…sollen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 des mit 1. Jänner 2007 in Kraft getretenen BetrbG 2006, BGBl. I Nr. 99/2006, sollen Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben…
…219/1897, mittlerweile UGB) iVm. § 2 UGB und § 124 BAO gemäß § 5 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988). Entsprechend § 131 Abs. 1 Z 2 BAO sollen, wenn Bücher geführt werden, die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Soweit nach §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Z…
…ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen. Die nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sollen gemäß § 131 BAO u.a. der Zeitfolge nach geordnete, vollständige, richtige und zeitgerechte Eintragungen enthalten, Bareingänge und Barausgänge bzw. Bareinnahmen und Barausgaben sollen…
…spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt....... Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in…
…dem Verkauf von Produkten der Firma K | 17 | Sicherheitszuschlag von 10% auf die Provisionseinkünfte aufgrund nicht erklärter Einnahmen und fehlender Aufzeichnungen über Bareinnahmen und Barausgaben | 18 | Zuschätzung im Jahr 2000 infolge nicht geklärter Mittelherkunft | 19 | a) Hinzurechnung von Telefonaufwändungen…
…1 und Z 5 BAO sind die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festzuhalten und die zu den Aufzeichnungen gehörigen Belege derart aufzubewahren, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist. Es besteht daher zwar die Möglichkeit, Verkaufserlöse eines Tages (Tageslosung) zusammengefasst und in…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. ..... Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Den Gegenstand…
…spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt. Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in…
…vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. ... Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 5…
…besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten (in diesen Büchern…
…Wechselgeld fehlen und in einigen Fällen der Kassenstand eines Tages als Wechselgeld des nächsten Tages erfasst wurde. In der Fassung des § 131 Abs.1 Z 2 BAO bis inkl. 2006 müssten alle Betriebe Bareingänge und Barausgänge, Einnahmen/Ausgaben/Rechner nur Bareinnahmen und Barausgaben täglich in…
…Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sollen gemäß § 131 BAO u.a. der Zeitfolge nach geordnete, vollständige, richtige und zeitgerechte Eintragungen enthalten, Bareingänge und Barausgänge bzw. Bareinnahmen und Barausgaben sollen täglich in geeigneter Weise festgehalten werden, die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen…
…136) aus den Monaten September und Oktober in Höhe von insgesamt ATS 254.804,97 netto nachträglich als Einnahmen erfasst worden, was vom Bw im übrigen auch nicht bestritten worden sei). Der Bw. sei somit seiner Verpflichtung, die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise…
…nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO idF BGBl…
…durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte. Sie war daher nicht nur zur "Festhaltung" der täglichen Bareinnahmen und Barausgaben, sondern auch zum täglichen "Festhalten" der Bareingänge und Barausgänge verpflichtet. Zwar erfüllt das "Festhalten" der einzelnen Umsätze im Losungserfassungsbogen grundsätzlich den gesetzlichen Auftrag zur täglichen Erfassung der Bareinnahmen, die Bareingänge…
…- Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge täglich in geeigneter Form festgehalten werden. Unwidersprochen liegen bei der Bw. in allen Jahren monatlich zusammengefasste Verbuchungen von Bareinnahmen und Barausgaben vor. Damit wurde der Forderung des Gesetzgebers an die Führung der Bücher in diesem Punkt nicht entsprochen…
…der Betriebseinnahmen durch Rückrechnung mit Hilfe der Kassenbestände und der Ausgaben, alle Barausgänge sowie nicht erfolgswirksame Bareingänge mindestens täglich zu erfassen seien, wobei zum Zwecke der Grundlagensicherung die Bestimmung des § 131 Abs. 1 Z 2 BAO die tägliche Erfassung der Bareinnahmen und Barausgaben normiere. Ungeachtet…
…BAO sollen Aufzeichnungen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Bareinnahmen und Barausgaben sollen täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Die zu den Aufzeichnungen gehörigen Belege sollen derart geordnet und aufbewahrt werden, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist (§ 131 Abs…
…Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Wenn der Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt, benötigt er ein Kassabuch, in dem er täglich den End- und Anfangsbestand, die Barausgänge und…