…in der Folge für Bareingänge und Barausgänge getroffenen Ausführungen gelten auch für Bareinnahmen und Barausgaben bei Einnahmen/Ausgabenrechnern. 1.2. Umfang und Form der Einzelaufzeichnungen 1.2.1 Allgemeines In den Aufzeichnungen sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben (bzw. Bareingänge und Barausgänge) laufend zu erfassen…
…sollen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 des mit 1. Jänner 2007 in Kraft getretenen BetrbG 2006, BGBl. I Nr. 99/2006, sollen Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben…
…Rechnung sind daher die Bareinnahmen und Barausgaben (arbeits)täglich einzeln festzuhalten ("Grundlagensicherung"). In diesem Sinne müssen die Tageseinnahmen durch Summenbildung der einzelnen Geschäftsfälle ermittelt werden können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, wie beispielsweise in Bezug auf Chronologie und Vollständigkeit durch eine…
…Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder diesen zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 BAO verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. 5.Werden zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…219/1897, mittlerweile UGB) iVm. § 2 UGB und § 124 BAO gemäß § 5 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988). Entsprechend § 131 Abs. 1 Z 2 BAO sollen, wenn Bücher geführt werden, die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Soweit nach §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Z…
…Rechnungsparagons für die Kassenführung, beziehungsweise die fehlenden Blocknummern dieser Paragons und das zeitlich ungeordnete Eintragen der Paragons in der elektronischen Kassenführung. Die Beschwerdeführerin hat an drei Standorten Kassen für Bareinnahmen und Barausgaben unterhalten, bei welchen die Bareinnahmen in Paragonblöcken händisch erfasst wurden. Diesen Paragonblöcken fehlen…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen. Die nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sollen gemäß § 131 BAO u.a. der Zeitfolge nach geordnete, vollständige, richtige und zeitgerechte Eintragungen enthalten, Bareingänge und Barausgänge bzw. Bareinnahmen und Barausgaben sollen…
…und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Bareingänge und Barausgänge sind täglich festzuhalten ("Grundlagensicherung"). Gemäß § 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen…
…Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs. 2 verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen, sollen alle Bareinnahmen und Barausgaben einzeln festhalten. Der Bundesminister…
…Im Übrigen wurde auf die Buchungsjournale verwiesen. Diesen Angaben der steuerlichen Vertretung war bezüglich der Aufzeichnung der Bargeldbewegungen nicht zu folgen. Die Verbuchung der Eingangsrechnungen und deren Bezahlung über ein "Spesenkonto" ersetzte die Führung eines Kassabuchs, aus welchem die Bareinnahmen und Barausgaben ersichtlich wären, nicht…
…besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten (in diesen Büchern…
…spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt....... Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in…
…dem Verkauf von Produkten der Firma K | 17 | Sicherheitszuschlag von 10% auf die Provisionseinkünfte aufgrund nicht erklärter Einnahmen und fehlender Aufzeichnungen über Bareinnahmen und Barausgaben | 18 | Zuschätzung im Jahr 2000 infolge nicht geklärter Mittelherkunft | 19 | a) Hinzurechnung von Telefonaufwändungen…
…1 und Z 5 BAO sind die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festzuhalten und die zu den Aufzeichnungen gehörigen Belege derart aufzubewahren, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist. Es besteht daher zwar die Möglichkeit, Verkaufserlöse eines Tages (Tageslosung) zusammengefasst und in…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. ..... Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Den Gegenstand…
…spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt. Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in…
…sollen gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO (in der für die Streitjahre gültigen Fassung) alle Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO sollen die zu Büchern oder…