…von Arbeitnehmern der Bw nicht schädlich ist. Entscheidend ist diesfalls, ob der Bw selbst oder dem Geschäftsführer als ihren gesetzlichen Vertreter grobes Verschulden, insbesonders grobes Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten ist. Die Bw hat dazu vorgebracht, dass der Geschäftsführer urlaubs- und krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, die…
… 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der…
…Versehen der Mitarbeiterin Frau T zurückzuführen sei. Ist die Säumnis bei der Abgabenentrichtung auf ein Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Im Berufungsschriftsatz wurde ausgeführt…
…Entscheidend ist, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152). Auch wenn sich die damals zuständige von der Kanzlei beauftragte Angestellte Frau H. jetzt nicht mehr im Detail erinnern kann, verweist die Bw…
…Partei nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152). Aus den Buchungen am Abgabenkonto ist ersichtlich, dass die der gegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldung zeitlich vorangegangenen Umsatzsteuervoranmeldungen der Bw. von Frau…
…des Bw. gleichzusetzen sei. Lediglich grobes Verschulden des Bw. selbst bzw. grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden könnte dem Bw. angelastet werden. Im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um eine durchaus zuverlässige Arbeitskraft und dieser Fehler liege innerhalb der allgemeinen menschlichen Fehleranfälligkeit. Die Organisation im Bereich…
…im engsten Familienkreis sei ihr der Fehler unterlaufen. Es liege daher weder grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO noch ein Auswahl- oder Kontrollverschulden der Bf. vor. An den vom Finanzamt angeführten verspäteten Zahlungen innerhalb der Respirofrist von fünf Tagen gemäß § 217 Abs…
…aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. etwa VwGH vom 20. Mai 2010…
…des § 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Wer Mitarbeiter schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit mit steuerlichen Angelegenheiten zur ausschließlichen selbständigen Bearbeitung betraue, ohne der diesfalls gebotenen erhöhten Überwachungspflicht nachzukommen, handle auffallend sorglos, somit…
…Frist zur zeitgerechten Begleichung der Einkommensteuervorauszahlung nicht schädlich. Entscheidend war vielmehr, ob dem Bw selbst grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten war. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass eine Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss. Dazu gehören nicht nur die Vormerkung von…
…ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Die wiederholte Nichteinhaltung von Zahlungsterminen kann zwar ein Kontrollverschulden darstellen. Im gegenständlichen Fall wurden aber zum Fälligkeitstag für alle Abgabenarten die geschuldeten Beträge vollständig eingezahlt. Die irrtümliche Vertauschung der Zeilen der einzelnen Abgabenarten…
…ist. Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei ist nicht schädlich. Entscheidend ist, ob der Partei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Von einem Kontrollverschulden wird bei einer wiederholten Nichteinhaltung von Zahlungsterminen auszugehen sein. Im gegenständlichen Fall liegt - wie oben ausgeführt- zwar bereits am 15…
…Kommentar5, § 217 Tz 45). Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden , insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. auch hiezu Ritz, aaO, § 217 Tz. 46; VwGH 31.5.2011, 2007…
…ebenso wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152). Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss…
…ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Das (Kontroll-)Verschulden eines von der Partei mit der Durchführung von Entrichtungshandlungen beauftragten Dritten (Arbeitnehmer, Angestellter) ist dann als grobe Fahrlässigkeit zu qualifizieren, wenn die Partei der ihr…
…Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflicht einer Arbeitsgemeinschaft sind die dazu bestellten Vertreter berufen. Bedienen sich diese dabei einer Mitarbeiterin…
…ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen muss. Dazu gehören insbesondere die Vormerkung von Fristen und die Vorsorge durch entsprechende Kontrollen…
… siehe auch § 71 AVG und § 146 ZPO), ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden anzulasten ist. Als grobes Verschulden kommen hier vor allem ein Auswahl- oder Kontrollverschulden in Frage (Ritz, SWK 2001, 337 ff). Der Bw. behauptet im wesentlichen, dass die verspätete Einzahlung aufgrund von Versäumnissen…
…einer juristischen Person. Ist die Fristversäumung auf Verhalten des Arbeitnehmers der Partei oder eines Boten zurückzuführen, so ist deren Verschulden bedeutungslos. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (ihrem Organ, ihrem Vertreter) ein grobes Verschulden (insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden) anzulasten ist (vgl. zB VwGH…
…dass die Übermittlung über FinanzOnline nicht korrekt erfolgt ist, nicht schädlich ist, Hinweise, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist, nicht zu ersehen sind, liegt ein grobes Verschulden der Bf. im Sinne des § 217 Abs…