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UFSW RV/1331-W/05Bürgschaftsübernahme für den Sohn als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2005

…erfolgt sei. Als unmittelbar verantwortliche Angehörige habe sie bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Sohnes für die Kosten aufzukommen. Am 1. August 2005 wurde das Rechtsmittel der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen gemäß § 34 Abs. 1 EStG…

UFSW RV/2017-W/04Bürgschaftsübernahme für den Sohn als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…80 als außergewöhnliche Belastung begehrt. Ergänzend dazu wurde vom Bw. ausgeführt, dass er vor Jahren Zahlungsversprechen (Bürgschaften) für den Betrieb seines Sohnes abgeben habe müssen. Dies sei notwendig gewesen, weil ansonsten ein Insolvenzverfahren, das die Existenz seines Sohnes vernichtet hätte, eingeleitet worden wäre. Sein Sohn…

UFSW RV/1916-W/02Bürgschaftsübernahme eines Steuerberaters für einen Klienten als Betriebsausgabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2008Teil 2/2

…an seine beiden minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Da gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 Leistungen des gesetzlichen Unerhalts durch den Kinderabsetzbetrag bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sind, kann dem Antrag des Bw nicht entsprochen werden. Dass der Bw im Sinne des § 34 Abs…

UFSI RV/0838-I/10Eingehen einer Bürgschaft für einen nahen Angehörigen (Sohn)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…als sie zu Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) sind Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der…

UFSG RV/0602-G/08Vorliegen einer existenzbedrohenden Notlage bei Übernahme einer Bürgschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…Übernahme der Bürgschaft für den Erwerb der Liegenschaft im Jahr 1992 durch ihren mittlerweile geschiedenen Ehegatten verpflichtet war und die in den strittigen Jahren geleisteten Zahlungen gemäß § 34 außergewöhnliche Belastungen darstellen. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs…

UFSL RV/0799-L/06Bürgschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2008

…4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gem. § 34 Abs…

UFSW RV/4456-W/02Bürgschaftübernahmen als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…2. Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, ... 3. Unterhaltsleistungen für den (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) ... 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs…

UFSL RV/0268-L/05Zurückweisung eines verspäteten Vorlageantrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2008

…auch eine außergewöhnliche Belastung wären. Da die Abwendung eines Konkurses einer Steuerberatungkanzlei für die Anwendung der Bestimmung des § 34 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) nicht zugänglich sei, könne die Zuwendung an einen Steuerberater, den Sohn des Berufungswerbers, nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt…

UFSW RV/1916-W/02Bürgschaftsübernahme eines Steuerberaters für einen Klienten als Betriebsausgabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2008Teil 1/2

…Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für die Anerkennung von Aufwendungen bzw. Ausgaben eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters aus der Übernahme einer Bürgschaft für einen Klienten als betrieblich veranlasst ist entscheidend, ob die Bürgschaftsübernahme…

UFSW RV/1505-W/08Bürgschaftsübernahme für den Ehegatten als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2011

…der Unternehmensschulden ihres Ehegatten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Der Ehegatte der Bw. hat im Jahr 2001 zum Zwecke der Firmengründung einen "Existenzgründungskredit" der Stadtgemeinde M. in Anspruch genommen, für den die Bw. die Haftung als Bürgin und Zahlerin übernommen…

UFSW RV/3740-W/02Keine Abzugsfähigkeit von Prozesskosten und Haftungsinanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH; Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.09.2003Teil 2/2

…196.290,00 | 46.812,00 d.) Außergewöhnliche Belastung Gemäß den Bestimmungen des § 34 EStG 1988 hat die Behörde von Amts wegen Ausgaben oder Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, sofern diese die im Gesetz normierten Voraussetzungen erfüllen. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies…

UFSI RV/0806-I/06Bürgschaftszahlungen für die Ehegattin als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2008

…höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen…

UFSK RV/0303-K/06Zahlungen aus einer schlagend gewordenen Bürgschaftsübernahme als agB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2007

…Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung kann jeder unbeschränkt Steuerpflichtige beantragen, dass bei Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2), nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Die Belastung muss folgende Voraussetzung erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich…

UFSI RV/0573-I/04Prozesskosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005

…S zuzüglich 20 % USt, gesamt sohin 120.000 S anzusprechen". Der Kostenvorschuss von 120.000 S wurde vom Berufungswerber am 25. September 2001 bezahlt und in dieser Höhe im Jahr 2001 als außergewöhnliche Belastung ("Prozesskosten") geltend gemacht. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei…

UFSS RV/0293-S/08Für Nachzahlungen im Insolvenzverfahren bei Konkurseröffnung bis zum 31.12. 2005 gilt noch das Zuflussprinzip
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgabe, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gemäß § 34 Abs…

UFSI RV/0624-I/061) Darlehensgewährung eines Gesellschafters an die Gesellschaft, bei welcher er nicht selbständig beschäftigt ist 2) Haftungsübernahme eines Werkvertragsnehmers zugunsten des Werkvertragsgebers 3) AfA bei Betriebsunterbrechung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.03.2010Teil 1/2

…sowie Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten von Klienten eingehend beschäftigt (VwGH 28.1.1998, 95/13/0260, m.w.N.). Nach dieser ständigen Rechtsprechung kommt es für den Betriebsausgabencharakter von damit im Zusammenhang stehenden Zahlungen entscheidend darauf an, ob ein bestimmtes Verhalten in Ausübung des Berufes als…

UFSW RV/1696-W/03Bürgschaftszahlungen zu Gunsten eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2003

…Bw. zu dem in § 34 Abs. 1 EStG 1988 normierten Merkmal der Außergewöhnlichkeit aus, ihre Belastung sei viel höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommens erwachse, da ihr für den Lebensunterhalt nur das Existenzminimum verbleibe. Zum Merkmal der Zwangsläufigkeit führte die Bw…

UFSF RV/0405-F/02Tilgung von Verbindlichkeiten des Sohnes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2004

…Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind im Übrigen - außer in den Fällen und im Ausmaß des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 - gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 idF des StruktAnpG 1996, BGBl. Nr. 201/1996, ausdrücklich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen; dies…

UFSW RV/2157-W/09Bürgschaftsübernahme für Verbindlichkeiten naher Angehöriger keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2009

…Sie muss außergewöhnlich sein, sie muss zwangsläufig erwachsen und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gemäß § 34 Abs. 3 EStG zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Zum Thema Bürgschaftsübernahmen für Verbindlichkeiten…

UFSW RV/1455-W/11Übernahme von Kosten für den berufsunfähig gewordenen Sohn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011

…Die Tragung dieses Differenzbetrages durch den Sohn wäre für diesen ohne Verlust der - Bedingung für die häusliche Pflege darstellenden - Wohnmöglichkeit in seinem Haus nicht möglich gewesen. Insoweit handelt es sich um eine nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 abzugsfähige außergewöhnliche Belastung. Hinsichtlich des…