…Berufung wurde erwogen: A. Körperschaftsteuer 2001 und 2002 1. Ausbuchung Verbindlichkeit A(2001) Eine verjährte Schuld ist weiterhin bilanziell als solche auszuweisen, wenn der Steuerpflichtige zB aus geschäftlichen Rücksichten von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen will (VwGH 21.12.1971, 285/1969; VwGH 18…
…direkt zuordenbaren Vorsteuern nur 8,24 % anzuerkennen seien. In Anlehnung an diese Feststellung war aber die Vorsteuer aufgrund der Ausbuchung der Verbindlichkeit nur in dieser Höhe zu berichtigen und dem Berufungsbegehren in diesem Punkt großteils stattzugeben. Die Bemessungsgrundlagen laut BE ermitteln sich daher wie…
…wobei dem Schuldner entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt würden und einer Verbindlichkeit entsprechende Forderungen gegenüberstünden), sondern um einen Teilaspekt der Beteiligung, seien die Buchverluste aus dieser Ausbuchung des Rechtes wie bei einer Ausbuchung einer Beteiligung zu sehen und damit steuerneutral." Die geänderten steuerlichen Ergebnisse der…
…sei die "Ausbuchung der Verbindlichkeiten aus dem Wirtschaftsjahr 1996/1997 ausgerechnet im ersten Prüfungsjahr nicht verständlich, zumal die Verjährung dieser Schulden ja dann schon in der Bilanz zum 31. März 2002 zu berücksichtigen gewesen" wäre. Die Berufung wurde daraufhin ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde…
…der Fa. U. hätten 2.726.311,00 S betragen. Demgegenüber sei 1999 ein Gesamterlös von 30.000,00 S an Dienstleistungen erzielt worden und 2.210,00 S aus der Ausbuchung einer offenen verjährten Verbindlichkeit. Im Januar 2000 seien sämtliche Mitarbeiter ausgeschieden, ab diesem…
… - die Ausbuchung der Verbindlichkeit von S 457.647,67 nicht als Einlage zu qualifizieren ist, weil die Verbindlichkeit schon zum Zeitpunkt ihrer Einstellung in die Bilanz (vor 1989) mit ent-sprechenden steuerlichen Auswirkungen zu berichtigen gewesen wäre und daher eine im Jahr 1991 nicht mehr…
…Im Fall von Bürgschaften, Schuldübernahmen oder Übernahme sonstiger Verpflichtungen seitens einer GmbH sind die Anteilseigner (Gesellschafter) der GmbH in keiner Weise mit ihrem Privatvermögen haftbar. Im Gegenteil! Hinsichtlich der von den Gesellschaftern zur Abdeckung der Verbindlichkeiten eingesetzten Sparbücher BA Marchtrenk Nr. Zahl2 , E Volksbank Nr…
…die eine neue Verbindlichkeit unter der aufschiebenden Bedingung einer späterer Gewinnerzielung begründen, zu einer Gewinn erhöhenden Auflösung der Verbindlichkeiten führen. Demnach ist auch nach der Judikatur des BFH nur für Besserungsvereinbarungen in Form eines auflösend bedingten Schuldnachlasses eine sofortige ertragswirksame Ausbuchung der nachgelassenen Verbindlichkeit zulässig…
…zuzurechnen. Die Ausbuchung zum 31. Dezember 2007 hat steuerlich gewinnneutral über die Privatkonten von Bw1 zu erfolgen." Im Zuge der am 16. Dezember 2009 abgehaltenen Schlussbesprechung wurde von Bw1 bezüglich der Beteiligung an der Z eingewendet, dass eine eigene Anlage in S-Straße ca. 490…
…| davon 4% Zinsen | 0,00 € | 128,25 € | 1.710,05 € | davon 25% KESt | 0,00 € | 32,06 € | 427,51 € Hierbei entsprechen negative Vorzeichen einer Verbindlichkeit der Bw gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer…
…sogar eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer in der Höhe von rund ATS 0,5 Mio. bestanden. Die Ausführungen des VwGH in diesem Judikat seien insofern interessant, als nicht einmal die erfolgswirksame Ausbuchung einer Verrechnungsforderung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer "für sich alleine schon zu einer…
…Diese Rückstellungen dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit oder eines Verlustes zu rechnen ist (§ 9 Abs. 3 EStG 1988). …
…dass es sich dabei um die Auflösung einer Verbindlichkeit handle, die zivilrechtlich nach drei Jahren verjähre, und daher steuerpflichtig sei. In der Berufung führt nun die Bw. aus, dass die Ausbuchung des Verrechnungskontos aus einer "buchhalterischen Nachlässigkeit" nicht schon anlässlich des Ausscheidens von Herrn Y…
…3 EStG können Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig (Abs. 3), wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist…
…wirtschaftlichen Entwicklung der G-GmbH eine Kreditsicherheit in Form des Unternehmenswertes (zum Kaufzeitpunkt DM 400.000,00) der G-GmbH gegeben gewesen. Zum damaligen Zeitpunkt sei keineswegs abzusehen gewesen, dass die G-GmbH insolvent werden würde und damit auch RH die Verbindlichkeit gegenüber der Bw…
…Gewinne. Wenn man Schulden bezahle, löse dies kein Einkommen aus. V.-Geldflüsse: Steuerliche Vertretung: Dies sei eine Auflösung einer Verbindlichkeit gewesen (Ausbuchung vom Verrechnungskonto). Eine Ertragsbuchung müsse bei der Fa.xx erfolgen. Dem Betriebsprüfer seien alle Unterlagen (Kreditverträge) übergeben worden.Zahlungsbelege seien niemals vorenthalten worden…
…| Sonstige Verbindlichkeiten | | | | 3,196.675,15 | Kapital | 5,585.734,64 | | - 3,762.085,27 | 9,347.819,91 Mit Kaufvertrag vom 23.02.1998 veräußerte die Bw. die im Anlagevermögen mit einem Buchwert…
…Umsatzsteuer (10%, da Lebensmittellieferungen) ausbuchen müssen. Daraus ergebe sich bei der Bw. im März 2001 eine Umsatzsteuerkorrektur von 181.818,- S, die in der Umsatzsteuervoranmeldung 3/2001 berücksichtigt werde. Der Masseverwalter übermittelte im Mai 2001 die Kopie eines an die Bw. gerichteten Schreibens und teilte…
…laufend Zinsen verrechnet, womit der Vergleich zu diesem Verrechnungsverhältnis nicht geeignet ist, eine fremdübliche Gestaltung des Verrechnungskontos Dr. H darzulegen. Zu der im Jahr 1991 von der Bw. gegen das Verrechnungskonto Dr. H vorgenommenen Umbuchung der Verbindlichkeit der Bw. gegenüber der A-GmbH, welche laut…
…nichts darauf hindeutet, dass eine Rückzahlung auf Grund wirtschaftlicher Probleme des FP nicht möglich gewesen sei, weshalb auch dem Umstand der fehlenden Besicherung keine entscheidende Bedeutung beizumessen ist. Bei dieser Sachlage bestand noch zum 31. Dezember 2004 die Verbindlichkeit des FP gegenüber der Bw. (aus…