…vom Beginn des Monats zu gewähren, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden, wobei nach § 10 Abs. 3 leg. cit. Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Daher ist der Beihilfenanspruch ab dem innerhalb der Verjährungsfrist…
…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…
…jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer." Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats…
…dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden (§ 10 Abs. 2 FLAG). Entsprechend der Bestimmung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967 werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt…
…- will man den Beihilfenanspruch nicht von zufälligen (behördlicher Entscheidungszeitpunkt) oder willkürlich beeinflussbaren Umständen (Zeitpunkt der Antragstellung) abhängig machen - anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, wie sie bei der Tatbestandsverwirklichung bestanden haben, zu beantworten ist. Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf (im Berufungsfall…
…dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden (§ 10 Abs. 2 FLAG). Entsprechend der Bestimmung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967 werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt…
…Demnach verfängt das Argument gutgläubigen Verbrauches der bezogenen Leistungen nicht, weil die Verpflichtung zur Rückerstattung zu Unrecht bezogener Beihilfen von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft ist (vgl in ständiger Rechtsprechung etwa die Erkenntnisse VwGH…
…enthält den Beihilfenanspruch für volljährige Kinder vor Vollendung ihres 26. Lebensjahres für die Zeit zwischen Präsenz(Zivil)dienstbeendigung und Beginn oder Fortsetzung der Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Präsenz(- oder Ausbildungs- oder Zivil)dienstende. Lit. f leg. cit. bestimmt den Beihilfenanspruch für volljährige Kinder vor…
…die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass eine Inskription (nach vorzeitiger Beendigung des Präsenzdienstes mit 29. Oktober 2003) mit Beginn des…
…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…
…den Beihilfenanspruch nicht von zufälligen oder willkürlich beeinflussbaren Umständen abhängig machen - anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten wie sie bei der Tatbestandsverwirklichung bestanden haben, zu beantworten ist. Ob die materiallrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich somit nach den…
…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…
…zusteht - will man den Beihilfenanspruch nicht von zufälligen oder willkürlich beeinflussbaren Umständen abhängig machen - anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten wie sie bei der Tatbestandsverwirklichung bestanden haben, zu beantworten (VwGH 8.2.2007, 2006/15/0098). Ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe…
…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…
…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…
…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Im Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0119, hat der Verwaltungsgerichtshof…
…jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer." Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats…
…Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe und in der Folge auf den Kinderabsetzbetrag besteht, ist in § 2 Abs. 1 FLAG 1967 abschließend geregelt. Die erschöpfende Aufzählung lautet: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige…
…näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den…
…Gewährung einer AMFG-Beihilfe besucht. Für die Zeit des Besuches dieses Kurses wurde demzufolge keine Bestätigung des Arbeitsmarktservice mehr ausgestellt, und sind daher die Voraussetzungen für den Beihilfenanspruch nach § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 in der bis 4. Dezember 2007 gültigen Fassung weggefallen…