…Bürgschaftserklärung als außergewöhnliche Belastung war daher nicht Folge zu leisten. 3. 4. Ob die Zahlungen aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung Betriebsausgaben darstellen Zitat aus dem Erkenntnis des VwGH vom 3. August 2004, 99/13/0252: Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung…
…genommen und letztendlich zur Rückzahlung verpflichtet wird, ist nicht entscheidungsrelevant. Zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt Stellung genommen und immer wieder betont, dass die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch einen (auch zu weniger als zu…
…die ua. Voraussetzung für die Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist, kann somit (zumindest) zum Zeitpunkt der ersten Kreditaufnahme nicht gesprochen werden. So wurde der Kontokorrentkredit vom 10. März 1995 über 650.000 S auch "zur Finanzierung der Ladeneinrichtung und Betriebsmittel (Warenlager, EDV)" aufgenommen…
…stellen keine nachträglichen Betriebsausgaben auf Seiten der Berufungswerberin dar, weil die W. ein eigenständiges Steuersubjekt darstellte, das nach der Liquidierung untergegangen ist und daher auf der Ebene der ehemaligen Gesellschafter keine nachträglichen Einkünfte anfallen können. Die Abzugsfähigkeit dieser Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist deswegen ausgeschlossen…
…ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge, die die verschiedensten Ursachen haben können, mit der Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise auf…
…ermitteln gewesen sei und daher über die Qualifikation der Zahlungen unter dem Titel der außergewöhnlichen Belastung abzusprechen gewesen sei. Im vorliegenden Fall indessen sei die Mitunternehmerschaft im ertragssteuerlichen Sinn bei Inanspruchnahme der Haftung nicht mehr existent gewesen. Daher bleibe für die Qualifikation als Einlage kein…
…eine Bürgschaft zu Gunsten der Gesellschaft auf die Beteiligung zu aktivieren und führten daher nicht zu nachträglichen Betriebsausgaben, sondern zu Gesellschaftereinlagen, weil sie in der Regel durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst seien. Es liege auch keine außergewöhnliche Belastung vor. Nach Erstreckung der Rechtsmittelfrist stellte der Bw…
…Werbungskosten" (zit. "Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und sich einem Abzug als Betriebsausgabe (Werbungskosten) ...entziehen.") signalisiert hat, dass eine Differenzierung der Rechtsfolgen aufgrund des Beteiligungsausmaßes unzulässig ist. Fakt ist, dass der…
…berücksichtigen und die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen (vgl. VwGH 17. 12. 1998, 97/15/0055; 16. 12. 1999, 97/15/0126). Obwohl der Bw. unter Hinweis auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes selbst davon ausgeht, dass für die Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung erforderlich…
…jener Voraussetzungen, die nach Lehre und Rechtsprechung vorliegen müssen, damit Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind, hat der Unabhängige Finanzsenat mit Vorhalt vom 9. Februar 2011 den Bw. um Beantwortung folgender vier Fragen und um Vorlage der angesprochenen Unterlagen gebeten: "1.) Vorlage jener Kreditverträge, die…
…Bruder wegen drohender Insolvenzgefahr übernommenen Bürgschaftszahlung iHv € 4.494,33 als außergewöhnliche Belastung begehrt. Das Finanzamt verweigerte die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen mit der Begründung, dass diese weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen und daher keine außergewöhnliche Bealstung seien. In…
…der Einkunftsquelle nur durch Kreditaufnahme möglich gewesen sei und die Kredite nur unter der Voraussetzung der Haftungsübernahme vergeben worden seien. Von Lehre und Rechtsprechung wurde zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung wiederholt Stellung genommen: Erwächst eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht…
…von ihm und seiner Gattin betrieben und vor allem von seiner Person getragen wurde, vorgenommen hatte. Auf Grund der dargstellten Erwägungen konnte dem gegenständlichen Berufungsbegehren nicht entsprochen werden. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die strittigen Aufwendungen des Bw auch nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß…
…einer Pönalzahlung zu bewahren. Wir beantragen daher, die Haftungszahlungen in Höhe von € 39.456,61 als Betriebsausgabe im Jahr 2006 anzusetzen und bis zur Berufungserledigung einen Betrag von rund € 16.223,80 auszusetzen. In eventu wird beantragt, die Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen gem. …
…genommen und letztendlich zur Rückzahlung verpflichtet wird, ist nicht entscheidungsrelevant. Zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt Stellung genommen und immer wieder betont, dass die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch einen (auch zu weniger als zu…
…Anm. 34). Bürgschaftszahlungen zugunsten eines nahen Angehörigen stellen als solche keine Unterhaltsleistung dar und fallen daher nicht unter das Abzugsverbot des Abs 7 (VwGH 21. 9. 1993, 93/14/0105, Ablehnung von Quantschnigg/Schuch, ESt-HB, § 34 Tz 36). Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen…
…er daher als Unternehmer anzusehen sei und seine Aufwendungen als Betriebsausgaben (Werbungskosten) zu qualifizieren seien, da sie jedenfalls nicht der privaten Sphäre zuzurechnen seien, kann nicht gefolgt werden. Denn der VwGH wollte mit seinen Äußerungen zur Zwangsläufigkeit bei außergewöhnlichen Belastungen keineswegs Aussagen zur Betriebsausgaben(Werbungskosten…
…genommen und letztendlich zur Rückzahlung verpflichtet wird, ist nicht entscheidungsrelevant. Zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt Stellung genommen und immer wieder betont, dass die Übernahme einer Bürgschaft für Schulden einer GmbH durch einen (auch zu weniger als zu…
…als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (Subsidiaritätsprinzip). Dem Subsidiaritätsprinzip folgend ist die Berücksichtigung der Kreditzahlungen S 75.695,00 als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen, wenn diese Rückzahlungen Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind oder unter einen der Sonderausgabentatbestände des § 18 EStG 1988 fallen. Über die Aufnahme der Kredite A und…
…Da weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten (noch Sonderausgaben) vorliegen, ist schließlich zu prüfen, ob der Abzug der strittigen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zulässig ist. Von Lehre und Rechtsprechung wurde zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung wiederholt Stellung genommen: Erwächst eine Belastung aus der…