…von Arbeitnehmern der Bw nicht schädlich ist. Entscheidend ist diesfalls, ob der Bw selbst oder dem Geschäftsführer als ihren gesetzlichen Vertreter grobes Verschulden, insbesonders grobes Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten ist. Die Bw hat dazu vorgebracht, dass der Geschäftsführer urlaubs- und krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, die…
…Versehen der Mitarbeiterin Frau T zurückzuführen sei. Ist die Säumnis bei der Abgabenentrichtung auf ein Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Im Berufungsschriftsatz wurde ausgeführt…
…Entscheidend ist, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152). Auch wenn sich die damals zuständige von der Kanzlei beauftragte Angestellte Frau H. jetzt nicht mehr im Detail erinnern kann, verweist die Bw…
…Partei nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152). Aus den Buchungen am Abgabenkonto ist ersichtlich, dass die der gegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldung zeitlich vorangegangenen Umsatzsteuervoranmeldungen der Bw. von Frau…
…des Bw. gleichzusetzen sei. Lediglich grobes Verschulden des Bw. selbst bzw. grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden könnte dem Bw. angelastet werden. Im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um eine durchaus zuverlässige Arbeitskraft und dieser Fehler liege innerhalb der allgemeinen menschlichen Fehleranfälligkeit. Die Organisation im Bereich…
…des § 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Wer Mitarbeiter schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit mit steuerlichen Angelegenheiten zur ausschließlichen selbständigen Bearbeitung betraue, ohne der diesfalls gebotenen erhöhten Überwachungspflicht nachzukommen, handle auffallend sorglos, somit…
…Frist zur zeitgerechten Begleichung der Einkommensteuervorauszahlung nicht schädlich. Entscheidend war vielmehr, ob dem Bw selbst grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten war. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass eine Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss. Dazu gehören nicht nur die Vormerkung von…
…ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Die wiederholte Nichteinhaltung von Zahlungsterminen kann zwar ein Kontrollverschulden darstellen. Im gegenständlichen Fall wurden aber zum Fälligkeitstag für alle Abgabenarten die geschuldeten Beträge vollständig eingezahlt. Die irrtümliche Vertauschung der Zeilen der einzelnen Abgabenarten…
…ist. Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei ist nicht schädlich. Entscheidend ist, ob der Partei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Von einem Kontrollverschulden wird bei einer wiederholten Nichteinhaltung von Zahlungsterminen auszugehen sein. Im gegenständlichen Fall liegt - wie oben ausgeführt- zwar bereits am 15…
…ebenso wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152). Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss…
…Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflicht einer Arbeitsgemeinschaft sind die dazu bestellten Vertreter berufen. Bedienen sich diese dabei einer Mitarbeiterin…
…ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss. Dazu gehören insbesondere die Vormerkung von Fristen und die Vorsorge durch entsprechende Kontrollen…
… siehe auch § 71 AVG und § 146 ZPO), ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden anzulasten ist. Als grobes Verschulden kommen hier vor allem ein Auswahl- oder Kontrollverschulden in Frage (Ritz, SWK 2001, 337 ff). Der Bw. behauptet im wesentlichen, dass die verspätete Einzahlung aufgrund von Versäumnissen…
…ihrem Vertreter selbst grobes Verschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). In Betracht kommen dabei auch hier (wie bei § 308 BAO) nicht nur grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, sondern auch grobe Organisationsmängel (vgl. Ritz, BAO³, § 308 Tz 17). Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten…
…Verschulden der juristischen Person gleichzuhalten. Hingegen ist grobes Verschulden von Arbeitnehmern einer juristischen Person nicht schädlich. In einem derartigen Fall ist vielmehr entscheidend, ob dem zur Vertretung der juristischen Person berufenen Organ grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist (vgl. nochmals Ritz, a. a…
…ob grobes Verschulden zur Versäumung der Frist geführt habe. Weder der Bw. noch ihrer Vertretung sei grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten. Die Bw. habe die berichtigte Voranmeldung im Mai übermittelt, dazu auch eine Einzahlung getätigt und nach der auf Urgenz vorgenommenen Buchung sofort nochmals überwiesen…
…Personen. Das Verschulden des Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. Hingegen ist (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist. Nach der Judikatur des…
…und verlässliche Buchhalterin durchführe, nicht erforderlich. Für eine intensive Kontrolle der sorgfältigen Sachbearbeiterin habe es keine Veranlassung gegeben, ein Auswahl- oder Kontrollverschulden könne den verantwortlichen Organen der Bw. nicht zur Last gelegt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 1 BAO tritt mit…
…Zeitpunkt sei ihm bewusst geworden, dass diese Vorsteuer überhaupt geltend gemacht wurde. Gemäß Rz 46 zu § 217 trifft den Klienten hier nur dann ein grobes Verschulden, sofern ihm ein grobes Auswahl - oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Vergleiche dazu § 308 z.B. Stoll BAO, 2985 ff).Da…
…Verschulden treffe. Grobes Verschulden fehle, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliege. Grobes Verschulden des Vertreters sei dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Entscheidend sei diesfalls, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten sei. Der Verwaltungsgerichtshof…