BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am 6. Februar 2004 über die Berufung des W.B., vertreten durch Mag. German Bertsch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, betreffend Gewerbesteuer für die Jahr 1989 bis 1993 und Einkommensteuer für die Jahre 1989 bis…
Bankunterlagen, laut denen am 13.2.1996 eine Barbehebung von ATS 500.000,- und am 5.3.1996 eine weitere Barbehebung über ATS 1.500.000,- erfolgte. Demgegenüber hat die Lebensgefährtin in der Berufungsverhandlung am 6. Februar 2004 erklärt, der Kaufpreis mit 5,0 Mio…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am 6. Februar 2004 über die Berufung der E. G., vertreten durch Mag. German Bertsch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch HR Dr. Walter Blenk, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 1989 bis 1994 und Gewerbesteuer 1991 bis 1993…
Finanzamt stütze sich für diese Annahme auf folgende Beweismittel: Eine handschriftliche Gesprächsnotiz des Sachbearbeiters bei der SB, worin es heißt: "Kunde: E. G. und W. B. Gesprächsnotiz: Haus 1.352 m² Grund x 2.000,- 188 m² Wohnfl. Ev. Tausch Heim/Whg 5:3 Mio…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Franz Pischinger, Mag. Hannes Bogner und Manfred Obermüller über die Berufung des AP , 1190 Wien, ADR, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand GesmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Bauernmarkt…
erlassen. Am 20. August 1998 wurde dem steuerlichen Vertreter des Bw. der Prüfungsauftrag vom 21. Juli 1998 übergeben und diese Empfangnahme von diesem durch seine Unterschrift bestätigt. Die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 1992 wurde daher jedenfalls durch die Erlassung des Erstbescheides am 29. November 1994…
…obliegt (§ 138 Abs. 1 BAO). Darnach hat der Steuerpflichtige die Richtigkeit der geltend gemachten Ausgaben zu beweisen, wobei ihn bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft (vgl. VwGH 26.9.1990, 86/13/0097). Kann ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalles nicht zugemutet werden, genügt…
…werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt die Bestimmung des 138 BAO bei Vorliegen steuerlicher Auslandsbeziehungen zu einer erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Eine mögliche Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs kann daher die Abgabe einer ordnungsgemäßen Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen nicht ersetzen. Es…
Danach hat der Steuerpflichtige die Richtigkeit seiner Ausgaben zu beweisen (vgl. VwGH 26.9.1990, 86/13/0097, zur erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen; siehe auch VwGH 17.9.1997, 93/13/0059); kann ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt…
…Zl. 86/13/0097, ausführte, dass für den Abgabepflichtigen in Fällen, in denen der abgabenrechtliche Sachverhalt von Auslandsbeziehungen gekennzeichnet ist, eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Wahrheitsfindung besteht. Kommt der Abgabepflichtige dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, so hat er die Folgen, die sich aus…
…auszulegen (Loukota, SWI 2000, 517). c. Nach § 138 BAO ist zudem eine erhöhte Mitwirkungsverpflichtung bei konzerninternen Auslandsbeziehungen gegeben. Die Grundlagen der Verrechnungspreisgestaltung sind schriftlich festzuhalten (einschließlich der Angabe der gewählten Methode). Wird dies unterlassen, kann es nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden, dass man diese…
…worden wären und ebenfalls zwischenzeitig die Steuererklärungen schon eingereicht worden wären. Darüber hinaus wäre dem Finanzamt bereits seit den Vorjahren bekannt, dass hier zahlreiche Auslandsbeziehungen herrschen würden, insbesondere der Geschäftsführer nicht stetig verfügbar wäre, sodass die Steuererklärungen nicht ad hoc mit ihm abgesprochen werden könnten…
…bereits eingereicht worden. Darüber hinaus sei dem Finanzamt bereits aus den Vorjahren bekannt, dass zahlreiche Auslandsbeziehungen bestehen und insbesondere der Geschäftsführer nicht ständig verfügbar sei. Es könnten daher die Steuererklärungen nicht ad hoc mit ihm abgesprochen werden. Zudem sei die Zwangsstrafe unverhältnismäßig hoch, da es…
…Leibnitz durchgeführten Umsatzsteuerprüfung seien von N bzw. F keine Belege "und Fakten" über die A vorgelegt worden, obwohl bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Abgabepflichtigen bestehe (genannter Finanzstrafakt Bl. 138 ff). Über Antrag der Staatsanwaltschaft Graz vom 14. April 1998 fasste die Ratskammer des Landesgerichtes…
…9. 1978, 1511, 1512 und 2344/75) eingetreten. In Entsprechung der eingangs dargelegten Rechtslage hätten diese Auslandsbeziehungen es dem Bw. von Anfang an zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, dass er in der Lage sein werde, gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig…
…Summe Aufwandbuchung /7130 (Verkaufsprovisionsaufwand) | Hinsichtlich der Identität des Provisionsempfängers wurde von Seiten der Betriebsprüfung eine Überprüfungdurch die Groß-/BP-/Abt. Auslandsbeziehungen veranlasst. Diese ergab nunmehr Folgendes (Kopie der Wirtschaftsauskunft wurde bereits am 16.4.2004 dem Steuerberater übergeben). | Der protokollierte Firmensitz befindet sich…
…generell eine Begünstigung darstellten und daher sehr streng zu überprüfen seien. Daher seien sämtliche Betriebsausgaben mit Auslandsbeziehungen steuerlich nicht anerkannt worden. Durch die Prüfung sei eine seit Jahren in Spanien ansässige und dort auch tätige, steuerpflichtige Gesellschaft als bloße Briefkastenfirma negiert und damit alle Geschäftsbeziehungen…
…generell eine Begünstigung darstellten und daher sehr streng zu überprüfen seien. Daher seien sämtliche Betriebsausgaben mit Auslandsbeziehungen steuerlich nicht anerkannt worden. Durch die Prüfung sei eine seit Jahren in Spanien ansässige und dort auch tätige, steuerpflichtige Gesellschaft als bloße Briefkastenfirma negiert und damit alle Geschäftsbeziehungen…
…§ 9 und 10 VStG auseinanderzusetzen, wiewohl die "fast gänzlichen Auslandsbeziehungen" und der im Juli 1992 erfolgte Zuzug dies erforderlich gemacht hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. wendet in der besagten Berufungsschrift vorerst ein, die vom Finanzamt gewählte Bescheidadressierung "PAN " sei keine korrekte Bescheidadressierung…
…350.000,-- tatsächlich bezahlt. Auf Grund des oben dargestellten Sachverhaltes kommt die Betriebsprüfung zu folgenden Schlussfolgerungen: Da die Geschäftsbeziehungen ihre Wurzel im Ausland haben besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Bw. Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen Lehre und Rechtsprechung schreiben Folgendes: Haben Sachverhaltselemente im Ausland ihre Wurzeln…