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UFSI FSRV/0028-I/12Neuerliche Abgabenhinterziehungen eines türkischen Gastwirtes durch Verheimlichung von Bareinkäufen im Gastronomie-Großhandel; Ausmessung einer Zusatzstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2013

…nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs. 3…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 2/2

…hier: die am 30. Juni 2007 bewirkte Verkürzung der Einkommensteure 2006), so ist - wie im gegenständlichen Fall - nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller…

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 2/2

…nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs. 3…

UFSL FSRV/0004-K/10Finanzdienstleister, welcher als Gesellschafter einer GmbH Schwarzgeld in die eigene Tasche umleitet; Zusatzstrafe wegen fahrlässig verkürzter Kapitalertragsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.05.2011

…ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in dem gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG zu beachtenden Vorerkenntnis verhängte Strafe (hier: die in der Strafverfügung verhängten…

UFSL FSRV/0007-L/08Verhängung einer Zusatzstrafe für lange zurückliegende Abgabenhinterziehungen eines teilweise als Einzelunternehmer, teilweise als Geschäftsführer einer GmbH tätigen Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2011

…3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg.cit. in der Fassung des SteuerreformG…

UFSL FSRV/0044-L/05Abgabenhinterziehungen eines Parkettfußbodenlegers, Bemessung einer Zusatzstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.05.2006

…Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in dem gemäß § 21 Abs.3 FinStrG zu beachtenden Vorerkenntnis verhängte Strafe abzuziehen, der verbleibende Rest ergibt…

UFSS FSRV/0026-S/06Beitrag zur Abgabenhinterziehung durch Lieferung von Heizöl anstelle von Diesel, wenn der Beschuldigte weiß, dass damit die LKWs im Fuhrpark eines Transportunternehmens betankt werden sollen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.11.2009

…Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in dem gemäß § 21 Abs.3 FinStrG zu beachtenden Vorerkenntnis verhängte Strafe abzuziehen, der verbleibende Rest ergibt…

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…000,00 in Abzug zu bringen ist, wodurch schließlich die nunmehrige Zusatzstrafe € 5.000,00 beträgt. Die obigen Erschwerungs- und Milderungsaspekte, sowie die Sorgepflicht des Beschuldigten sind in gleicher Weise auch bei der Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe zu bedenken, welche zumal aus spezial- und generalpräventiven…

UFSL FSRV/0105-L/07Verschweigen der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit als Maler und Anstreicher vor der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…FinStrG). Im vorliegenden Fall wurde der Beschuldigte mit Erkenntnis des Einzelbeamten am 5. Oktober 2007 wegen des Finanzvergehens nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG bestraft und über ihn eine Geldstrafe von 350,00 € verhängt. Bei Ausmessung der Zusatzstrafe ist zunächst jene Geldstrafe zu…

UFSI FSRV/0013-I/08Vorsätzliche Nichtmeldung von Geschäftsfällen durch den Geschäftsführer eines Transportunternehmens, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008

…sodass sich nunmehr in gesamthafter Abwägung eine Zusatzstrafe von € 6.000,00 als tat- und schuldangemessen und insbesondere auch den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten entsprechend ergibt. Obige Überlegungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei nach ständiger Spruchpraxis für ungefähr €…

UFSI FSRV/0006-I/08Abgabenhinterziehung, Finanzordnungswidrigkeit, Vorsatz, Konkurrenz, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008

…Der Strafrahmen hat in diesem Finanzstrafverfahren € 30.736,26 x 2 = € 61.472,52 zuzüglich € 10.054,48 : 2 = € 5.027,24, insgesamt sohin € 66.499,76 betragen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst…

UFSL FSRV/0092-L/06Nicht entrichtete bzw. abgeführte Selbstbemessungsabgaben durch in Finanznot befindliche Entscheidungsträger einer Friseursalon-Franchise-Kette
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.12.2009Teil 2/2

…verringern. Bei der Ausmessung der Geldstrafe für den Drittbeschuldigten C. war auf seine Bestrafung vor dem Spruchsenat (Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Oktober 2002, StrNr. 004) Bedacht zu nehmen und eine Zusatzstrafe zu…

UFSS FSRV/0016-S/05Steinmetz, hartnäckig Selbstbemessungsabgaben hinterziehend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.10.2006

…Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in dem gemäß § 21 Abs.3 FinStrG zu beachtenden Vorerkenntnis verhängte Strafe abzuziehen, der verbleibende Rest ergibt…

UFSF FSRV/0001-F/07Fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben durch Falschtarifierung von Warnwesten durch einen Spediteur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.03.2008

…Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in den gemäß § 21 Abs.3 FinStrG zu beachtenden Strafverfügungen verhängten Strafe abzuziehen, der verbleibende Rest ergibt…

UFSI FSRV/0005-I/09Hinterziehungen von Umsatzsteuer durch einen Transportunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2009

…verhängt. Der Strafrahmen in diesem vorangegangenen Finanzstrafverfahren hat letztlich € 14.506,21 x 2 = € 29.012,42 betragen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre…

UFSL FSRV/0037-L/07Abgabenhinterziehungen des faktischen Geschäftsführers einer GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet hatte. Der Strafrahmen hat in diesem Finanzstrafverfahren € 14.683,00 : 2 = € 7.341,50 betragen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu…

UFSK FSRV/0017-K/05Langjährige Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch den Geschäftsführer eines Transportunternehmens, dieser davon seinen Lebensunterhalt fristend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.01.2006Teil 2/2

…sechs bzw. vier (bei Einrechnung der Zusatzstrafen zur Erststrafe) Vorstrafen vermochten den Beschuldigten nicht von seinen Verfehlungen abzuhalten. Wenngleich der Aspekt der Spezialprävention in Anbetracht der Einstellung des Gewerbebetriebs in den Hintergrund getreten ist, fordert doch die gebotene Generalprävention (siehe oben) eine ausreichend strenge Bestrafung…

UFSL FSRV/0076-L/08Hinterziehungen von Mineralölsteuer durch den Geschäftsführer eines Bauunternehmens, welcher zum Betrieb von Estrich-Pumpen verbotenerweise gekennzeichnetes Gasöl verwenden ließ; Bemessung der Strafen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2012Teil 1/2

…ist bei der Ausmessung dieser Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in dem gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG zu beachtenden Vorerkenntnis verhängte Strafe (hier: die in der Strafverfügung vom…

UFSL FSRV/0077-L/08Bemessung einer zusätzlichen Geldstrafe für überdies von einem Transportunternehmer begangene Finanzordnungswidrigkeiten bei bereits zwei Gerichtsstrafen wegen Abgabenhinterziehungen, wovon eine bereits im Verhältnis einer Zusatzstrafe zur Erststrafe steht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…bis Juni 2004) = € 387.894,66 : 2 ergibt € 193.947,33, insgesamt somit € 1,016.022,81. Der Wert, der durch die Zusatzstrafe nicht überschritten werden darf, beträgt € 193.947,33. Hielten sich Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und wäre…

UFSL FSRV/0121-L/04Strafausmessung im Falle eines hartnäckig hinterziehenden Baumeisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.06.2005

…Voraussetzungen für die Verhängung einer Zusatzstrafe iSd. § 21 Abs. 3 FinStrG im Anlassfall jedenfalls nicht vorliegen. Die sich für die somit ausschließlich nach den Bestimmungen des § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe aus den rechtskräftig bereits von der Erstinstanz festgestellten Abgabenverkürzungsbeträgen aus…