…erfolgt sei. Als unmittelbar verantwortliche Angehörige habe sie bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Sohnes für die Kosten aufzukommen. Am 1. August 2005 wurde das Rechtsmittel der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen gemäß § 34 Abs. 1 EStG…
…80 als außergewöhnliche Belastung begehrt. Ergänzend dazu wurde vom Bw. ausgeführt, dass er vor Jahren Zahlungsversprechen (Bürgschaften) für den Betrieb seines Sohnes abgeben habe müssen. Dies sei notwendig gewesen, weil ansonsten ein Insolvenzverfahren, das die Existenz seines Sohnes vernichtet hätte, eingeleitet worden wäre. Sein Sohn…
…sei eine Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Dies treffe auf den streitgegenständlichen Betrag in Höhe von 22.061,28 Euro zu. Gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwachse die Belastung dem Steuerpflichtigen…
…an seine beiden minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Da gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 Leistungen des gesetzlichen Unerhalts durch den Kinderabsetzbetrag bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sind, kann dem Antrag des Bw nicht entsprochen werden. Dass der Bw im Sinne des § 34 Abs…
…als sie zu Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) sind Unterhaltszahlungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der…
…Übernahme der Bürgschaft für den Erwerb der Liegenschaft im Jahr 1992 durch ihren mittlerweile geschiedenen Ehegatten verpflichtet war und die in den strittigen Jahren geleisteten Zahlungen gemäß § 34 außergewöhnliche Belastungen darstellen. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs…
…die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4 ). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Gemäß § 34 Abs…
…4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gem. § 34 Abs…
…2. Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, ... 3. Unterhaltsleistungen für den (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) ... 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs…
…auch eine außergewöhnliche Belastung wären. Da die Abwendung eines Konkurses einer Steuerberatungkanzlei für die Anwendung der Bestimmung des § 34 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) nicht zugänglich sei, könne die Zuwendung an einen Steuerberater, den Sohn des Berufungswerbers, nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt…
…Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Für die Anerkennung von Aufwendungen bzw. Ausgaben eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters aus der Übernahme einer Bürgschaft für einen Klienten als betrieblich veranlasst ist entscheidend, ob die Bürgschaftsübernahme…
…keine außergewöhnlichen Belastungen durch den Bf. geltend gemacht würden, sohin auch nicht mehr im Jahr 2012. Das beigelegte Schreiben von Notar Dr. D an den Bf. vom 12. Jänner 2016 lautet: "Wunschgemäß gebe ich im Nachhang zu obiger Rechnungsnummer 25/11 bekannt, dass diese für…
…Strittig ist, ob der Bf aus sittlichen Gründen zur Übernahme der Bürgschaft für seinen Bruder BB verpflichtet war, und die daraus resultierenden Zahlungen daher als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG zu berücksichtigen sind. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt stützt sich auf die Angaben des Bf, auf…
…der Unternehmensschulden ihres Ehegatten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Der Ehegatte der Bw. hat im Jahr 2001 zum Zwecke der Firmengründung einen "Existenzgründungskredit" der Stadtgemeinde M. in Anspruch genommen, für den die Bw. die Haftung als Bürgin und Zahlerin übernommen…
…196.290,00 | 46.812,00 d.) Außergewöhnliche Belastung Gemäß den Bestimmungen des § 34 EStG 1988 hat die Behörde von Amts wegen Ausgaben oder Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, sofern diese die im Gesetz normierten Voraussetzungen erfüllen. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies…
…höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen…
…Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung kann jeder unbeschränkt Steuerpflichtige beantragen, dass bei Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2), nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Die Belastung muss folgende Voraussetzung erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich…
…S zuzüglich 20 % USt, gesamt sohin 120.000 S anzusprechen". Der Kostenvorschuss von 120.000 S wurde vom Berufungswerber am 25. September 2001 bezahlt und in dieser Höhe im Jahr 2001 als außergewöhnliche Belastung ("Prozesskosten") geltend gemacht. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei…
…versagt. Im Rahmen seiner Verpflichtung, den beschwerdegegenständlichen Sachverhalt umfassend rechtlich zu würdigen (siehe hiezu VwGH 22.5.2014, 2010/15/0211), hatte das Bundesfinanzgericht auch Erwägungen zur Qualifikation als außergewöhnliche Belastung anzustellen. In diesem Zusammenhang ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind…
…Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgabe, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen gemäß § 34 Abs…