohin getrennt vom Umsatzsteuerbescheid 2001 zu sehen, und beide sind…
…konkret zu neuen Erkenntnissen im Tatsachenbereich gegenüber dem Erstverfahren geführt hätte(n) und inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Auch die weiteren Ermittlungsversuche des Finanzamtes sowie die daraus resultierenden Ergebnisse vermögen den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahme-bescheide nicht zu sanieren…
…in Form einer Berufungsvorentscheidung), so liegt letztlich kein Begründungsmangel vor. Denn durch die nachträgliche Mitteilung der Begründung wird der ursprüngliche Mangel jedenfalls saniert. Begründungsmängel im erstinstanzlichen Verfahren können nach einschlägiger Fachliteratur und nach der Judikatur der Höchstgerichte im Rechtsmittelverfahren saniert werden (siehe Ritz, BAO-Kommentar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 17. September 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. August 2009 betreffend Einkommensteuer 2006 und Wiederaufnahme, entschieden: Der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Vertreter, vom 26. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. August 2008 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 gemäß § 299 BAO und Einkommensteuer 2003 entschieden: 1.) Der…
…nicht auf Grund von Tatsachen bestätigen, die die Abgabenbehörde erster Instanz nicht herangezogen hat. Der hier im Wege einer BVE ergangene abgeänderte Einkommensteuerbescheid kann diesen Begründungsmangel ebenfalls nicht sanieren. Der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid wird somit stattgegeben. Der Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. 2. Sachbescheid Gemäß …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., I., M.-Straße 28, vertreten durch Dr. Winkler & Partner, Wirtschaftstreuhand KEG, 6370 Kitzbühel, Josef-Pirchl-Straße 5, vom 13. Jänner 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 19. Dezember 2006 betreffend Aufhebung gemäß § 299…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28. Februar 2005 gegen die als "Modifizierter Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.,Adresse, vertreten durch SteuerberaterGmbH, vom 29. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes K X-Y vertreten durch HA, vom (1) 9. Jänner 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer…
Seit 18.01.2001 war aus dem Schreiben der Marktgemeinde M der Behörde bekannt, dass ich bei meinen seltenen Besuchen in Österreich auch im öffentlichen Leben anzutreffen bin. Daraus kann man unschwer erkennen, dass der Behörde zumindest seit 2001 der Sachverhalt bekannt ist und keinesfalls…
…als bedeutsam für den anders lautenden Spruch des neuen Sachbescheides darlegen. Weiters hat die Begründung die für die Ermessensübung maßgeblichen Überlegungen zu enthalten, wobei ein Begründungsmangel hinsichtlich der Ermessensentscheidung als nicht wesentlich angesehen wird und für sich allein zu keiner Bescheidaufhebung führt (siehe Ritz, BAO³, …
In einem jüngeren Erkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20. 2. 2008, 2005/15/0135) bei der nachfolgend angeführten Sachverhaltskonstellation die Entscheidung des UFS bestätigt, dass nach Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in die Schweiz verlegt worden sei, sondern Österreich weiterhin…
…93 Abs. 3 lit. a BAO hat der Bescheid eine Begründung zu enthalten. Die von der Berufungswerberin aufgezeigten Begründungsmängel in den angefochtenen Bescheiden sind auch für die Abgabenbehörde zweiter Instanz erkennbar, können jedoch nach Literatur und Judikatur im Rechtsmittelverfahren saniert werden (vgl. Ritz, BAO Kommentar…
…inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Erst in der Berufungsvorentscheidung wurde dezidiert ausgeführt, worin die Abgabenbehörde erster Instanz den sie zur Wiederaufnahme berechtigenden Grund erblickte. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide nicht zu sanieren. Dies deshalb…
…nicht geeignet erscheine, die Bescheidberichtigungen nach § 293 b BAO zu tragen. Allerdings könne ein Begründungsmangel auch noch im Rechtsmittelverfahren saniert werden und es sei darauf hinzuweisen, dass sich aus den der Steuererklärungen anzusehenden Beilagen entnehmen lasse, dass die AfA deswegen unrichtig ermittelt sei, weil das…