…erfolgt sei. Als unmittelbar verantwortliche Angehörige habe sie bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Sohnes für die Kosten aufzukommen. Am 1. August 2005 wurde das Rechtsmittel der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen gemäß § 34 Abs. 1 EStG…
…80 als außergewöhnliche Belastung begehrt. Ergänzend dazu wurde vom Bw. ausgeführt, dass er vor Jahren Zahlungsversprechen (Bürgschaften) für den Betrieb seines Sohnes abgeben habe müssen. Dies sei notwendig gewesen, weil ansonsten ein Insolvenzverfahren, das die Existenz seines Sohnes vernichtet hätte, eingeleitet worden wäre. Sein Sohn…
…an seine beiden minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Da gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 Leistungen des gesetzlichen Unerhalts durch den Kinderabsetzbetrag bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sind, kann dem Antrag des Bw nicht entsprochen werden. Dass der Bw im Sinne des § 34 Abs…
…als sie zu Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) sind Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der…
…Übernahme der Bürgschaft für den Erwerb der Liegenschaft im Jahr 1992 durch ihren mittlerweile geschiedenen Ehegatten verpflichtet war und die in den strittigen Jahren geleisteten Zahlungen gemäß § 34 außergewöhnliche Belastungen darstellen. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs…
…4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gem. § 34 Abs…
…2. Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, ... 3. Unterhaltsleistungen für den (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) ... 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs…
…auch eine außergewöhnliche Belastung wären. Da die Abwendung eines Konkurses einer Steuerberatungkanzlei für die Anwendung der Bestimmung des § 34 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) nicht zugänglich sei, könne die Zuwendung an einen Steuerberater, den Sohn des Berufungswerbers, nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt…
…Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für die Anerkennung von Aufwendungen bzw. Ausgaben eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters aus der Übernahme einer Bürgschaft für einen Klienten als betrieblich veranlasst ist entscheidend, ob die Bürgschaftsübernahme…
…der Unternehmensschulden ihres Ehegatten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Der Ehegatte der Bw. hat im Jahr 2001 zum Zwecke der Firmengründung einen "Existenzgründungskredit" der Stadtgemeinde M. in Anspruch genommen, für den die Bw. die Haftung als Bürgin und Zahlerin übernommen…
…196.290,00 | 46.812,00 d.) Außergewöhnliche Belastung Gemäß den Bestimmungen des § 34 EStG 1988 hat die Behörde von Amts wegen Ausgaben oder Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, sofern diese die im Gesetz normierten Voraussetzungen erfüllen. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies…
…höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen…
…Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung kann jeder unbeschränkt Steuerpflichtige beantragen, dass bei Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2), nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Die Belastung muss folgende Voraussetzung erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich…
…S zuzüglich 20 % USt, gesamt sohin 120.000 S anzusprechen". Der Kostenvorschuss von 120.000 S wurde vom Berufungswerber am 25. September 2001 bezahlt und in dieser Höhe im Jahr 2001 als außergewöhnliche Belastung ("Prozesskosten") geltend gemacht. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei…
…Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgabe, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gemäß § 34 Abs…
…sowie Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten von Klienten eingehend beschäftigt (VwGH 28.1.1998, 95/13/0260, m.w.N.). Nach dieser ständigen Rechtsprechung kommt es für den Betriebsausgabencharakter von damit im Zusammenhang stehenden Zahlungen entscheidend darauf an, ob ein bestimmtes Verhalten in Ausübung des Berufes als…
…Bw. zu dem in § 34 Abs. 1 EStG 1988 normierten Merkmal der Außergewöhnlichkeit aus, ihre Belastung sei viel höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommens erwachse, da ihr für den Lebensunterhalt nur das Existenzminimum verbleibe. Zum Merkmal der Zwangsläufigkeit führte die Bw…
…Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind im Übrigen - außer in den Fällen und im Ausmaß des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 - gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 idF des StruktAnpG 1996, BGBl. Nr. 201/1996, ausdrücklich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen; dies…
…Sie muss außergewöhnlich sein, sie muss zwangsläufig erwachsen und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gemäß § 34 Abs. 3 EStG zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Zum Thema Bürgschaftsübernahmen für Verbindlichkeiten…
…Die Tragung dieses Differenzbetrages durch den Sohn wäre für diesen ohne Verlust der - Bedingung für die häusliche Pflege darstellenden - Wohnmöglichkeit in seinem Haus nicht möglich gewesen. Insoweit handelt es sich um eine nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 abzugsfähige außergewöhnliche Belastung. Hinsichtlich des…