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UFSW RV/1996-W/09Bezug von Familienbeihilfe für ein aus Serbien stammendes Kind, das in Österreich studiert
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.06.2009

…vom Beginn des Monats zu gewähren, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden, wobei nach § 10 Abs. 3 leg. cit. Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Daher ist der Beihilfenanspruch ab dem innerhalb der Verjährungsfrist…

UFSG RV/0195-G/03Keine Berufsausbildung im 2. Studienabschnitt wenn Studium nicht ernsthaft und zielstrebig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2003

…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…

UFSK RV/0555-K/06Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2007

…jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer." Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats…

UFSW RV/2054-W/08Für vor dem Mai 2004 liegende Zeiträume richtet sich der Beihilfenanspruch nach § 3 FLAG 1967 idF vor der durch das Pensionsharmonisierungsgesetz vorgenommenen Änderung, was zur Folge hat, dass auf die Eigenschaft als Flüchtling im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955, abzustellen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2008

…dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden (§ 10 Abs. 2 FLAG). Entsprechend der Bestimmung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967 werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt…

UFSW RV/3323-W/07Nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern auch die Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist grundsätzlich der Beurteilung im Rahmen eines ärztlichen SV-GA vorbehalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2009Teil 1/2

…- will man den Beihilfenanspruch nicht von zufälligen (behördlicher Entscheidungszeitpunkt) oder willkürlich beeinflussbaren Umständen (Zeitpunkt der Antragstellung) abhängig machen - anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, wie sie bei der Tatbestandsverwirklichung bestanden haben, zu beantworten ist. Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf (im Berufungsfall…

UFSW RV/0577-W/06Gewährung von Familienbeihilfe für Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2006

…dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden (§ 10 Abs. 2 FLAG). Entsprechend der Bestimmung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967 werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt…

UFSI RV/0353-I/11Fortbestehen eines Familienbeihilfenanspruches bei Abbruch bzw Unterbrechung der Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…Demnach verfängt das Argument gutgläubigen Verbrauches der bezogenen Leistungen nicht, weil die Verpflichtung zur Rückerstattung zu Unrecht bezogener Beihilfen von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft ist (vgl in ständiger Rechtsprechung etwa die Erkenntnisse VwGH…

UFSW RV/0635-W/07Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung, wenn innerhalb von drei Monaten der Präsenzdienst angetreten wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…enthält den Beihilfenanspruch für volljährige Kinder vor Vollendung ihres 26. Lebensjahres für die Zeit zwischen Präsenz(Zivil)dienstbeendigung und Beginn oder Fortsetzung der Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Präsenz(- oder Ausbildungs- oder Zivil)dienstende. Lit. f leg. cit. bestimmt den Beihilfenanspruch für volljährige Kinder vor…

UFSG RV/0060-G/04Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass eine Inskription (nach vorzeitiger Beendigung des Präsenzdienstes mit 29. Oktober 2003) mit Beginn des…

UFSG RV/0466-G/08Ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung an der Schola Nova
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…

UFSF RV/0151-F/08Aufgrund des Vorliegens von Fehlstunden, die zu einer Nichtbeurteilung führten, war von einer Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung nicht auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…den Beihilfenanspruch nicht von zufälligen oder willkürlich beeinflussbaren Umständen abhängig machen - anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten wie sie bei der Tatbestandsverwirklichung bestanden haben, zu beantworten ist. Ob die materiallrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich somit nach den…

UFSG RV/0458-G/11Ernstliche und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2012

…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…

UFSW RV/0097-W/12Keine Berufsausbildung bei Besuch eines Kurses mit allgemeinen Lerninhalten vermittelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…zusteht - will man den Beihilfenanspruch nicht von zufälligen oder willkürlich beeinflussbaren Umständen abhängig machen - anhand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten wie sie bei der Tatbestandsverwirklichung bestanden haben, zu beantworten (VwGH 8.2.2007, 2006/15/0098). Ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe…

UFSG RV/0304-G/06Keine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…

UFSG RV/0061-G/04Keine Familienbeihilfe ohne Ablegung von Prüfungen bei einer Maturaschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2004

…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 25 FLAG idgF sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der…

UFSG RV/0258-G/03Inskription eines Studiums ohne Ablegung von Prüfungen stellt keine Berufsausbildung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2004

…vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt.   Im Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0119, hat der Verwaltungsgerichtshof…

UFSG RV/0062-G/07Ausbildung zum Wirtschaftsberater stellt keine Berufsausbildung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer." Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats…

UFSG RV/0316-G/07Berufsausbildung nach Abbruch eines Lehrverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe und in der Folge auf den Kinderabsetzbetrag besteht, ist in § 2 Abs. 1 FLAG 1967 abschließend geregelt. Die erschöpfende Aufzählung lautet: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige…

UFSL RV/0177-L/10Unterbleibt die Vorlage von erforderlichen Nachweisen an die Behörde, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den…

UFSI RV/0426-I/08Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2009

…Gewährung einer AMFG-Beihilfe besucht. Für die Zeit des Besuches dieses Kurses wurde demzufolge keine Bestätigung des Arbeitsmarktservice mehr ausgestellt, und sind daher die Voraussetzungen für den Beihilfenanspruch nach § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 in der bis 4. Dezember 2007 gültigen Fassung weggefallen…